Planungsleistung Mitarbeiterhäuser Hochbau SAT Referenznummer der Bekanntmachung: BES-2022-0116-Weise-SAT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-rentenversicherung-nord.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-rentenversicherung-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Mitarbeiterhäuser Hochbau SAT
Planungsleistungen Hochbau
Fachklinik Satteldüne
Eine Klinik der Deutschen Rentenversicherung Nord
Tanenwai 32
25946 Nebel/Amrum
Ausgangslage
Ausgangslage Die Fachklinik Satteldüne in Nebel auf Amrum ist eine Rehabilitationseinrichtung für chronisch kranke Kinder und Jugendliche in der Trägerschaft der DRV Nord.
Es ist beabsichtigt, kostengünstige Personaldienstwohnungen nach Maßgabe des von der DRV Nord definierten Anforderungsprofils zu errichten.
Auf Grundlage einer bereits bestehenden Vorplanung (Machbarkeitsstudie), sowie den städtebaulichen und rechtlichen Vorgaben, sind Neubauten in einer Modulbauweise zu entwickeln.
Vorgesehen ist die Vergabe einer Hochbauplanung, mit folgenden Inhalten gem. HOAI
- Hochbau
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung ((Anlagengruppen a) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; b) Wärmeversorgungsanlagen einschließlich MSR in Anbindung an die bestehende Leittechnik der Klinik, c) Lufttechnische Anlagen einschließlich MSR in Anbindung an die bestehende Leittechnik der Klinik, d) Starkstromanlagen, e) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
- Bauphysik (Wärme-, Feuchtigkeits- und Schallschutz)
- Brandschutz
- Die Leistungen der Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 34, 50, 54 ff HOAI 2021 sollen stufenweise beauftragt werden. Die Leistungsphase 1 wird nicht mit ausgeschrieben, da die Leistung bereits erbracht wurde und Grundlage für die hier ausgeschriebenen Planungsleitungen ist.
- Stufe A: LPH 2 bis 3
- Stufe B: LPH 4
- Stufe C: LPH 5 bis 9
Termin für die Fertigstellung der LPH 3 ist auf 18.KW 2023 festgelegt.
Die Stufenaufteilung kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung / Projektumsetzung besteht. Es erfolgen keine Teilabnahmen nach den einzelnen Bauabschnitten. Für Leistungsphase 9 werden besondere Leistungen gefordert. Diese werden zur Angebotsabgabe weiter beschrieben.
Aufgabe
Ziel ist die effektive, wirtschaftliche, genehmigungsfähige und zeitnahe Errichtung von 5 neuen Wohnhäusern mit insgesamt 30 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Insel Amrum, insbesondere Witterungsbedingungen und Logistik. Die vorgeschaltete Machbarkeitsstudie sieht 4 gleiche Häuser mit je 7 Wohneinheiten und ein kleineres Haus mit 2 Wohneinheiten vor.
Die Machbarkeitsstudie ist zu überarbeiten insbesondere hinsichtlich der barrierefreien Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein. Die Wohnraumzuschnitte sind zu überprüfen und die Wohnungsgrundrisse funktional zu optimieren. Wenn möglich, soll die Klinikvorgabe mit 34 Wohnungen erreicht werden (8 Whg. mit 1,5 Zi. und 40 m², 8 Whg. mit 2 Zi. und 50 m², 8 Whg. mit 2,5 Zi. und 60 m², 4 Whg. mit 3 Zi. und 80 m², 4 Whg. mit 4 Zi. und 90 m², 2 Whg. mit 5 Zi. und 90 m²).
Die Planung hat produktneutral zu erfolgen, so dass eine Modul- oder Elementbauweise unterschiedlicher Anbieter unproblematisch umsetzbar ist. Die besonderen Rahmenbedingungen einer Modul- oder Elementbauweise bzgl. Materialauswahl, Statik, TGA, Wärme- und Schallschutz und Brandschutz sind zu berücksichtigen.
Die mögliche Bebauung wird stark durch die Ortsgestaltungsvorschrift und den zur Zeit in Änderung befindlichen Bebauungsplan eingeschränkt.
Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Ob der vorhandene Keller von einem zurückzubauenden Bestandsgebäude (Taneneck) sinnvoll weiterverwendet werden kann bzw. wie damit umgegangen wird, ist zu prüfen.
Die Wärmeversorgung erfolgt entweder dezentral (Gasversorgung liegt im Sateldünwai) oder alternativ ist eine Fernwärmeversorgung denkbar ggfs. über einen Nahwärmeversorger oder BHKW.
Alle Wohnungen sollen über eine kontrollierte Lüftung verfügen.
An Ausstattung, Wärmeschutz, Lärmschutz usw. werden keine erhöhten Anforderungen gestellt.
Bedarfsplanung
Festlegung der Neubauflächen
Mit der Gemeinde Nebel wurden Vorgespräche zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 geführt.
Als Maß der baulichen Nutzung wurde eine Erhöhung der GRZ auf maximal 0,1 in Aussicht gestellt (zur Zeit beträgt die GZR 0,05), mit einem Vollgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss).
Die Gebäude haben sich der ortsüblichen Gestaltung (Ortsgestaltungsvorschrift) anzupassen, z.B. Krüppelwalmdach.
Bei der Überarbeitung der Pläne ist die Gemeinde einzubeziehen.
Auf diesen Grundlagen wurde ermittelt, dass eine Wohnfläche von ca. 1.800 m² auf der zur Verfügung stehenden Baufläche neu gebaut werden kann.
Schwerpunkt sollen attraktive und bezahlbare Wohnungen für Mitarbeitende und deren Familien sein.
Bei den kleineren Wohneinheiten sollte eine optionale Zusammenlegung untersucht werden.
Lage des Grundstücks:
- Sateldünwai zwischen Sanghughwai und Tanenwai, 25946 Nebel
- Flurstück 111/1, nördlich des Sateldünwais
- Tlw. Flurstück 108/2, Baufläche südlich des Sateldünwais (Sanghughwai 34)
Die "Lücken" zwischen den bestehenden Häusern auf dem Grundstück sind die zu berücksichtigenden Neubaustandorte. Das Haus Taneneck wird zurückgebaut (ggfs. einschl. Keller) und durch einen Neubau ersetzt (siehe Lageplanübersicht Anlage).
Städtebauliche Vorgaben
B-Plan 2 in aktueller Fassung
Parallel wird seitens des Auftraggebers eine 4. Änderung des bestehend B-Plans gem. Abstimmung mit der Gemeinde / Amt Föhr Amrum (AmtFA) beauftragt. Es ist eine enge Abstimmung zwischen Stadtplaner / Umweltschutz / Planer Modul- oder Elementbauhäuser erforderlich. Die Koordination übernimmt der Auftraggeber.
Ortsgestaltungsvorschrift in der zum Planungszeitpunkt geltenden Fassung
In der B-Plan Änderung werden die für diesen Standort angepassten Ortsgestaltungsvorschriften (neu) festgesetzt)
Baumschutzsatzung in der zum Planungszeitpunkt geltenden Fassung
Bei der Planung kann davon ausgegangen werden, dass eine Ausnahmegenehmigung und Ersatzbepflanzung erforderlich wird, die gem. Baumschutzsatzung zu begründen ist.
Zu erbringende Leistungen
In Anlehnung an die HOAI 2021.
LPH 1 Grundlagenermittlung
Leistungsbild Gebäude
Entfällt, wird durch die Machbarkeitsstudie abgedeckt.
