21FEI51376 Dresden Hbf - Hallendach MKA 020 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51376

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte
Adresse des Beschafferprofils: http://bieterportal.noncd.db

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

21FEI51376 Dresden Hbf - Hallendach MKA 020

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51376
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dresden Hbf - Hallendach

II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Erneuerung Membrandaches:

Membrane: 31863m² Oberfläche

Seile: 4to

Stahl: 215to

Glas: 610m²

Pfähle Ø620: 180m

Mikropfähle: 1.750m

Beton: 360m³

Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)

Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75m, Hublast Spitze ca. 2,8to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55m, Hublast Spitze ca. 1,3to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau

Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.

Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.

Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.

In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.

Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.

Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/12/2021
Ende: 15/08/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 243-641968

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI51376
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
10/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich

Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.

Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):

1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden

2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung

3. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.

Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.

Hinweise des Auftraggebers zu Corona:

1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.

2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.

Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor

Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/11/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223000 Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2 Dresden
Hauptort der Ausführung:

Dresden

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erneuerung Membrandaches:

Membrane: 31863m² Oberfläche

Seile: 4to

Stahl: 215to

Glas: 610m²

Pfähle Ø620: 180m

Mikropfähle: 1.750m

Beton: 360m³

Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)

Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75m, Hublast Spitze ca. 2,8to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55m, Hublast Spitze ca. 1,3to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau

Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.

Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.

Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.

In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.

Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.

Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 20/12/2021
Ende: 15/08/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Mehrkosten zum Vertrags-LV Titel 16 - Oberleitungsanlagen - 2022

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nichtvorhergesehen werden. Während der Bauausführung wurden durch den AN zusätzliche Leistungen für durchgängigeSperrpausen in Süd- und Nordhalle erbracht.

VII.2.3)Preiserhöhung