Innovationsmonitoring für die Digitale Fabrik der DAK-Gesundheit Referenznummer der Bekanntmachung: 1003773
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innovationsmonitoring für die Digitale Fabrik der DAK-Gesundheit
Die Arbeit der Digitalen Fabrik der DAK-Gesundheit soll durch die Recherche und Erstellung von sogenannten Innovationsmonitoring Reports unterstützt werden. Ein externer Dienstleister wird deshalb beauftragt, alle vier Monate einen Innovationsmonitoring-Report anzufertigen, also drei Reports pro Jahr.
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg
Dabei werden voraussichtlich zwei der Reports über ein im Voraus abgestimmtes Thema anzufertigen sein (Typ A), während der dritte Report eine Marktbeobachtung (Typ B) enthalten soll. Die Abgabe der Reports erfolgt jeweils in schriftlicher Ausarbeitung, sowie einer ca. 90-minütigen Präsentation mit anschließender Diskussion der Ergebnisse vor ausgewählten Mitarbeitenden der DAK-Gesdunheit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 5 Abs. 3 VgV:
(Hinweis: Auszufüllen von dem Bewerber bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft bzw. auch von anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber / die Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft/das Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde im Wege der Eignungsleihe bezieht; das Formular ist ggf. entsprechend zu vervielfältigen)
Wir erklären, dass die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Teilnahmeantrages bzw. Angebotes und ggf. zur Erfüllung des Auftrages verwendet werden.
? Ja ? Nein
Hinweis: Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Auf § 5 VgV wird verwiesen.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmi-gung des Auftraggebers zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterla-gen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.
2. Erklärung zur Verfahrenssprache
Ich/ Wir erkläre(n), dass
- sämtliche für die Vertragserfüllung vorgesehenen Mitarbeiter wie auch etwaige Mitarbeiter von anderen Unternehmen, die für die Erfüllung von Teilleistungen vorgesehen sind (Nachunternehmer), der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind
und
- die Verfahrenssprache während der gesamten Vertragslaufzeit Deutsch sein wird.
? Ja ? Nein
3. Erklärung zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister:
Ich/ Wir erkläre(n), dass
? eine Eintragung meines/unseres Unternehmens in das Beruf- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem ich/wir an-sässig bin/sind, vorliegt und ein entsprechender Auszug aus dem Register in Kopie beigefügt ist.
? mein/unser Unternehmen aufgrund nicht eintragungspflichtig ist. Aus diesem Grund liegt meinem/unserem Angebot kein Berufs- oder Handelsregisterauszug bei. Alternativ ist eine Erklärung meines Steuerberaters mit der Angabe meines zuständigen Finanzamtes beigefügt.
Der Nachweis (Registerauszug) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter sein als 6 Monate.
4. Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB nicht vorliegen.
a) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass im Bewerberunternehmen keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge-setzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Ver-kehr),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften an-derer Staaten gleich. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unter-nehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
b) Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass folgende Umstände nicht vorliegen:
a) das Bewerberunternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Ab-gaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder
b) die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung ei-ner Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen.
Die voranstehenden Ausschlussgründe sind nicht anzuwenden, wenn das Bewerberunter-nehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
c) Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass folgende Ausschlussgründe nicht vorliegen:
a) das Bewerberunternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) das Bewerberunternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder er-öffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tä-tigkeit eingestellt hat,
c) das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
d) der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
e) ein Interessenkonflikt besteht bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
f) eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
g) das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
i) das Unternehmen
1. hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in un-zulässiger Weise zu beeinflussen,
2. hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
3. hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Ich / Wir erkläre(n), dass
ich/wir
? über eine aktuelle, branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden verfüge(n), welche auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden in Folge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Haftpflichtansprüche, die dadurch entstehen, dass Daten gelöscht, unbrauchbar gemacht oder verändert werden (Datenverlust) umfasst (der Datenverlust ist mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr abgedeckt)
und
? einen aktuellen Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in dem vorbeschriebenen Sinne beigefügt haben (Kopie genügt).
