Administrative Betreuung von Projektförderungen der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-D-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Administrative Betreuung von Projektförderungen der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit
Für das Programm „Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik“ stellt das Land Berlin ab 2023 1.700.000 € (2024 & 2025 vsl. 1.500.000 €) zur Verfügung. Davon werden vsl. zw. 120 und 150 Projekte gefördert. Wir suchen Interessenten für die Verwaltung dieses Programmes. Zusätzlich sollen Projekte ausgewählter Zuwendungsempfänger direkt verwaltet werden, die nicht über das Programm gefördert werden. Gesamtvolumen dieser Projekte ca. 750.000 €. Pro Haushaltsjahr kann es zu einer Erhöhung der zu verwaltenden Mittel kommen. Sollte es zu Mittelaufstockungen kommen, wird der erhöhte Aufwand entsprechend vergütet. Die Dienstleistung umfasst Antragsprüfung auf Basis eines vorab eingereichten Konzepts zu Qualität und Wirkungsorientierung der eingereichten Projekte. Ebenso Bestandteil der Dienstleistung sind Mittelverwaltung, Abrechnung & Verwendungsnachweisprüfung. Enge Kommunikation mit Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit ist unerlässlich.
* Betreuung des Programms „Förderung der Bildungs- und Inlandsarbeit in der Entwicklungspolitik“
* Administrative Betreuung weiterer ausgewählter Zuwendungsempfänger der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit
* Unterstützung der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit im administrativ-politischen Bereich in Bezug auf die ersten beiden Punkte
Im Jahr 2023 stehen für das Leistungspaket 1 1,7 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung und für das Leistungspaket [Betrag gelöscht] Euro. Nach derzeitigem Stand der Haushaltsverhandlungen stehen für das Jahr 2024 ff für das Leistungspaket 1 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. In Leistungspaket 2 ist derzeit keine Veränderung geplant. Es kann im Laufe eines Haushaltsjahres zu zusätzlichen Fördermitteln kommen, die vom Dienstleister weiter gereicht werden sollen. Sollten zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stehen, würde die Vergütung entsprechend angepasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Administrative Betreuung von Projektförderungen der entwicklungspolitischen Bildungs- und Informationsarbeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland