Maler, Stephanstraße 103 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 176-22 JS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Maler, Stephanstraße 103
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
In dieser Aufgabe wurde SBH mit dem Zubau einer Einfeldsporthalle beauftragt.
Stephanstraße 103 in Hamburg
Wandflächen: ca. 786 m² seidenmatt beschichten in unterschiedlicher Nassabriebklassen, ca. 155 hoch strapazierfähige Versieglung, ca. 850 m² Beschichtung in unterschiedlicher Tönung, ca. 90 m² Grundierung und Farbanstrich der Betonstütze und Ringbalken, ca. 500 m Anschlussfugen Versieglung
Decken: ca. 85 m² GK- Akustikdecke gelocht beschichten, ca. 210 m² Gk Decken geschlossen waschbeständig beschichten, ca. 100 m² Beschichtung mit mittlerer Tönung
Stahlflächen: ca. 15 Türzargen beschichten, ca. 250 m Heizungsrohre beschichten, ca. 10 Heizkörper beschichten
Sonstiges: Arbeitsgerüst, Bodenversieglung und Sockelstreifen, Bauteile mit Folien schützen, Erstellen von Revisionsunterlagen
oraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. März 2023 bis April 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maler, Stephanstraße 103
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]