Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18925
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 45 Variantenabwägung
Aus der Variantenabwägung zur Planfeststellung im PfA 7.1 hat sich die Notwendigkeit einer abschnittsübergreifenden Variantenbetrachtung in den PfA 7.2-7.4 ergeben. Die Bearbeitung umfasst die Trassierung von BAB-parallelen Varianten. So werden Varianten, als Alternative zur bisherigen ABS-Trasse, mit Darstellung trassierungstechnischer Möglichkeiten und der jeweiligen Auswirkungen auf Schutzgüter, angrenzende Planungsabschnitte, Bebauung, Gewässer, etc. im Untersuchungsbereich PfA 7.2-7.4 ausgearbeitet.
Es werden Varianten und Achsen in Planunterlagen sowie Bewertung der jeweiligen technischen und umweltrelevanten Vor- und Nachteile dargestellt.
Aus der Variantenabwägung zur Planfeststellung im PfA 7.1 hat sich die Notwendigkeit einer abschnittsübergreifenden Variantenbetrachtung ergeben. Hierfür ist eine entsprechende Zuarbeit erfroderlich.
Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten.
Ein zweiter AN würde den Aufwand in der Abstimmung mit dem AG deutlich erhöhen.