Kreativ- und Markenstrategie Referenznummer der Bekanntmachung: BO-3769
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Kreativ- und Markenstrategie
Der Kontakt zu seinen Versicherten und die Gewinnung von Interessenten und Kunden finden zu einem erheblichen Teil mittels digitale Kommunikationsmittel statt. Die Marktpositionierung als führende Direktkrankenkasse konnte in den letzten 10 Jahren erfolgreich ausgebaut werden. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Position durch Innovationen und trendorientierte Weiterentwicklung weiter auszubauen.
Mit der Einführung des Einheitsbeitragssatzes im Jahr 2009 entfiel die Unique Selling Proposition mit dem damals günstigsten Beitrag. Seither hat sich die BIG konsequent als Direktkrankenkasse im GKV-Markt positioniert.
Anfang des Jahres 2022 wurde eine neue Markenidentität entwickelt. Auf dieser Grundlage soll - Der Bekanntheitsgrad der BIG gesteigert werden und
- BIG direkt gesund konsequent als servicestarke, kundenorientierte Direktkrankenkasse positioniert werden.
Für die Betreuung der strategischen Markenführung sowie für die ganzheitliche Implementierung der Markenidentität sucht BIG direkt gesund einen Vertragspartner.
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit geöffnet. Gegründet wurde die BIG 1996 von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund 513.000 Versicherte (Stand Dezember 2021). Die BIG ist - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über 920 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern.
Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
Die Marktpositionierung als führende Direktkrankenkasse konnte in den letzten 10 Jahren erfolgreich ausgebaut werden. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Position durch Innovationen und trendorientierte Weiterentwicklung weiter auszubauen.
Mit der Einführung des Einheitsbeitragssatzes im Jahr 2009 entfiel die Unique Selling Proposition mit dem damals günstigsten Beitrag. Seither hat sich die BIG konsequent als Direktkrankenkasse im GKV-Markt positioniert.
Anfang des Jahres 2022 wurde eine neue Markenidentität entwickelt. Auf dieser Grundlage soll - Der Bekanntheitsgrad der BIG gesteigert werden und
- BIG direkt gesund konsequent als servicestarke, kundenorientierte Direktkrankenkasse positioniert werden.
Für die Betreuung der strategischen Markenführung sowie für die ganzheitliche Implementierung der Markenidentität sucht BIG direkt gesund einen Vertragspartner.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die Entscheidung über die Verlängerung wird dem Auftragnehmer jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate)
-Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB"
Hinweise:
- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen
- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/ Nachweise bleibt gemäß den Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich im Anhang 1 "Anlagenverzeichnis sämtlicher Vergabeunterlagen/ Angebotsbestandteile" am Ende der Bewerbungsbedingungen.
- Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz"
Hinweise:
- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen
- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/ Nachweise bleibt gemäß den Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich im Anhang 1 "Anlagenverzeichnis sämtlicher Vergabeunterlagen/ Angebotsbestandteile" am Ende der Bewerbungsbedingungen.
Der Nettoumsatz muss in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 1 Million Euro betragen haben.
- Anlage "Referenzliste des Unternehmens" entsprechend der Anforderungen, die sich aus der Anlage "Referenzliste des Unternehmens" ergeben
Hinweise:
- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen einzureichen
- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/ Nachweise bleibt gemäß den Vergabeunterlagen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
Sonstiges:
Eine abschließende Liste aller mit dem Angebot vorzulegender Unterlagen befindet sich im Anhang 1 "Anlagenverzeichnis sämtlicher Vergabeunterlagen/ Angebotsbestandteile" am Ende der Bewerbungsbedingungen.
Der Bieter hat drei Referenzen, die mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind, nachzuweisen.
Folgende Mindestanforderungen gelten für alle Referenzen:
a. Alle Referenzaufträge müssen aus den Jahren 2019, 2020, 2021 oder 2022 sein.
b. Eine der Referenzen muss aus der Finanz- oder Versicherungsbranche kommen.
Weitere Mindestanforderungen für jeden Referenztyp Referenz 1: „Crossmediale Kampagne“ Mindestanforderung: Diese Referenz muss die Planung, Durchführung und Steuerung einer crossmedialen Kampagne mit einem Gesamtbudget von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (inklusive Media) beinhalten.
Referenz 2: „Entwicklung einer Markenidentität und Markenführung“ Mindestanforderung: Diese Referenz muss die strategische Entwicklung/ Erarbeitung einer Markenidentität oder die erfolgreiche Betreuung/ Beratung eines Kunden im Bereich der strategischen Markenführung belegen.
3. Referenz: Publikationen Mindestanforderung: Diese Referenz muss ein Kunden- oder Mitarbeitermagazin im Print und/oder Online Bereich beinhalten. Die Erscheinungshäufigkeit ist anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über die Vergabeplattform "subreport ELVis" unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum Download bereit gestellt (https://www.subreport.de/E87848299 oder unter www.subreport.de unter Angabe der ELViS-ID: E87848299).
Hilfe bei der Bedienung der Vergabeplattform "subreport ELViS" erhalten Sie unter der Tel.-Nr.+49(0)221-985780 oder unter www.subreport.de.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ an die Vergabestelle der Auftraggeberin zu richten (Nachrichtenfunktion). Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung notwendig, für die Zeit vom Bewerber einzuplanen ist.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die BIG unverzüglich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform „subreport ELViS“ darauf hin.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland