Lieferung von Telefonendgeräten "Unify OpenScape Deskphone CP400T" nebst Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-186-17-IT3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Telefonendgeräten "Unify OpenScape Deskphone CP400T" nebst Zubehör
Vertragsgegenstand ist die Lieferung, Übereignung und Montage von 9.500 Telefonendgeräten, 9.600 Beistellgeräten und Zubehör (Netzteile, Adapterkabel, Wandhalterungen) in die Liegenschaften der Auftraggeberin sowie die Entsorgung der Altgeräte und des Verpackungsmaterials.
Berlin
Gegenstand des Vertrages sind: - Lieferung von 9.500 Telefonendgeräten, 9.600 Beistellgeräten und Zubehör (Netzteile, Adapterkabel, Wandhalterungen) in die von der Auftraggeberin benannten Liegenschaften des Deutschen Bundestages. - Entpacken und Endmontage von 9.500 Telefonendgeräten, 9.600 Beistellgeräten inkl. beigestellter Telefonbeschriftungsstreifen. - Entsorgung von 9.500 Telefon-Altgeräten, 9.800 Beistellgeräten, Zubehör (Telefonadapter, Headset-Adapterkabel) sowie Verpackungsmaterial. - Optionale Leistung: Abruf von weiteren bis zu 1.000 Telefonendgeräten und bis zu 1.000 Beistellgeräten bis zum Ende der Auftragsdurchführung. - Pro Monat liefert der Auftragnehmer nach Absprache ca. 1000 Telefonendgeräte und ca. 1000 Beistellgeräte aus. Die Leistung ist bis zum 28. Februar 2024 abzuschließen.
Optionale Leistung: Lieferung und Montage von weiteren bis zu 1.000 Telefonendgeräten und bis zu 1.000 Beistellgeräten bis zum Ende der Auftragsdurchführung (28.02.2024).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Telefonendgeräten "Unify OpenScape Deskphone CP400T" nebst Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löbichau
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04626
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.