Privileged Access Management (PAM) Tool Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-308
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Privileged Access Management (PAM) Tool
Ausgeschrieben wird die Einführung eines Privileged Access Management (PAM) Tools (Lizenzen, Wartung und Consulting-Leistungen). (siehe Anlage 03 Lastenheft)
Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
Ausgeschrieben wird die Einführung eines Privileged Access Management (PAM) Tools (Lizenzen, Wartung und Consulting-Leistungen). (siehe Anlage 03 Lastenheft)
Neben den Anschaffungskosten, ist auch die Möglichkeit zur Erweiterung der Lizenzen Bestandteil der Ausschreibung.
Außerdem werden Beratungsleistungen (Koordination/Berater, Entwickler, Schulungen) als abrufbare Positionen benötigt.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Anlagen 03 Lastenheft sowie 04 Preisblatt.
Bewertung der Markbeständigkeit
Zu Bestätigen ist (durch Ausfüllen einer der Anlage 09), dass der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft mindestens drei Jahre, gerechnet ab Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung, am Markt tätig ist.
Für eine viertes, fünftes, sechstes, siebentes und achtes Jahr werden jeweils 5 Punkte vergeben. Insgesamt können bis zu 25 Punkte erreicht werden.
Bewertung der Referenzen
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (zu umgesetzten Projekten, Menge der Lizenzen gem. Preisblatt) vorlegen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre, gerechnet ab Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung, sein (siehe Anlage 10).
Für eine vierte, fünfte, sechste und siebente Referenz werden jeweils 5 Punkte vergeben. Insgesamt können bis zu 20 Punkte erreicht werden.
Bewertung der Angaben zur personellen Kapazität
Zu Bestätigen ist (durch Ausfüllen der Anlage 11), dass mindestens ein deutschsprachiger Consultant/Supporter für die IBB zur Verfügung steht, welcher im Fehlerfall innerhalb von 24 Stunden vor Ort oder remote zur Fehlerbehebung zur Verfügung steht.
Für einen zweiten, dritten und vierten werden jeweils 5 Punkte vergeben. Insgesamt können bis zu 15 Punkte erreicht werden.
Insgesamt sind bis zu 60 Punkte im Teilnahmewettbewerb erreichbar.
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Referenzen. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung der personellen Kapazität. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung der Marktbeständigkeit. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Eignungskriterien werden den Bietern in einer separaten Anlage "06 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien" zur Verfügung gestellt.
Im Preisblatt sind Abrufpositionen (Lizenzerweiterung, Beratungsdienstleistungen) enthalten.
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Präsentation. Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet die Bewertung des Preises.
Besteht auch bei dieser Bewertung Punktegleichstand, entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Details zu den Zuschlagskriterien können den Anlagen 06 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Bewerber, die in keinem Register geführt werden, legen eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung der für sie zuständigen Stelle oder einen anderen Nachweis (z.B. Auszug aus Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt;
2. Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU P
3. Wettbewerbsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen (und - soweit zutreffend - von dessen Subunternehmen/ Mitgliedern einer Bietergemeinschaft), das den Zuschlag erhalten soll, Abfragen aus dem Wettbewerbsregister veranlassen. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
4. Bei Bietergemeinschaft und Mehrfachbeteiligung: Darstellung der wettbewerblichen Auswirkungen (Einzelheiten gemäß Vergabeunterlagen).
5. Bei Bietergemeinschaft: Erklärung zur gemeinschaftlichen Vertretung und zur gesamtschuldnerischen Haftung.
6. Bei Einsatz von Subunternehmen: Selbstverpflichtungserklärung der Subunternehmen sowie Angabe der betreffenden Leistungsbereiche (bei Eignungsleihe).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden.
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit der Anlage "Bewerbungsbedingungen" ausgehändigt.
Bestätigung, dass das Unternehmen mindestens drei Jahre, gerechnet ab Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung, am Markt tätig ist.
Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit der Anlage "Bewerbungsbedingungen" ausgehändigt.
1. Nachweis, dass der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft mindestens drei Referenzen zu nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (zu umgesetzten Projekten, Menge der Lizenzen gem. Preisblatt) erbracht hat. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre, gerechnet ab Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung, sein.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in der Anlage 3.1 genannten Anwendungen mit der von ihm angedachten Softwarelösung grundsätzlich angebunden werden können.
Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit der Anlage "Bewerbungsbedingungen" ausgehändigt.
Bestätigung des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft, dass mindestens ein deutschsprachiger Consultant/Supporter für die IBB zur Verfügung steht, welcher im Fehlerfall innerhalb von 24 Stunden vor Ort oder remote zur Fehlerbehebung zur Verfügung steht.
Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Teilnahmeanträge, Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 05.01.2023 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (u.a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Teilnahmeanträge sind spätestens bis zum 12.01.2023, 10.00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf, GAEB) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRX6B9M
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.