Rahmenvereinbarung für Projektunterstützung für Fahrgastinformation, Mobilitätsdaten und Stakeholdermanagement Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0280-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Projektunterstützung für Fahrgastinformation, Mobilitätsdaten und Stakeholdermanagement
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Unterstützungsleistungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Los 1: Fahrgastinformation und Projekt-Consulting
Die BVG begegnet den sich verändernden Anforderungen mit der kontinuierlichen Identifizierung von Informationsbedürfnissen der Fahrgäste und der entsprechenden Weiterentwicklung ihrer Fahrgastinformationssysteme. Hinzu kommen gesetzliche Zielbilder und Pflichten, etwa die Realisierung eines vollständig barrierefreien Öffentlichen Verkehrs oder die strukturierte Bereitstellung von Verkehrs- und Verfügbarkeitsdaten an Datendrehscheiben.
Die Systemumgebung muss deshalb immer wieder auf den Prüfstand gestellt, hinterfragt und erneuert werden, zusätzliche Datenquellen müssen erschlossen und kundengerechte Informationskonzepte entwickelt werden.
Das Los 1 umfasst die Unterstützung als auch die externe Projektunterstützung von Fahrgastinformationsprojekten und Projekt-Consulting. Die BVG sucht hier Dienstleister, die sich auf diesen speziellen Aufgabenbereich spezialisiert haben.
Los 2 Mobilitätsdaten und Projekt- und Stakeholdermanagement
Im Bereich Angebot wird das Netz-, Linien- und Fahrplanangebot der BVG konzipiert und optimiert. Durch die systematische Analyse von Angebot und Nachfrage, die Nutzung leistungsfähiger Tools und die Bereitstellung von Planungsdaten aus bewährten und neuen Datenquellen schafft die Fachabteilung "Angebotsgrundlagen" eine leistungsfähige und verlässliche Basis für die Angebots- und Produktentwicklung. Ergänzend dazu ist das "Team Verkehrsvertrag" verantwortlich für die unternehmensweite Umsetzung der Anforderungen aus dem Verkehrsvertrag/Nahverkehrsplan und Kommunikation mit dem Land Berlin (insbesondere mit dem ÖPNV-Aufgabenträger).
a) Mobilitätsdaten
Aufgabe ist u.a. die Erschließung auch neuer, bisher nicht genutzter Datenquellen, deren Verknüpfung mit Bestandsdaten und damit im Zusammenhang stehend die Datenaufbereitung, -analyse, -verknüpfung, -interpretation und -darstellung. Insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Optimierung unseres Nahverkehrsangebotes sowie im Hinblick auf die Mobilitätswende und der Rück- und Neugewinnung von Fahrgästen gilt es stets neue Sichtweisen und Chancen in unsere tägliche Arbeit zu integrieren.
Für die permanente Weiterentwicklung ihres Angebots entsprechend der sich verändernden Kundenbedürfnisse und der dynamisch wachsenden Stadt benötigt die BVG langjährig erfahrene, fachlich kompetente und selbstständig tätige Unterstützung in der Projektkoordination und auf fachlicher Ebene.
b) Projekt- und Stakeholdermanagement
Der neue Verkehrsvertrag bringt eine Vielzahl an neuen Aufgabenstellungen (z.B. Dokumentationspflichten, Monitoring, Finanzierungskonzepten, Bonus- und Malus zur Qualitätssteuerung). Der Nahverkehrsplan als gesetzliches Planungsinstrument mit den enthaltenen Standards und Vorgaben stellt insbesondere für das Land Berlin eine wesentliche Grundlage dar.
Im Sinne der Aufgabenwahrnehmung und der vielen beteiligten Stakeholdern sucht die BVG Dienstleister, die die strategischen Herausforderungen der Mobilitätswende im öffentlichen Verkehr kennen und eine fachlich kompetente und selbstständig tätige Unterstützung in der Projektkoordination und -management anbieten.
