Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18925
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 46 Überarbeitung der Vorplanung ABS, PfA 7.2-7.4_Technische Ausrüstung
Gemäß BAST für den PfA7.-7.4 wurde die Vorplanung der Ausbaustrecke unter einer mehrjährigen Vollsperrung der Strecke
4000 zwischen Offenburg und Riegel erstellt.
Nach Anordnung durch die DB Netz AG in 2021 sind nun nach geänderten Grundlagen weitere Varianten zum Bauen unter
Betrieb zu planen, Die Leistung sind eigenständig zu vergüten. Teile der bisherigen Leistungen können wiederverwendet werden
und werden nicht vergütet.
Aufgrund der geänderten Aufgabenstellung und zusätzlich zu planenden Bauzustände sind folgende zusätzliche Leistungen in
den Gewerken OLA, LST und EEA notwendig:
- Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem
Objektplaner
- Überprüfung der aufgrund der geänderten Aufgabenstellung zusätzlich benötig-ten Bestandsunterlagen.
- Analysieren der Grundlagen, Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
- Überführung der Bestandsanlage in zeichnerische Systeme zur Erstellung Pla-nung Bauzustände.
- Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören z.B.: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden
Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich
Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung
exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
- Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzip-schaltbildes für jede Anlage und jeden notwendigen
Bauzustand
- Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei
der Integration der technischen Anlagen
- Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung
- Zusammenstellen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
- Ermitteln der Daten für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
Ziel des bestehende Vertrags ist die planerische Realisierung der NBS und ABS im StA 7.2-7.4, mit Abschluss der Lph 7. Dieses
Ziel zu erreichen ist nicht möglich, wenn die zum Teil geänderte Aufgabenstellung durch einen anderen Planer bearbeiten wird.