Beschaffung Beschallungsanlagen und Immersive Sound Processing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_SpriG_VS_HSO_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Beschallungsanlagen und Immersive Sound Processing
Hamburgische Staatsoper - Sofortmaßnahmen 2022
Die Sprinkenhof GmbH beabsichtigt für den Gebäudebestand der Hamburgischen Staats-oper eine Erneuerung von Teilen der Audioanlagen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Anschaffung von Beschallungsanlagen und Anla-gen zum Immersive Sound Processing.
Im Wesentlichen sind folgende Anlagenteile zu liefern und betriebsbereit zu übergeben:
- Beschallungsanlagen als Immersive-Sound-System im Zuschauerraum Hauptbühne mit automatischem Trackingsystem
- Monitorbeschallung Hauptbühne
- Leistungsverstärker für mobile Beschallung Hauptbühne
- Beschallungsanlage Opera Stabile
- Beschallungsanlage Probebühne 1
- Beschallungsanlage Probebühnen 2 und 3
- Beschallungsanlage Chorsaal
- Beschallungsanlage Ballettsaal
- Signalumsetzer für die Anbindung der Beschallungsanlage Hauptbühne an das be-stehende digitale Audionetzwerk
Für die Räume Zuschauerraum der Hauptbühne, Hauptbühne, Opera Stabile, Chorsaal, Ballettprobensaal, Probebühne 1, Probebühne 2 und 3 sind Beschallungsanlagen - bestehend aus mehreren verschiedenen Lautsprechern mit den entsprechenden Leistungsverstärkern zu liefern. Für die Lautsprecher sind größtenteils auch die Vorrichtungen für die Befestigung - wie Schwenkbügel, Flugrahmen, Wandhalter etc. zu liefern. Auf der Hauptbühne ist die Beschallungsanlage als Immersive-Sound mit den entsprechenden Audio-3D-Engines und Software sowie Audio-Interface-Karten vorgesehen Zur automatischen Übergabe von Echtzeit-Positionsdaten von Darstellern auf der Bühne an das Immersive-Sound-System muss ein entsprechendes Trackingsystem geliefert werden. Das Trackingsystem soll mit Antennen auf der Bühne Positionsdaten von kleinen an den einzelnen Darstellern befestigten Sendern erfassen und per Datenprotokoll passend zur Schnittstelle am Immersive-Sound-System die Positionsdaten zur weiteren Verarbeitung im Immersive-Sound-System übergeben. Zur Anbindung der Audiosignale an das bestehende digitale Audionetzwerk sind entsprechende Signalumsetzer usw. zu liefern. Alle Anlagen und Komponenten sind zu liefern und betriebsbereit zu Übergeben. Bei der Über-gabe findet vor der Abnahme ein Funktionstest der einzelnen Anlagenkomponenten statt.
Ausführungszeiten / Projekttermine:
Beginn: 15.11.2022
Ende: 09.12.2022.
(1) Einbau und Inbetriebnahme bis zum 06.12.2022
(2) Funktionstest und Abnahme 06.12.2022
(3) Schlussrechnung der Maßnahme bis zum 09.12.2022
Entgegen der hier in Ziffer VI Rechtbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren genannten Stelle ist die
zuständige Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren die nachstehend aufgeführte Vergabekammer:
Für Nachprüfungsverfahren zuständig ist :
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Interner Service und Steuerung
Vergabekammer (Abteilung 14 ABT)
Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Fax: +49 [gelöscht]
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit gemäß § 15 Abs 3 VGV
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Beschallungsanlagen und Immersive Sound Processing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist nur 1 Hauptangebot einzureichen. Die Einreichung von Nebenangeboten sowie von mehreren Hauptangeboten ist ausgeschlossen. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten führt zum Ausschluss aller abgegebenen Hauptangebote. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen oder Kostenerstattung für die Beteiligung an dem Offenen Verfahren. Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 03.11.2022 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zurichten.
Hamburger Transparenzgesetz:
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zuschließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.sprinkenhof.de