Los 1 Fahrgastinformation und Projektconsulting
Berlin
Die BVG begegnet den sich verändernden Anforderungen mit der kontinuierlichen Identifizierung von Informationsbedürfnissen der Fahrgäste und der entsprechenden Weiterentwicklung ihrer Fahrgastinformationssysteme. Hinzu kommen gesetzliche Zielbilder und Pflichten, etwa die Realisierung eines vollständig barrierefreien Öffentlichen Verkehrs oder die strukturierte Bereitstellung von Verkehrs- und Verfügbarkeitsdaten an Datendrehscheiben. Die Systemumgebung muss deshalb immer wieder auf den Prüfstand gestellt, hinterfragt und erneuert werden, zusätzliche Datenquellen müssen erschlossen und kundengerechte Informationskonzepte entwickelt werden. Das Los 1 umfasst die Unterstützung als auch die externe Projektunterstützung von Fahrgastinformationsprojekten und Projekt-Consulting. Die BVG sucht hier Dienstleister, die sich auf diesen speziellen Aufgabenbereich spezialisiert haben.
Der AG hat die Möglichkeit/Option, den Vertrag vom 01.10.2026 bis maximal 31.07.2029 fortzuführen. Der AG wird die Inanspruchnahme etwaiger Optionen rechtzeitig gegenüber dem AN schriftlich anzeigen.
Mobilitätsdaten und Projekt- und Stakeholdermanagement
Berlin
Im Bereich Angebot wird das Netz-, Linien- und Fahrplanangebot der BVG konzipiert und optimiert. Durch die systematische Analyse von Angebot und Nachfrage, die Nutzung leistungsfähiger Tools und die Bereitstellung von Planungsdaten aus bewährten und neuen Datenquellen schafft die Fachabteilung "Angebotsgrundlagen" eine leistungsfähige und verlässliche Basis für die Angebots- und Produktentwicklung. Ergänzend dazu ist das "Team Verkehrsvertrag" verantwortlich für die unternehmensweite Umsetzung der Anforderungen aus dem Verkehrsvertrag/Nahverkehrsplan und Kommunikation mit dem Land Berlin (insbesondere mit dem ÖPNV-Aufgabenträger). a) Mobilitätsdaten Aufgabe ist u.a. die Erschließung auch neuer, bisher nicht genutzter Datenquellen, deren Verknüpfung mit Bestandsdaten und damit im Zusammenhang stehend die Datenaufbereitung, -analyse, -verknüpfung, -interpretation und -darstellung. Insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Optimierung unseres Nahverkehrsangebotes sowie im Hinblick auf die Mobilitätswende und der Rück- und Neugewinnung von Fahrgästen gilt es stets neue Sichtweisen und Chancen in unsere tägliche Arbeit zu integrieren. Für die permanente Weiterentwicklung ihres Angebots entsprechend der sich verändernden Kundenbedürfnisse und der dynamisch wachsenden Stadt benötigt die BVG langjährig erfahrene, fachlich kompetente und selbstständig tätige Unterstützung in der Projektkoordination und auf fachlicher Ebene. b) Projekt- und Stakeholdermanagement Der neue Verkehrsvertrag bringt eine Vielzahl an neuen Aufgabenstellungen (z.B. Dokumentationspflichten, Monitoring, Finanzierungskonzepten, Bonus- und Malus zur Qualitätssteuerung). Der Nahverkehrsplan als gesetzliches Planungsinstrument mit den enthaltenen Standards und Vorgaben stellt insbesondere für das Land Berlin eine wesentliche Grundlage dar. Im Sinne der Aufgabenwahrnehmung und der vielen beteiligten Stakeholdern sucht die BVG Dienstleister, die die strategischen Herausforderungen der Mobilitätswende im öffentlichen Verkehr kennen und eine fachlich kompetente und selbstständig tätige Unterstützung in der Projektkoordination und -management anbieten.
Der AG hat die Möglichkeit/Option, den Vertrag vom 01.10.2026 bis maximal 31.07.2029 fortzuführen. Der AG wird die Inanspruchnahme etwaiger Optionen rechtzeitig gegenüber dem AN schriftlich anzeigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Fahrgastinformation und Projektconsulting
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Fahrgastinformation und Projektconsulting
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Fahrgastinformation und Projektconsulting
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobilitätsdaten und Projekt- und Stakeholdermanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobilitätsdaten und Projekt- und Stakeholdermanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobilitätsdaten und Projekt- und Stakeholdermanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.