KoBrA (Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz i.d. Pflege) Ba-Wü - 2022-50 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-50
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
KoBrA (Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz i.d. Pflege) Ba-Wü - 2022-50
Die bei der BGW gesetzlich unfallversicherten Branchen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege haben eine wesentliche Bedeutung für die gesundheitliche Versorgung und soziale Sicherung der Bevölkerung. Die Rahmenbedingungen der Branchen und ihrer Arbeit werden durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen u.a. in den Sozialgesetzbüchern und den Arbeitsschutzgesetzen gestaltet. Zudem sind verschiedenste Aufsichts- und Prüfinstitutionen in den Einrichtungen aktiv.
Seit 2007 arbeiten die BGW und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in der Kooperation KoBrA BW (Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz in der Pflege) mit Landesministerien, Arbeitsschutzverwaltung, AOK, Medizinischem Dienst und Verbänden der freigemeinnützigen, öffentlichen und privaten Pflegeanbieter erfolgreich zusammen. Seit 2016 erweitern ver.di, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg und der VDBW Württemberg (Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte) den Kreis der Kooperationspartner.
Ziel von KoBrA BW ist es, den Arbeitsschutz in den Betrieben der stationären und ambulanten Altenpflege landesweit zu verbessern, dabei innovativ zusammenzuarbeiten und mit gemeinsamen Aktivitäten für die Gesundheit der Pflegenden die Grundlage guter Pflege im Land zu sichern. Die Leitidee der Kooperation ist: Sicherheit und Gesundheit der Pflegenden auf der einen und Pflegequalität und Sicherheit der Pflegebedürftigen auf der anderen Seite hängen zusammen und müssen verstärkt gemeinsam betrachtet werden.
Auf Landkreisebene wurden in Karlsruhe und im Bodenseekreis bislang zwei regionale Netzwerke unter Einbezug der örtlich zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen und regionalen Einrichtungsträger gegründet, um den Kooperationsansatz auch für die regionale Kooperation von Aufsichts- und Prüfinstitutionen zu pilotieren und dauerhaft nutzbar zu machen.
Die Netzwerkaktivitäten und Kooperationsvorhaben dieser langjährigen erfolgreichen Kooperation werden unter dem Titel „KoBrA BW“ durch die Präventionsdienste Karlsruhe der BGW verantwortet, gesteuert und umgesetzt. Hierbei übernehmen neben der Bezirksstellenleitung in Karlsruhe die in der Bezirksstelle verorteten KoBrA-Koordinatoren und die Mitarbeitenden des Aufsichtsdienstes wichtige Rollen.
Baden-Württemberg
Die BGW schreibt einen Rahmenvertrag für die Unterstützung des Netzwerks KoBrA aus.
Die im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ab 01.02.2023 bis zum 31.12.2024 zu erbringende begleitende Beratung unterstützt die KoBrA-Koordinatoren bei der Realisierung und Umsetzung der o.g. Ziele.
Durch die nachfolgenden Beratungs- und Dienstleistungen soll die Umsetzung dieser Ziele unterstützt werden.
Aufgabenstellung für den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin a) Allgemeine Beratungs- und Dienstleistungen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrags und der besonderen Zuständigkeiten der BGW:
Leistungsfeld 1: Beratung und Unterstützung in Gesamtprojektsteuerung:
o Weiterentwicklung der Projektstrukturen und Unterstützung in der Projektsteuerung / dem Projektmanagement und Erstellung zugehöriger Dokumente o Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Arbeitstreffen / Videokonferenzen mit Präventions- und Projektleitungen sowie Mitarbeitenden der Präventionsdienste Karlsruhe Leistungsfeld 2: Beratung und Unterstützung für den Steuerkreis KoBrA und dessen Netzwerkarbeit, u. a.:
o Beratung in der Planung, Vor- und Nachbereitung von Steuerkreissitzungen, KoBrA-Arbeitskreisen und des BGWDialogs BaWÜ o (Ko-)Moderation von Steuerkreis- und Gremiensitzungen o Fachliche Ausarbeitungen und Analysen sowie Kommunikationsberatung Leistungsfeld 3: Beratung und Unterstützung in den Aktivitäten zum regionalen Kooperativen Aufsichtshandeln, u. a.:
o Beratung und Unterstützung in der Planung und Umsetzung regionaler Netzwerkaktivitäten o Beratung und Unterstützung in der Vor- und Nachbereitung von regionalen Netzwerktreffen, Heimkonferenzen und Arbeitsgruppen o (Ko-)Moderation von Netzwerktreffen und weiteren Gremiensitzungen o Zugehörige fachliche Ausarbeitungen sowie Kommunikationsberatung Anmerkung: Jegliche Kommunikation mit der Auftraggeberin und innerhalb des Projekts „KoBra Ba-Wü" muss in deutscher Sprache geführt werden.
Vertragsdurchführung Die oben dargestellten Aufgaben sind durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin im Zeitraum ab Vertragsschluss (Zuschlag) bis zum 31.12.2024 zu erbringen. Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um 24 Monate verlängern (Verlängerungsoption). Der Aufwand beläuft sich pro Jahr schätzungsweise auf 90 Personentage; die in Anspruch genommenen Leistungen können auch darunter liegen, es besteht kein Anspruch auf Beauftragung in diesem Umfang. Die Höchstmenge der Abrufe im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021 – C-23/20) liegt bei 120 Personentagen pro Kalenderjahr.
Die Auftraggeberin kann den Vertrag einmalig um 24 Monate verlängern (Verlängerungsoption).
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gem. Ziff. III dieser Bekanntmachung und auf Vorliegen der dort geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen.
3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers / der Bewerberin / der Bewerbergemeinschaft, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der von dem Bewerber / der Bewerberin / der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III. dieser Bekanntmachung. Sollten danach mehr als 5 Bewerber/-innen bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die BGW die Bewerber/-innen bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Zur Ermittlung dieser Bewerber / Bewerberinnen / Bewerbergemeinschaften wird die BGW die von dem Bewerber / der Bewerberin / von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.) dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten und dabei folgende objektive Kriterien hinsichtlich der Erfahrung und Referenzen anwenden:
a. Bewertung der gem. Ziff. III.1.3) Nr. 2 angegebenen Erfahrungen und Kenntnisse in folgenden Bereichen:
aa) Vertiefte Kenntnisse im Arbeits- und Gesundheitsschutz bb) Vertiefte Kenntnisse zum Tagesgeschäft der Mitgliedsbetriebe der BGW (Ambulante und stationäre Altenpflege) cc) Vertiefte Kenntnisse zu Kernthemen der BGW in Prävention und Rehabilitation dd) Vertiefte Kenntnisse zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ee) Vertiefte Kenntnisse zu Strukturen, Aufgaben und Arbeitsweisen von Ministerien, Sozialversicherungsträgern und Verbänden, sowie insb. auch MDK und Heimaufsichten ff) Strategieberatung gg) Fachberatung hh) Projektleitung ii) Projektassistenz jj) Veranstaltungsmanagement kk) Moderationstechniken Die Angaben gehen mit 15% in die Gesamtwertung ein (entspricht ½ des Kriteriums „Projekterfahrung“), davon unterschieden nach dem Hauptberater / der Hauptberaterin zu 8% und dem Stellvertreter / der Stellvertreterin zu 7%.
Die Auftraggeberin wertet die angegebene Anzahl der Jahre und die Art der Tätigkeit bei beiden benannten Personen jeweils mit maximal 10 Punkten. Für qualitativ herausgehobene Erfahrungen mit einer Dauer von mehr als 12 Jahren vergibt die Auftraggeberin 7-10 Punkte, zwischen sieben und elf Jahren 4-6 Punkte und zwischen vier und sechs Jahren 1-3 Punkte, darunter 0 Punkte.
