Abriss und Neubau Tennisplätze sowie Neubau Kunstrasenplatz und Stellplatzanlage am Sportcampus Alsterdorf, Heubergredder 38 in Hamburg – Freianlagen gem. §§ 38 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 003-22 BK

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau, Betrieb und Bewirtschaftung öffentlicher und kommunaler Gebäude und Immobilien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abriss und Neubau Tennisplätze sowie Neubau Kunstrasenplatz und Stellplatzanlage am Sportcampus Alsterdorf, Heubergredder 38 in Hamburg – Freianlagen gem. §§ 38 HOAI

Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 003-22 BK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH), hier die Projektentwicklung, betreut für die Freie Hansestadt Hamburg die Entwicklung sowie den Bau und Betrieb von Sport- und Sonderimmobilien. Die GMH betrachtet Immobilien ganzheitlich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Dabei verfolgt die GMH die Umsetzung der Klimaschutzziele der FHH genauso wie die Anforderungen zur Barrierefreiheit und die besonderen Interessen der Nutzer.

Als Vertreter der FHH beabsichtigt die GMH am Standort Heubergredder 38, 22297 Hamburg den Sportcampus Alsterdorf zu sanieren. Bestandteil hierbei ist: Ersatzneubau des Funktionsgebäudes und Sanierung des Rasenplatzes

Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das derzeitige Sportgelände wird durch den SC Sperber betrieben und umfasst mehrere Objekte:

Ein Funktionsgebäude aus den 1960-er Jahren mit ca.160m² BGF, einen Naturrasenplatz mit Zuschauertribüne sowie Tennisplätze, Tennishalle und Verwaltungsgebäude mit Kneipe sowie zum Sportgelände gehörende Parkflächen.

Die FHH verfolgt das Ziel, Sport und Bewegung über alle Bevölkerungsgruppen hinweg zu befördern, indem attraktive Sporträume geschaffen werden, die unterschiedlichen Nutzungen und vielfältigen Bedarfen entsprechen. Um dem wachsenden Bedarf im Stadtgebiet und den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Klimaschutzzielen der Stadt Hamburg gerecht zu werden ist eine Modernisierung der Sportanlage erforderlich.

Dieses Projekt umfasst

• einen Ersatzneubau für das Funktionsgebäude, sowie den Abbruch des bestehenden Gebäudes (inkl. Garage),

• die Umwandlung des Naturrasenplatzes in einen witterungsunabhängigen Kunstrasenplatz,

• die Verlegung und Wiederherstellung zweier Tennisplätze,

• sowie die Herstellung bzw. Sanierung notwendiger Stellplätze.

Hierbei soll der vorhandene Naturrasenplatz zu einem witterungsunabhängigen Kunstrasensportfeld umgewandelt werden, um den jetzigen und zukünftigen Bedürfnissen der Nutzer:innen gerecht zu werden. Das Sportfeld ist für die Nutzung als Fußballplatz vorgesehen. Weiterhin müssen in den Außenanlagen zwei der vorhandenen Tennisplätze an ihrem derzeitigen Standort abgebrochen und an einem neuen Standort wieder errichtet werden. Überdies müssen die notwendigen Stellplätze saniert oder in Abhängigkeit der Gesamtplanung neu angelegt werden. Anordnung und Entwurf der Freianlagen sollen dabei die Entstehung eines homogenen Gesamtbildes unterstützen und in Koordination mit der Objektplanung stattfinden. Städtebauliche und Landschaftsplanerische Vorgaben, sowie Hamburger Standards für Kunststoffrasen müssen umgesetzt werden. Die gesamte Sportanlage soll barrierefrei errichtet werden.

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Grundstückseigentümerin und wird Eigentümerin der geplanten Freianlagen. Es gibt eine gemeinsame Finanzierung zwischen der FHH und Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides. Die FHH, Bezirksamt Hamburg-Nord in der Rolle des Bedarfsträger/Bauherr und die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Realisierungsträger (Projektmanager).

Durch die Bundesförderung ergeben sich Rahmenbedingungen die bei der Projektplanung zu berücksichtigen und in allen Projektphasen um zu setzen sind.

Die Fertigstellung des Projektes wird für September 2025 geplant.

Das Projektbudget (KG 200-700) inkl. PS beträgt ca. 5,5 Mio. Euro brutto.

Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:

• Leistungsphase 1-2 Freianlagen gem. § 39 HOAI,

• Leistungsphasen 3-9 Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;

• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.

• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.

• Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung

• Umweltabschätzungen

• Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände

• Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen

• Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen

• Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen

• Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten

• Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung nach Ende LP 3 (nebst bauteilorientierter Auflistung gem. DIN 276)

• Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen

• Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht

• Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen

• Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation

• Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

Vertreter des Sportvereins SC Sperber und weiterer behördlicher Vertreter werden ggf. neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.

Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Kommunikation, Verfügbarkeit / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Ausführungszeitraum / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Preis/Honorar / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

• Leistungsphasen 3-9 Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen;

• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.

• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gemäß § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.

• Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung

• Umweltabschätzungen

• Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände

• Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen

• Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen

• Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen

• Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten

• Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung nach Ende LP 3 (nebst bauteilorientierter Auflistung gem. DIN 276)

• Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen

• Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht

• Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 052-135644
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Abriss und Neubau Tennisplätze sowie Neubau Kunstrasenplatz und Stellplatzanlage am Sportcampus Alsterdorf, Heubergredder 38 in Hamburg – Freianlagen gem. §§ 38 HOAI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/11/2022