Alternativ:
? im Fall der Auftragserteilung eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung bei einem europäischen Versicherungsinstitut mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von Vermögensschäden, die auch Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden infolge einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und Haftpflichtansprüche wegen Datenverlust umfassen, unverzüglich abzuschließen. Der Fall des Datenverlustes wird mit einem Sublimit in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] Euro ab-gedeckt sein.
2. Leistungserbringung aus dem In- oder Ausland
Der Bewerber erklärt / Die Bewerber erklären rechtsverbindlich, dass
- er seinen / sie ihren Sitz in
? Deutschland hat / haben und damit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;
? im Ausland hat / haben (außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland) und damit nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist / sind;
- er / sie die Lieferungen bzw. Leistungen
? aus Deutschland heraus erbringt / erbringen;
? aus dem Ausland und damit grenzüberschreitend erbringt / erbringen.
3. Umsatzentwicklung der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Der Bewerber weist / Die Bewerber weisen in einer zusätzlichen Unterlage seine/ihre Geschäftsentwicklung anhand von Umsatzzahlen nach.
- Formatanforderungen: summary-Darstellung in nicht mehr als 1 DIN-A4 Seite im Word oder Powerpoint Format, Mindestschriftgröße 11 Pkt.
- Die Bewertungsmaxime sind der Anlage Eignungswertung zu entnehmen (max. 10 Punkte sind zu erreichen)
Zur Beurteilung Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers bitten wir Sie, zu zwei Bereichen Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensprofil
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat sich vorzustellen. Dies soll entlang der nachfolgenden Punkte geschehen:
- Formatanforderungen: die Darstellung soll insgesamt nicht mehr als 5 DIN A4 Seiten im Powerpoint oder Word Format umfassen, Mindestschriftgröße 11 Pkt;
- Inhaltliche Anforderungen:
- Aufbau, Struktur (Niederlassungen), Historie
- Geschäftsfelder und USP´S
- Entwicklung der Mitarbeiteranzahl in den letzten 3 Jahren 2019, 2020, 2021, (2022 aktuell)
- Darstellung Managements, Projektleiter
- Darstellung der Recherchearbeit: Tools, Kooperationen und Vernetzung, Offenlegung der Zusammenarbeit mit Dritten, Recherchegebiete,
Die Bewertungsmaxime sind der Anlage Eignungswertung zu entnehmen (max. 50 Punkte sind zu erreichen)
2. Referenzen:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat anhand nachfolgender Bedingungen Referenzen einzureichen. Dies dient dazu, die tiefgehende Erfahrung und Expertise für die Zwecke der DAK-G nachzuweisen:
- Inhaltsvorgaben: zu folgenden Themen sind Referenzen einzureichen (bitte beachten Sie die weiteren Vorgaben):
a. eine Referenz zu einem Schwerpunktthema aus dem Bereich Digital Health
b. eine Referenz zur Wettbewerbsbeobachtung digitaler Produkte und Services aus dem Gesetzlichen Krankenkassenbereich
- Inhaltliche Anforderungen:
- es sind zwei Referenzen zu o.g. zwei Themen einzureichen (Mindestanforderung)
- die zwei eingereichten Referenzen haben folgende (Mindest-)Bedingungen zu erfüllen:
- nicht länger als drei Jahre zurückliegend;
- jede Referenz beinhalt
- Auftraggeber,
- Leistungsinhalt
- Leistungsumfang
- Leistungszeitraum
- Größe des eingesetzten Projektteams.
- Formatanforderungen:
- die zwei eingereichten Referenzen haben im Weiteren folgende (Mindest-) Bedingungen zu erfüllen:
- werden mehr als zwei Referenzen eingereicht, werden nur die zwei erstgenannten bewertet. Die weiteren Referenzen finden keine Berücksichtigung
- die Erläuterungen zu allen Referenzen sollen nicht mehr als 2 DIN A4 Seiten je Referenz im Word Format umfassen. Werden mehr als 4 Seiten für beide Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 4 Seiten gewertet. Bitte verwenden Sie mindestens Schriftgröße 11.
- Bitte wählen Sie eine klare, gleichförmige Struktur aller Zahlen und Fakten je Referenz in gleicher Form
- Alle Referenzthemen werden gesamtheitlich bewertet (max. 40 Punkte).
- Die weitere Bewertungsmaxime sind der Anlage Eignungswertung zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYWQ0WGCHD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland