Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18925
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 43 Mehraufwand infolge der geänderten Verortung der PWC-Anlage Riegel
Die PWC-Anlage Riegel wird vom PfA 8.0 geplant und planfestgestellt. Sie stellt für die Planung des PfA 7.4 eine
Planungsrandbedingung dar. Gemäß Abstimmung mit dem PfA 8.0 im Jahr 2018 war eine Anordnung der PCW-Anlage gemäß
Variante 3 südlich der L 105 zu berücksichtigen. Im August 2019 wurde die Planung des PfA 8.0 dahingehend geändert, dass
nun eine Anordnung der PWC-Anlage gemäß Variante 2 nördlich der L 105 im PfA 7.4 NBS vorgesehen wurde.
Aufgrund der Verschiebung der PWC-Anlage Riegel in Richtung Norden sind die Verkehrsanlagen der NBS zwischen NBS-km
181,3 und NBS-km 183,5 einschließlich geänderten Verortung der PW- Anlage Riegel und den Gewerke Objektplanung
Verkehrsanlagen Schiene, Objektplanung Verkehrsanlagen Straße, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragswerksplanung
Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung, Umweltfachliche Gutachten, Schalltechnische Gutachten neu-/ bzw.
umzuplanen.
Die neue Lage der NBS erfordert somit eine Neu-/bzw. Umplanung.
Es würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen
notwendig, welche vergütet werden müssten.
Ein zweiter AN würde den Aufwand in der Abstimmung mit dem AG deutlich erhöhen, da die bisherigen Konzepte und
Planungsgrundlagn und damit die erforderlichen Änderungen bekannt sind. Es handelt sich um eine Überarbeitung und nicht um
eine gänzlich neue Ausarbeitung, weshalb diese von dem bestehenden AN gemacht werden muss.