b. Die Bewertung der gem. Ziff. III.1.3) Nr. 4 angegebenen Referenzprojekte erfolgt im Gesamtüberblick im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
Die Bewertung der abgegebenen Referenzen geht insgesamt mit 15% in die Gesamtwertung ein (entspricht ½ des Kriteriums „Projekterfahrung“). Die Auftraggeberin vergibt bei der Bewertung Rohpunkte, die sich wie folgt abstufen:
- maximal 10 Punkte bei vollständiger oder weit überwiegender Übereinstimmung,
- maximal 7 Punkte bei mehr als der Hälfte der Übereinstimmung,
- maximal 4 Punkte bei weniger als der Hälfte der Übereinstimmung und
- maximal 2 Punkte bei nur geringer Übereinstimmung der angegebenen Referenz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerberin/der Bewerber macht in ihrem/seinem Teilnahmeantrag Angaben zu ihrer/seiner persönlichen Lage:
Diese umfassen Angaben zum Unternehmen oder – falls zutreffend - zur Bewerberge-meinschaft (Name, Geschäftsführendes Mitglied, Anschrift, Ansprechpartner/-in im Vergabeverfahren) und im Fall des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Für diese Erklärungen sind Ziff. 1 bzw. 2.2. des Teilnahmeantrags (Anlage 1) auszufüllen.
Die Bewerberin/der Bewerber reicht eine Unternehmensdarstellung ein, in der das Leistungsportfolio im Sinne des hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes ersichtlich wird (Ziff. 2.1 des Teilnahmeantrags). Die Auftraggeberin geht davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung der Struktur, Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen und des Leistungsportfolios des Bewerbers / der Bewerberin / der Bewerbergemeinschaft drei Seiten DIN-A4 ausreichen.
Für die Angaben ist das Formblatt: „Teilnahmeantrag“ zu beachten.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von der Bewerberin/dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen vorzulegen (Ziff. 2.3 des Teilnahmeantrags):
Die Bewerberin/der Bewerber legt je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie/er niedergelassen ist, einen Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des Unternehmens nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes der Bewerberin/des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft vor. Der jeweilige Nachweis ist zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländische Bewerberin/Bewerber legt die Bewerberin/der Bewerber vergleichbare, gleichwertige Nachweise vor; die Gleichwertigkeit weist sie/er gleichzeitig mit der Vorlage nach und bestätigt, dass der jeweilige, dem Teilnahmeantrag beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Die Bewerberin/der Bewerber hat eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit branchenübli-chen Deckungssummen für Vermögens- und Sachschäden - nicht jedoch weniger als 2.000.000,00 € für Personenschäden und 500.000 € für Sach-, Vermögens- und sonstige Schä-den als Mindeststandard - abgeschlossen. Alternativ kann die Bewerberin/der Bewerber erklä-ren, dass entsprechende Versicherungen im Auftragsfalle abgeschlossen werden. Für den Fall von Bewerbergemeinschaften genügt es, dass alle Mitglieder gemeinsam die Deckungssumme zur Erfüllung des Mindeststandards pro Versicherung erreichen. Der Nachweis der Versiche-rungen oder alternativ die Eigenerklärung ist Mindeststandard. Für diese Erklärungen ist Ziff. 3.1 des Teilnahmeantrags (Anlage 1) auszufüllen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Ausländische Bewerberinnen/Bewerber haben, soweit erforderlich, für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
1. Die Bewerberin/der Bewerber hat das von ihr/ihm für das Projekt „Beratungs- und Dienstleistungen für KoBrA (Kooperation Breitenumsetzung von Arbeitsschutz in der Pflege) Baden-Württemberg“ vorgesehene Personal (einen/e Hauptberater/-in und einen/e Stellvertreter/-in) verbindlich zu benennen.
2. Für dieses Personal sind tabellarische Lebensläufe mit Nennung von einschlägigen Erfahrungen im Sinne von II.2.9 Nr.3 lit.a einzureichen, aus denen auch deren Dauer hervorgeht.
3. Der Bewerber / die Bewerberin / die Bietergemeinschaft hat zum Nachweis einer langjährigen Branchenerfahrung und Erfahrungen im Feld der Berufsgenossenschaften sowie des Arbeitsschutzes und der politischen Beratung folgende Referenzen zu erbringen:
a) Mindestens ein Projekt zum Aufbau und zur Begleitung regionaler Kooperationen b) Mindestens ein Projekt zum Aufbau und zur Steuerung regionaler Netzwerke im Bereich des Gesundheitsdienstes und/oder der Wohlfahrtspflege c) Mindestens ein Projekt zur Kooperation von Ministerien und Berufsgenossenschaft d) Mindestens ein Projekt zur Kooperation unterschiedlicher Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) vor dem Hintergrund des Präventionsgesetzes (PrävG) e) Mindestens ein Beratungsprojekt mit Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft mit den Schwerpunkten Arbeit, Führung, Gesundheit f) Mindestens ein Projekt, das die Entwicklung von Instrumenten zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Praxis beinhaltet g) langjährige Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden auf Bundes- und Landesebene h) Mindestens ein Beratungsprojekt von Unternehmen/Trägerorganisationen in den Bereichen Altenpflege/Eingliederungshilfe/Krankenhaus Bei allen Referenzen sind jeweils anzugeben:
- die Projekt-/Zusammenarbeits-/Netzwerkbezeichnung,
- die wesentlichen Projektziele und –inhalte,
- der Leistungszeitraum sowie
- der/die Ansprechpartner/-in.
