BIM - Bf Dresden Hbf, Sanierung HallendachPlanungsleistungen LPH 1/2, Option LPH 6 bis teilweise LPH 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 17GEI30004
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM - Bf Dresden Hbf, Sanierung HallendachPlanungsleistungen LPH 1/2, Option LPH 6 bis teilweise LPH 9
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Sanierung des Bahnsteigdaches für die Leistungsphasen 1 und 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM - Bf Dresden Hbf, Sanierung HallendachPlanungsleistungen LPH 1/2, Option LPH 6 bis teilweise LPH 9
Ort: Lohfelden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Sanierung des Bahnsteigdaches für die Leistungsphasen 1 und 2
Ort: Lohfelden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Land: Deutschland
Sperrpausenmanagement Hallendach und Kreuzungsbauwerk Dresden sowie grundsätzliche Anmeldungen von Sperrpausen
Der Hauptvertrag sieht die o. g. Leistung nicht vor. Aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens und der hohen Qualitätssicherungsansprüche hat sich nach Vergabe der Bauhauptleistung der Bedarf von zusätzlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen (auch aufgrund der Vorgeschichte des Hallendachs und der politischen Brisanz des Projektes) ergeben. Das Sperrpausenkonzept musste (und muss immer noch) mehrfach angepasst werden. Im Zuge dieser Anmeldung kam noch das Kreuzungsbauwerk in Dresden dazu. Die erforderlichen Bauphasenskizzen wurden ebenfalls mehrfach angepasst. Diese Leistungen stellen aus Sicht der Projektleitung einen erblichen Mehraufwand da.