Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61244
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung, Konfiguration und Systemintegration von Videoanlagen an Bahnhöfen der DB Station&Service AG
Rahmenvertrag über den Kauf, Lieferung, Konfiguration und Systemintegration von Videoanlagen an Bahnhöfen
der DB Station&Service AG
Der Höchstwert für diese Vergabe beträgt: 44.000.000,00 €
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Systemkonfiguration und Lieferleistung Videotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung
findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die Bieter geben der Vergabestelle auf Nachfrage Auskunft zur Herkunft der Waren ihres Angebots
(Ursprungsort, Hersteller, etc.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.