Verpackungsmaschine ID-1- und ID-3-Päckchen Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-106
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verpackungsmaschine ID-1- und ID-3-Päckchen
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung einer Verpackungsmaschine.
10969 Berlin
Gegenstand der von der Bundesdruckerei GmbH ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung einer Verpackungsmaschine.
- Verpackungsmaterial was an der angebotenen Maschine zum Einsatz kommen soll
- Verpackungsmaterial mit innenliegender RFID-Folie was an der angebotenen Maschine zum Einsatz kommen soll
- QS-System - Prüfung der korrekten Vereinzelung gemäß RQ_053
- Folgekosten Druck bei Überschreitung Inklusiv-Volumen ab 500.001 SW-Drucke 1/0
- Folgekosten Druck bei Überschreitung Inklusiv-Volumen ab 1.000.001 SW-Drucke 1/0
- Folgekosten Druck bei Überschreitung Inklusiv-Volumen ab 2.00.001 SW-Drucke 1/0
- Folgekosten Druck bei Überschreitung Inklusiv-Volumen ab 5.000.001 SW-Drucke 1/0
- Stundensatz Service-Techniker inkl. Nebenkosten
- Tagessatz Service-Techniker inkl. Nebenkosten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
"Verpackungsmaschine ID-1- und ID-3-Päckchen", ECA-2022-106
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 63 Abs 1 lfd. Nr. 1 VgV ganz aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das
den Bedingungen entsprach.
Die Vergabe soll nunmehr gemäß § 14 Abs. 4 lfd. 1 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6BM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.