Abriss und Neubau Tennisplätze sowie Neubau Kunstrasenplatz und Stellplatzanlage am Sportcampus Alsterdorf, Heubergredder 38 in Hamburg – Freianlagen gem. §§ 38 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 003-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Neubau Tennisplätze sowie Neubau Kunstrasenplatz und Stellplatzanlage am Sportcampus Alsterdorf, Heubergredder 38 in Hamburg – Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH), hier die Projektentwicklung, betreut für die Freie Hansestadt Hamburg die Entwicklung sowie den Bau und Betrieb von Sport- und Sonderimmobilien. Die GMH betrachtet Immobilien ganzheitlich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Dabei verfolgt die GMH die Umsetzung der Klimaschutzziele der FHH genauso wie die Anforderungen zur Barrierefreiheit und die besonderen Interessen der Nutzer.
Als Vertreter der FHH beabsichtigt die GMH am Standort Heubergredder 38, 22297 Hamburg den Sportcampus Alsterdorf zu sanieren. Bestandteil hierbei ist: Ersatzneubau des Funktionsgebäudes und Sanierung des Rasenplatzes
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Das derzeitige Sportgelände wird durch den SC Sperber betrieben und umfasst mehrere Objekte:
Ein Funktionsgebäude aus den 1960-er Jahren mit ca.160m² BGF, einen Naturrasenplatz mit Zuschauertribüne sowie Tennisplätze, Tennishalle und Verwaltungsgebäude mit Kneipe sowie zum Sportgelände gehörende Parkflächen.
Die FHH verfolgt das Ziel, Sport und Bewegung über alle Bevölkerungsgruppen hinweg zu befördern, indem attraktive Sporträume geschaffen werden, die unterschiedlichen Nutzungen und vielfältigen Bedarfen entsprechen. Um dem wachsenden Bedarf im Stadtgebiet und den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Klimaschutzzielen der Stadt Hamburg gerecht zu werden ist eine Modernisierung der Sportanlage erforderlich.
Dieses Projekt umfasst
• einen Ersatzneubau für das Funktionsgebäude, sowie den Abbruch des bestehenden Gebäudes (inkl. Garage),
• die Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen witterungsunabhängigen Kunstrasenplatz,
• die Verlegung und Wiederherstellung zweier Tennisplätze,
• sowie die Herstellung bzw. Sanierung notwendiger Stellplätze.
Hierbei soll der vorhandene Naturrasenplatz zu einem witterungsunabhängigen Kunstrasensportfeld umgewandelt werden, um den jetzigen und zukünftigen Bedürfnissen der Nutzer:innen gerecht zu werden. Das Sportfeld ist für die Nutzung als Fußballplatz vorgesehen. Weiterhin müssen in den Außenanlagen zwei der vorhandenen Tennisplätze an ihrem derzeitigen Standort abgebrochen und an einem neuen Standort wieder errichtet werden. Überdies müssen die notwendigen Stellplätze saniert oder in Abhängigkeit der Gesamtplanung neu angelegt werden. Anordnung und Entwurf der Freianlagen sollen dabei die Entstehung eines homogenen Gesamtbildes unterstützen und in Koordination mit der Objektplanung stattfinden. Städtebauliche und Landschaftsplanerische Vorgaben, sowie Hamburger Standards für Kunststoffrasen müssen umgesetzt werden. Die gesamte Sportanlage soll barrierefrei errichtet werden.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Grundstückseigentümerin und wird Eigentümerin der geplanten Freianlagen. Es gibt eine gemeinsame Finanzierung zwischen der FHH und Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides. Die FHH, Bezirksamt Hamburg-Nord in der Rolle des Bedarfsträger/Bauherr und die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Realisierungsträger (Projektmanager).
Durch die Bundesförderung ergeben sich Rahmenbedingungen die bei der Projektplanung zu berücksichtigen und in allen Projektphasen um zu setzen sind.
Die Fertigstellung des Projektes wird für September 2025 geplant.
Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 5,5 Mio. Euro brutto.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Leistungsphase 1-2 Freianlagen gem. § 39 HOAI,
• Leistungsphasen 3-9 Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
• Umweltabschätzungen
• Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
• Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
• Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
• Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
• Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
• Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung nach Ende LP 3 (nebst bauteilorientierter Auflistung gem. DIN 276)
• Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
• Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
• Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
• Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
• Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Vertreter des Sportvereins SC Sperber und weiterer behördlicher Vertreter werden ggf. neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.
• Leistungsphasen 3-9 Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
• Umweltabschätzungen
• Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
• Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
• Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
• Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
• Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
• Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung nach Ende LP 3 (nebst bauteilorientierter Auflistung gem. DIN 276)
• Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
• Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
• Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abriss und Neubau Tennisplätze sowie Neubau Kunstrasenplatz und Stellplatzanlage am Sportcampus Alsterdorf, Heubergredder 38 in Hamburg – Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]