Container Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 202 416061
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.messe-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Container
Für Eingangs-, Ausstellungs- und Cateringbereiche sowie Behördendienststellen werden zu den Veranstaltungen der Messe Berlin GmbH (MB) temporäre Containerbauten an unterschiedlichen Standorten auf dem Messegelände am Funkturm (BECC), auf dem BECA – Gelände in Schönefeld (OT Selchow) oder auch an anderen Orten in und um Berlin benötigt.
Es handelt sich um eine Vertragsverlängerung im Zuge der Maßnahmen zur Dringlichkeitsvergabe in Bezug auf die Corona Pandemie.
Gemäß Rundschreiben vom 19.3.2020 vom BMWI zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mietkälte
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine Vertragsverlängerung im Zuge der Maßnahmen zur Dringlichkeitsvergabe in Bezug auf die Corona Pandemie.
Gemäß Rundschreiben vom 19.03.2020 vom BMWI zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland