Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums, einer 3-Feld-Halle, einer 3-zügigen Grundschule und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes am Schulstandort Cuxhavener Straße in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 034-21 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums, einer 3-Feld-Halle, einer 3-zügigen Grundschule und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes am Schulstandort Cuxhavener Straße in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die GMH Gebäudemanagement Hamburg, hier die Region GMH Süd, betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg die Standorte der allgemeinbildenden Schulen südlich der Norderelbe. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau. Daraus resultiert eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen Bauinvestitions- und Betriebskosten. Neben dem Ziel der wirtschaftlichen Umsetzung der übertragenen Leistungen verfolgt GMH ein hohes Maß an Transparenz und Beteiligung der Schulen. Die Gebäudemanagement Hamburg (GMH) beabsichtigt, auf Grund des Schulentwicklungsplans, die Stadtteilschule zu erweitern
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Das Grundstück Cuxhavener Straße wird gegenwärtig noch als katholischer Schulstandort betrieben. Ab dem Jahr 2023 sollen dort Zug um Zug eine dreizügige Grundschule und ein vierzügiges Gymnasium entstehen sowie ggfs. im Interim eine vierzügige Stadtteilschule Platz finden.
Ein möglicher Ablauf ist bereits skizziert und wird den Bietern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Es steht den Bietern jedoch frei, mit dem Lösungsvorschlag im Rahmen des Verhandlungsverfahrens alternative Abläufe vorzuschlagen.
Die Bestandsgebäude werden teilweise zur Interimsnutzung angepasst und nach Errichtung der neuen Gebäude Zug um Zug abgebrochen. Das denkmalgeschützte Gebäude 02 soll erhalten und nach Fertigstellung der Neubauten saniert werden .
Die hier ausgeschriebene Planungsleistung umfassen sämtliche Neubauten im BEG NWG 40 Standard, teilweise als Systembauten mit GU-Vergabe, teilweise als Individualplanungen mit ggfs. Einzelgewerksvergabe sowie Sanierung und Interimsumbauten.
Basis für das Vergabeverfahren bilden folgende Leistungen:
1. Anpassung der Planung eines „Hamburger Klassenhauses“ an die Erfordernisse der Phase 0, anschließend GU-Vergabe über einen Rahmenvertrag, Fertigstellung Sommer 2024
2. Fortführung der Planung eines „Hamburger Schulhauses“ – anschließend GU-Ausschreibung auf Basis einer vorhandenen, anzupassenden FLB, Fertigstellung Sommer 2025
3. Planung einer Dreifeldsporthalle (volles Leistungsbild)für eine GU-Vergabe, Fertigstellung Sommer 2025
4. Planung eines individuellen Schulgebäudes inkl. Bewegungsraum (volles Leistungsbild) in zwei Bauabschnitten, Fertigstellung Sommer 26 / 27.
5. Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (volles Leistungsbild) in 2027 oder 2028
6. Baubegleitende Interimsumbauten und Abbrüche. Die Abbruchplanung ist optional anzubieten und wird ggfs. gesondert vergeben.
Die Phase 0 für Gymnasium und Grundschule werden auf Grund des Zeitdrucks parallel zu diesem Verfahren durchgeführt.
Die anrechenbaren Kosten betragen:
Für die reduzierten Leistungsbilder der Systembauten (Gebäude 12+13):
KG 300 11.137.496,63 € netto;
KG 400 3.618.446,04 € netto
Für die Individualbauten (Gebäude 14+16):
KG 300 5.223.192,32 € netto;
KG 400 1.493.283,19 € netto
Für die Sanierungen und Interimsumbauten (Gebäude 2):
KG 300 1.418.005,45 € netto;
KG 400 579.143,28 € netto
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Systembauten (Gebäude 12+13):
- Leistungsphase 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI auf Basis von vorgegebenen Systemplanungen;
- Leistungsphase 3-4 Objektplanung gem. § 34 HOAI auf Basis von vorgegebenen Systemplanungen als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistungen gem. Vertragsmuster (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen):
- Aufstellen von Leitdetails (Gebäude 13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Anpassen einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Gebäude 13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Prüfen der eingegangenen GU-Angebote (Gebäude 13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Prüfen der Ausführungsplanung (Gebäude 13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Ausführungscontrolling (Gebäude 12+13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
Individualbauten (Gebäude 02, 14-16):
- Leistungsphase 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
- Leistungsphase 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistung gem. Vertragsmuster (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen):
- Stufenweiser Kostenanschlag als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
Alle Maßnahmen (Gebäude 02, 12+13, 14-16):
Besondere/Beratungs-/Zusätzliche Leistungen gem. Vertragsmuster (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen):
- Erstellen von Baubestandsplänen (Besondere Leistung) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Grundleistungen der Beratungsleistung) für die Leistungsphasen 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Grundleistungen der Beratungsleistung) für die Leistungsphasen 3-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Digitalisierung der Planunterlagen des denkmalgeschützten Altbaus als CAD-Zeichnungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Abgleich der vorliegenden Planung mit dem Bestand als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Planung der Räumlichkeiten für die jeweiligen Phasen der Interimsnutzung gem. Ablauf als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
Vertreter des Denkmalschutzes und aus dem behördlichen Kontext werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Systembauten (Gebäude 12+13):
- Leistungsphase 3-4 Objektplanung gem. § 34 HOAI auf Basis von vorgegebenen Systemplanungen als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistungen gem. Vertragsmuster (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen):
- Aufstellen von Leitdetails (Gebäude 13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Anpassen einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Gebäude 13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Prüfen der eingegangenen GU-Angebote (Gebäude 13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Prüfen der Ausführungsplanung (Gebäude 13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Ausführungscontrolling (Gebäude 12+13) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
Individualbauten (Gebäude 02, 14-16):
- Leistungsphase 3-8 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
Besondere Leistung gem. Vertragsmuster (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen):
- Stufenweiser Kostenanschlag als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
Alle Maßnahmen (Gebäude 02, 12+13, 14-16):
Besondere/Beratungs-/Zusätzliche Leistungen gem. Vertragsmuster (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen):
- Erstellen von Baubestandsplänen (Besondere Leistung) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Grundleistungen der Beratungsleistung) für die Leistungsphasen 3-7 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Digitalisierung der Planunterlagen des denkmalgeschützten Altbaus als CAD-Zeichnungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Abgleich der vorliegenden Planung mit dem Bestand als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Planung der Räumlichkeiten für die jeweiligen Phasen der Interimsnutzung gem. Ablauf als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG;
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines 4-zügigen Gymnasiums, einer 3-Feld-Halle, einer 3-zügigen Grundschule und Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes am Schulstandort Cuxhavener Straße in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]