2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Hauptbahnhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2222) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44682
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Hauptbahnhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2222)
Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:
— Sanitäranlagen – Anlagengruppe 410;
— Heizungsanlagen – Anlagengruppe 420;
— Lüftungs- und Kälteanlagen – Anlagengruppe 430;
— Elektrotechnische Anlagen – Anlagengruppe 440;
— Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA – Anlagengruppe 450;
— Gebäudeautomation – Anlagengruppe 480.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Station Hauptbahnhof, TGA-Planung Lph 5-7 (VE 2222)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Postleitzahl: 6063
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die TGA-Planungsleistungen umfassen die Lph 5-7 für folgende Anlagengruppen:
— Sanitäranlagen – Anlagengruppe 410;
— Heizungsanlagen – Anlagengruppe 420;
— Lüftungs- und Kälteanlagen – Anlagengruppe 430;
— Elektrotechnische Anlagen – Anlagengruppe 440;
— Telekommunikation inkl. SAA / BMA /EMA – Anlagengruppe 450;
— Gebäudeautomation – Anlagengruppe 480.
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Im LV ist die Darstellung einer Schnittstelle zur Gebäudeautomation des NEG nicht berücksichtigt. Die
Anforderungen wurden durch den Fachdienst von Station und Service neu definiert. Die Beplanung dieser
Schnittstelle stellt eine zusätzliche Leistung dar. - LÄ01
Die zusätzliche Leistung begründet sich planerisch in der im laufenden Hauptvertrag erstellten Planung der Gebäudeautomation, welche technisch untrennbar mit der Schnittstellenplanung verbunden ist. Die aktuelle Gebäudeautomationsplanung bedingt die Grundlagen und definiert dadurch erst die notwendig gewordenen Schnittstelle.