Vergabe Schweißgeräte, -maschinen, -ersatzteile Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA60288
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Schweißgeräte, -maschinen, -ersatzteile
Gegenstand der Vergabe sind Aufträge über die bundesweite Belieferung der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Schweißgeräten, - maschinen und -ersatzteilen sowie in Zusammenhang stehender Leistungen.
bundesweit
Gegenstand der Vergabe sind Aufträge über die bundesweite Belieferung der Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Schweißgeräten, - maschinen und -ersatzteilen sowie in Zusammenhang stehender Leistungen (Wartung / Reparatur, ggf. Miete, ggf. Leasing).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe Schweißgeräte, -maschinen, -ersatzteile
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhof
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 36119
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langgöns
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35428
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Auenwald
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 71549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.