Die Referenzen dürfen sich nicht auf Projekte beziehen, deren Abschluss länger als zehn Jahre zurückliegt.
Zur Klarstellung: Einzelne Referenzen können mehrere der o.g. Anforderungen (lit. a-h) gleichzeitig erfüllen. Dies hat der Bewerber/die Bewerberin/die Bietergemeinschaft aber zusätzlich auf den Unterlagen anzugeben, damit die Auftraggeberin die Referenzen den An-forderungen korrekt zuordnen kann. Risiken einer etwaigen fehlerhaften Zuordnung trägt insofern der Bewerber/die Bewerberin/die Bewerbergemeinschaft.
Mit der Teilnahme am Verfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages erklärt sich der Bewerber/ die Bewerberin/die Bewerbergemeinschaft mit folgenden Bedingungen einverstanden.
• Verpflichtung auf die Vertraulichkeit und das Sozialgeheimnis sowie zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung • Einverständniserklärung, dass die BGW die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer/innen, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer/innen gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Der/die Bewerber/-in/Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung der BGW vorzulegen. Die BGW weist darauf hin, dass sie vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz einholen wird.
• Die Durchführung sämtlicher Kommunikation mit der BGW und im Rahmen der Kontaktpflege (Networking) erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit beträgt 23 Monate. Die Auftraggeberin kann die Laufzeit einmalig um 24 Monate verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform http://www.subreport.de/ heruntergeladen werden. Sie verwenden hierzu die innerhalb des Elektronischen Vergabeinformations-Systems (ELViS) für das Vergabeverfahren gültige ID (ELViS-ID: E43986718).
Auf die Teilnahmeunterlagen ist zwar der anonyme Zugriff zugelassen, aber ohne die im Rahmen der Registrierung anzugebende E-Mail-Adresse werden Sie durch das System nicht automatisch auf geänderte Teilnahmeunterlagen hingewiesen und erhalten auch nicht automatisch die Antworten der Auftraggeberin auf Fragen von Interessentinnen/Interessenten bzw. Bewerberinnen/Bewerbern. Aus diesen Gründen empfiehlt die Auftraggeberin, dass Sie sich im Zuge des Logins auf der Vergabeplattform http://www.subreport.de/ registrieren lassen, damit Sie von Anfang an für Hinweise, das Fragenmanagement und ggf. Änderungen an den Teilnahmeunterlagen der Auftraggeberin über die Kommunikationsfunktion von www.subreport.de/ELViS erreichbar sind.
Nach dem Download haben Sie die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit zu prüfen. Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion von http://www.subreport.de-elvis/ unter Anwendung der ELViS-ID E43986718 per E-Mail an die Auftraggeberin zu übermitteln. Das Risiko der unvollständigen und unlesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt die anfragende Bieterin bzw. der anfragende Bieter.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens Freitag, 16.12.2022, bei http://www.subreport.de/ /ELViS eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen müssen nicht mehr bearbeitet werden. Telefonische oder ansonsten mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Beantwortet werden die Auskunftsersuchen auch über das e-Vergabeportal ausschließlich per E-Mail.
Bedenken Sie bitte, dass Fragen oftmals erst bei der konkreten Angebotserstellung aufkommen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit der Erstellung Ihres Angebots.
Zur Antragsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Teilnahmeanträge ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform http://www.subreport.de/ einzureichen. Die Abgabe des Antrags in Papierform ist unzulässig.
Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version eines Internet-Browsers. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattform http://www.subreport.de/: Tel.: +49 (0) 221/98578-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Auf die §§ 134, 135 und 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de