Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) für die Autobahn GmbH des Bundes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) für die Autobahn GmbH des Bundes
Die Autobahn GmbH des Bundes ist seit dem 01.01.2021 für alle Aufgaben rund um die Verwaltung der Bundesautobahnen und anderer Bundesfernstraßen zuständig.Die Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen werden nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, und Erhaltung.
Um den störungsfreien und sicheren Verkehr bei herbstlicher und winterlicher Witterung auf den im Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen zu gewährleisten, werden Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) für die Winterperiode 2022/2023 benötigt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Enteisungsmittel als wässrige Lösung (i.F. Sole genannt) gem. DIN EN 16811 (Teil 1 und Teil 2) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2022/2023. Die zu liefernden Enteisungsmittel werden je nach Bedarf der Auftraggeberin auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufen.
Der Auftrag wird in vier Losen vergeben:
Los 1: NL Nord; Los 2: NL Nordwest; Los 3: NL West ; Los 4: NL Südwest.
Die genauen technischen Beschreibungen und Mindestanforderungen an die jeweiligen Enteisungsmittel sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferung erfolgt je nach Bedarf an die Autobahnmeistereien, Stützpunkte und Lager der Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes. Die jeweiligen Anlieferungsstellen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (siehe Anhang B02 Lieferstellenverzeichnis).
Mindest- und Höchstabnahmeverpflichtung:
Die Auftraggeberin verpflichtet sich mindestens 80 % und höchstens 120 % der geschätzten Bedarfsmenge des jeweiligen Loses abzurufen. Die geschätzten Bedarfsmengen des jeweiligen Loses können den Vergabeunterlagen (Anhang B03 Preisblatt) entnommen werden.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagerteilung und läuft bis zum 31.05.2023. Die Lieferzeit beginnt am 01.10.2022.
Nähere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nord
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nord
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nordwest
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nordwest
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL West
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nordwest
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Südwest
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Südwest
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Nordwest
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL West
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Enteisungsmittel (Sole) NL Südwest
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das offene Verfahren wurde bzgl. des Los 4 nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben und nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb übergeleitet. In dem offenen Verfahren sind keine geeigneten Angebote abgegeben. Der Auftrag für Los 4 wurde daher im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).