GST-A Referenznummer der Bekanntmachung: 22-15

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/die-autobahn
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de/die-autobahn
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Die Autobahn GmbH des Bundes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

GST-A

Referenznummer der Bekanntmachung: 22-15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sind Erlaubnisanträge nach §§ 29, 46 StVO bei der Autobahn GmbH des Bundes zu stellen. Mit der Novelle der VwV-StVO im November 2021 trat eine Änderung im Anhörverfahren in Kraft. Künftig ist für Anträge zu Transporten, die über mit Zeichen 330.1. und 330.2 gekennzeichnete Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes führen, direkt die Autobahn GmbH von der EGB anzuhören. Zu diesem Zweck wird ein zentraler Zugangspunkt bei der Autobahn GmbH eingerichtet, welcher die Anträge entgegennehmen, an die zuständigen Niederlassungen weiterleiten, Stellungahmen der Niederlassungen entgegennehmen und diese gesammelt an die EGB zurückgeben soll. Mit diesen Dienstleistungen des zentralen Zugangspunktes soll ein externes Unternehmen beauftragt werden, welches die Antragsweiterleitung bis zur Ablösung durch eine technische Lösung durchführen soll.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Sitz des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sind Erlaubnisanträge nach §§ 29, 46 StVO bei der Autobahn GmbH des Bundes zu stellen. Mit der Novelle der VwV-StVO im November 2021 trat eine Änderung im Anhörverfahren in Kraft. Künftig ist für Anträge zu Transporten, die über mit Zeichen 330.1. und 330.2 gekennzeichnete Bundesautobahnen in der Baulast des Bundes führen, direkt die Autobahn GmbH von der EGB anzuhören. Zu diesem Zweck wird ein zentraler Zugangspunkt bei der Autobahn GmbH eingerichtet, welcher die Anträge entgegennehmen, an die zuständigen Niederlassungen weiterleiten, Stellungahmen der Niederlassungen entgegennehmen und diese gesammelt an die EGB zurückgeben soll.

Mit diesen Dienstleistungen des zentralen Zugangspunktes soll ein externes Unternehmen beauftragt werden, welches die Antragsweiterleitung bis zur Ablösung durch eine technische Lösung durchführen soll.

Der Dienstleister hat die Aufgabe, im VEMAGS-Verfahrensmodul GST-Neuanträge und GST-Prüf- oder Änderungsanträge entgegenzunehmen und den beantragten Fahrtweg zu analysieren. Anhand dieses Fahrtwegs sind die zu beteiligenden zuständigen Niederlassungen zu identifizieren, an welche die Anträge in VEMAGS weitergeleitet werden müssen. Wenn alle Niederlassungen ihre Stellungnahmen zu den Anträgen zurückgegeben haben, sind diese gesammelt an die EGB zurückzugeben. Für die Nutzung von VEMAGS sind lediglich PCs mit Online-Zugang und einem Internet-Browser (z.B. Mozilla Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge Chromium) erforderlich.

Die Autobahn GmbH schätzt das tägliche Antragsaufkommen auf ca. 2.500 Anträge, die vom Dienstleister des zentralen Zugangspunktes der Autobahn GmbH weitergeleitet werden müssen. Diese Zahl setzt sich aus ca. 1.900 weitergeleiteten und ca. 600 zu prüfenden Anträgen zusammen. Pro Jahr kann also insgesamt mit ca. 620.000 Anträgen gerechnet werden, die an die Niederlassungen weiterzuleiten sind. Der Zeitbedarf für die Antragssichtung und -weiterleitung hängt von der Antragsart ab. Der Auftragnehmer hat mittels eines ausreichenden Personalbestandes dafür Sorge zu tragen, dass das tägliche Antragsvolumen abgearbeitet werden kann. Eine inhaltliche Prüfung der Anträge oder die Kommunikation mit den Antragstellern sind nicht Leistungsgegenstand.

Das antragsverarbeitende Personal muss Grundwissen in der Nutzung von Computeranwendungen haben, Grundkenntnisse im Lesen von geographischen Karten und Straßennetzen (z.B. Autobahnanschlussstellen, Autobahnkreuze) und in der Anwendung von Routenplanern. Weitere Informationen und Anforderungen können dem Dokument B01_V1_GST-A_Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Die Leistungserbringung ist zunächst vorgesehen vom 01.11.2022 bis 31.12.2023. Jedoch kann der Vertrag bei weiterem Bedarf verlängert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Div. Qualitätskriterien; Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Div. Kostenkriterien; Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 / Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vertragsverlängerungsoptionen:

Der Vertrag kann maximal sechsmal um jeweils vier Monate verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 090-248081
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

GST-A

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerlingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70839
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesamtwert des Auftrags (V.2.4.) gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht wird.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W64CY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/11/2022