Leistungsbild Tragwerksplanung
Grundleistungen gem. Anlage 14 HOAI 2021
Leistungsbild Technische Ausrüstung
Grundleistungen gem. Anlage 15 HOAI 2021
LPH 2 Vorplanung
Leistungsbild Gebäude
Einarbeitung in die bestehende Planung einschl. Anpassung, 80% der Grundleistungen gem. Anlage 10 HOAI 2021
Leistungsbild Tragwerksplanung
Erarbeiten einer Teiltragwerkslösung für Modul- und Elementbau, 50% der Grundleistungen gem. Anlage 14 HOAI 2021
Leistungsbild Technische Ausrüstung
Einarbeitung in die bestehende Planung einschl. Anpassung, a), c), f), g) Grundleistungen gem. Anlage 15 HOAI 2021, 40% der der Grundleistung der Leistungsphase 2 § 55 HOAI
LPH 3 Entwurfsplanung
Leistungsbild Gebäude
Grundleistungen gem. Anlage 10 HOAI 2021
Leistungsbild Tragwerksplanung
Erarbeiten einer Teiltragwerkslösung für Modul- und Elementbau, 60% der Grundleistungen gem. Anlage 14 HOAI 2021
Leistungsbild Technische Ausrüstung
Grundleistungen gem. Anlage 15 HOAI 2021
LPH 4 Genehmigungsplanung
Leistungsbild Gebäude
Grundleistungen gem. Anlage 10 HOAI 2021
Leistungsbild Tragwerksplanung
Entfällt, erfolgt durch den Modul- oder Elementbauanbieter
Leistungsbild Technische Ausrüstung
Grundleistungen gem. Anlage 15 HOAI 2021
LPH 5 Ausführungsplanung
Leistungsbild Gebäude
Grundleistung der Leistungsphase 5 § 34 HOAI (Anlage 10 HOAI 2021) a) und b)
Entwicklung von Leitdetails als Basis für die funktionale Ausschreibung, c) bis e), f)
Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungsplänen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
Leistungsbild Tragwerksplanung
Prüfen der durch den Hersteller vorgelegten Ausführungspläne, 50% der Grundleistung der Leistungsphase 5 § 51 HOAI 6.5.3 Leistungsbild Technische Ausrüstung 65% der Grundleistungen der Leistungsphase 5 § 55 HOAI: a) Grundlagen der Ausführungsdetails für die funktionale Ausschreibung, b), f) Prüfen der durch den Hersteller vorgelegten Ausführungs- und Montagepläne
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
Leistungsbild Gebäude
Grundleistungen gem. Anlage 10 HOAI 2021
Leistungsbild Tragwerksplanung
Entfällt
Leistungsbild Technische Ausrüstung
50% der Grundleistungen der Leistungsphase 6 § 55 HOAI a), b) für eine funktionale
Ausschreibung
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsbild Gebäude
Grundleistungen gem. Anlage 10 HOAI 2021
Leistungsbild Tragwerksplanung
Entfällt
Leistungsbild Technische Ausrüstung
60% der Grundleistungen der Leistungsphase 7 § 55 HOAI: b), c), d), e) LPH 8 Objektüberwachung und Dokumentation
Leistungsbild Gebäude
80% der Grundleistungen der Leistungsphase 8 § 34 HOAI: a), d), g), i), j), k), l), m),
p) und Oberbauleitung
Leistungsbild Technische Ausrüstung
45% der Grundleistungen der Leistungsphase 8 § 55 HOAI: a) Überwachung der
Ausführung als Oberbauleitung, g) Mitwirkung bei der Rechnungsprüfung, h) Mitwirkung bei der Kostenkontrolle, i) Mitwirkung bei der Kostenfeststellung, j), k), m), o)
LPH 9 Objektbetreuung
Leistungsbild Gebäude
Grundleistungen gem. Anlage 10 HOAI 2021
Besondere Leistungen zur Leistungsphase 9 § 34 HOAI Mängelüberwachung während
der Gewährleistungspflicht
Leistungsbild Technische Ausrüstung
Grundleistungen gem. Anlage 15 HOAI 2021
Besondere Leistungen zur Leistungsphase 9 § 55 HOAI Mängelüberwachung während
der Gewährleistungspflicht
Besondere Leistungen
Bauphysik
Nachweis des Wärme-, Feuchtigkeits- und Schallschutzes im Rahmen der LPH 3. 4
und 8
Brandschutz
Erstellung Brandschutzplanung/-konzept im Rahmen der LPH 3, 4 und 8
Präsentation
Für die KW 7 2023 sind Auswahlgespräche der Bewerber in Hamburg
geplant.
Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gem. § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Präsentation findet voraussichtlich in der 7. KW statt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Eigenerklärung, dass die Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage zum Formular der Eigenerklärung). Der Nachweis hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor weitere Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern od. ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird od. die Veränderung Auswirkung auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).