PolBln 278_22 EU RV Verbrauchsmaterialen für DNA Analytik Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 278_22 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 278_22 EU RV Verbrauchsmaterialen für DNA Analytik
Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialen für DNA Analytik
Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialen für DNA Analytik
Dieser Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung am 01. März 2023 in Kraft und endet am 29. Februar 2024. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 3 Monate vor Ablauf der Frist eine Kündigung durch einen der Vertragspartner erfolgt. Er endet jedoch spätestens am 28. Februar 2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium:
Für die Ausführung des Auftrages muss der Betrieb des Bewerbers/Bieters über entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen (Qualitätsmanagementsystem) verfügen.
Nachweis:
Als Nachweis ist eine Kopie der erfolgreichen Zertifizierung des Betriebs des Bewerbers/Bieters gemäß DIN EN ISO 9001 vorzulegen.
Kriterium:
Für die Ausführung des Auftrages ist es unerlässlich, das Risikos von DNA-Kontaminationen bei Verbrauchsmaterialien, die zur Entnahme und Analyse biologischen Materials verwendet werden, bei der Herstellung zu minimieren.
Nachweis:
Als Nachweis ist eine Kopie der erfolgreichen Zertifizierung des Bewerbers/Bieters gemäß DIN EN ISO 18385 vorzulegen.
Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zuTariftreue_Mindestentgelt_SV
Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO;
Wirt 2143 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt 2144 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Wirt 215 ZVB / BVB Zusätzliche (ZVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose
Preisblatt
Soweit erforderlich:
Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/30
Fax: [gelöscht]99