U6 Dammsanierung - ITK Leistungen inkl. Videovollausbau Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0774-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U6 Dammsanierung - ITK Leistungen inkl. Videovollausbau
ITK Leistungen inkl. Videovollausbau
Berlin
Starkstrom und Datentechnik:
U6 Alt-Tegel (Tg), U6 Borsigwerke (Bk), U6 Holzhauser Straße (Hh), U6 Otisstraße (Oti), U6 Scharnweberstraße (Scha), U6 Kurt-Schumacher-Platz (Sch)
Notwendige Maßnahmen an der Kommunikationstechnik sind u.a.:
- Umbau von Bestandsräumen der Kommunikationstechnik im Zuge
der Um-baubaumaßnahmen der Bahnhöfe
- Ausbau der redundanten LWL-Anbindung der Bahnhöfe
- Kabelrückbau der Fernmelde- und LWL-Kabeln im Baubereich
- Neuverlegung von Fernmelde- und LWL-Kabeln entlang der Dammstrecke
und unter den Bahnhöfen
- Anbindung neuer Aufzüge auf den verschiedenen Bahnhöfen
- Streckenausrüstung (Streckenfernsprechdosen)
Die betroffenen Anlagen sind Dvt, ELA, ETSI, FAA, IP-Video, NIS, ZSA, ZZA.
Punktuell sind Leistungen zur Errichtung und Anpassung von Kabeltragsystemen
erforderlich.
Die Durchführung von Nebenleistungen wie Demontage von Bestandsanlagen /
Provisorien und kleinteiliger Stahlbau ist Umfang dieses Leistungsbeschreibung.
Bei der Kalkulation sind folgende Kernarbeitszeiten zu berücksichtigen:
- öffentliche Bereiche:
täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr*
- auf dem Bahnsteig/Gleis:
Nächte So/Mo bis Do/Fr von ca. 01:30 bis 03:30 Uhr (während der Betriebspause der
U-Bahn)
- nicht öffentliche Bereiche:
ohne Einschränkung
- Sperrzeiten:
ohne Einschränkung, in Abstimmung mit anderen Gewerken
*gemäß Vortext lärm- und schmutzintensive Arbeiten
Die Umsetzung der Maßnahme findet unter Vollsperrung statt. Es ist jedoch
aufgrund von Inbetriebnahmeverschiebungen und erforderlichen Baufreiheiten davon auszugehen, dass etwa 10% der Leistungen unter Betrieb erbracht werden müssen und die entsprechenden Arbeitszeiten für diesen Leistungsanteil zu beachten sind. Eine terminliche Koordinierung mit anderen Gewerken (wöchentliche
Arbeitsanmeldung und Berücksichtigung / Integration in Bauablaufplan) ist
sicherzustellen. Es kann während der Streckensperrung zu betriebsbedingten Lorenund Kalibrierfahrten kommen. Die dadurch entstehenden Unterbrechungen der
Arbeitszeit sind zu berücksichtigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern vorzulegen . Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu
folgenden Themen abzugeben:
1. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB, dass keiner der in § 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB, dass keiner der in § 123 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG:
-dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
-dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 und Abs 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
-Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
-dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.
4. Erklärung zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
5. Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von
-EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall und
-EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall.
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1) zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Beachtung der Mindestanforderung,
Zu 1)
Mindestgesamtumsatz in Höhe von jeweils 5 Mio. € pro Jahr
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1) Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen:
Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Unter berücksichtigungn der Mindestanforderung).
Die Vergabestelle wird, die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft gemachten Referenzangaben kontrollieren, d.h. prüfen inwieweit die geforderten Nachweise und Erklärungen vollständig eingereicht wurden.
2) Erklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich Gesamtzahl an beschäftigten Mitarbeitern.
3) Sontige Anforderung an die Qualifikation
a) Gültige Kalibrierungsnachweise von eingesetzten Messgeräten.
(nicht älter als 2 Jahre)
- LWL Kabel
- Fernmelde- / Datenkabel
- DGUV-V3
b) Ein Nachweis, dass Komponenten und Kabel bestimmter Hersteller montiert und verlegt werden dürfen (z.B. Corning Zertifikat)
c) Nachweis, dass je Team mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer eingesetzt wird.
d) Nachweis, dass min. 3 Elektrofachkräfte geschult wurden mit der Berechtigung zum Anschluss, Inbetriebnahme und Prüfung elektrischer Anlagen und Geräten bzw. Betriebsmittel gemäß VDE und DGUV.
Zu 1) Es sind mindestens 3 Referenzen der beschriebenen Leistungsanforderung, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Bezug auf die Leistungsart vergleichbar sind, wie folgt nachzuweisen.
a) Arbeiten an Fernmeldeanlagen/ Kommunikationsanlagen
o mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fernmeldeanlagen / Kommunikationsanlagen
o mindestens 2 Referenz mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100 Tsd. EUR.
o mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von mindestens 500 Tsd. EUR.
b) Verlegung von Fernmeldekabeln / LWL Kabeln
o mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Fernmeldekabeln / LWL Kabeln hervorgeht
o mindestens 2 Referenzen davon müssen ein Auftragsvolumen von mindestens 100 Tsd. EUR aufweisen.
o mindestens 1 Referenzen davon müssen ein Auftragsvolumen von mindestens 500 Tsd. EUR aufweisen.
Im Rahmen der Eignungsprüfung erfolgt die Prüfung hinsichtlich der unter III 1.1, III 1.2 und III 1.3 genannten Mindestanforderung. Das Nichterfüllen der Mindestanforderungen führt zum sofortigen Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß dem zur Verfügung gestellten Formular abgeben ("Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung"). Dort werden insbesondere folgende Angaben gefordert:
-Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
-Angaben zur Aufgabenteilung
-Bestimmung eines Bevollmächtigten der Bewerbergemeinschaft
-Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung.
Eignungsleihe:
Beruft sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, ist eine Verpflichtungserklärung einzureichen, in der sich das eignungsleihende Unternehmen verpflichtet, dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Auftragsfall die die Eignungsleihe betreffenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die Verpflichtungserklärung ist das vorgegebene Formular zu verwenden.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens:
1. Das Vergabeverfahren wird wie folgt durchgeführt:
Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziff. I.3) angegebenen Link abrufbar.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen/Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0774-2022 zu erfolgen.
3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die rechtzeitig an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG behält sich vor verspätete Fragen nicht zu beantworten. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern/Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerber/-Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber/Bieter müssen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Sofern die Angebotsabgabe als BewGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise / Angaben / Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Nachunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.