Leistungen _Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen M_ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 337-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 337-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen _Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen M_ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 337-22)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inkl. Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße geplant werden.
Berlin Mitte
Das BMF hat insgesamt einen Bedarf von ca. 39.677 m²/ Nutzungsfläche zur Unterbringung von 910 Beschäftigten, inklusive Leitungsbereich des BMF und der Bundesfinanzakademie (BFA), zuzüglich Pkw und Fahrrad Stellplätzen, Netzersatzanlage, Konferenzzentrum und Großkantine zur Versorgung aller Liegenschaften angemeldet. Das Gebäude soll eine Zertifizierung mit dem Gütesiegel in Gold gemäß dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes erhalten. Darüber hinaus soll im Sinne des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ein Gebäude geplant und errichtet werden, das im Lebenszyklus von 50 Jahren nahezu klimaneutral betrieben und genutzt werden kann. Der Betrachtungsgegenstand beinhaltet die Herstellung, den Betrieb und die Nutzung des Gebäudes.Im Rahmen einer erweiterten Grundlagenermittlung wurden vom AG zunächst eine vertiefte Machbarkeitsstudie sowie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Beschaffungsvarianten beauftragt. Beides wurde im August 2020 abgeschlossen.
Auf dieser Basis...
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Leistung „Prüfingenieur für die Prüfung technischer Anlagen M“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal Nord, Berlin-Mitte wurde mit den Vergabenummern VOEK 267-21 bzw. 111-22 nunmehr zweimal erfolglos im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 73 ff. VgV i.V.m. § 17 VgV (6. Abschnitt) ausgeschrieben. Die Leistung „Prüfingenieur für die Prüfung technischer Anlagen M“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte wird daher nunmehr im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ausgeschrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen _Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen M_ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 337-22)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Anlage 2 zum Vertragsmuster in den Vergabeunterlagen (Anlage 2a: RPW Auslobungsunterlage / Anlage 2b: Bericht Initiale Baseline) ist vertraulich und wird daher nur gegen Übersendung der von dem Bieter unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 6 der Vergabeunterlagen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist dementsprechend bitte rechtzeitig vor Abgabe des Erstangebotes über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (siehe Ziffer 4 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Verhandlung in den Vergabeunterlagen) als PDF Datei mit dem Betreff: Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen M“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf dem Postblockareal Nord, Berlin Mitte” einzureichen.
2) Die gesamte Korrespondenz in diesem Vergabeverfahren erfolgt nach entsprechender Aufforderung der Bieter über folgende Vergabeplattform: https://www.evergabe-online.de Die Aufnahm...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben die Möglichkeit, bei Vergaberechtsverstößen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1
GWB zu stellen. Zuständig ist die in Ziffer VI.4 benannte Vergabekammer.
Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß zuvor innerhalb der hierfür maßgeblichen
Fristen (siehe a) bei der Auftraggeberin gerügt hat und der Nachprüfungsantrag ggf. innerhalb der unter a) genannten Frist bei der
Vergabekammer gestellt wird.
a) Fristen für Rügen
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5) soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland