Trockenbau, Reinbeker Redder 274 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 240-22 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbau, Reinbeker Redder 274
Im Reinbeker Redder / Hamburg Bergedorf soll ein Schulneubau mit Eingliederung des ReBBZ (Regionales Bildungs- und Beratungszentrum) entstehen. Der Neubau enthält neben Unterrichts- und Beratungsflächen auch eine Einfeldsporthalle sowie Flächen für die Ganztagsbetreuung mit Mensa und Aufwärmküche. Bei den Neubau handelt es sich um ein unterkellertes Gebäude mit fünf oberirdischen Geschossen. Das Untergeschoss wird als "weiße Wanne" ausgeführt, die Obergeschosse folgen in Massivbauweise. Ab dem 3. Obergeschoss weist das Gebäude Rücksprünge auf, hier bilden sich Dachflächen die als Gründächer ausgeführt werden. Das Hauptdach wird auch als Gründach ausgeführt, hier befinden sich die technischen Anlagen wie Lüftungs- u. PV Anlage.
Das Gebäude hat folgende Abmessungen:
Länge x Breite: ca. 38 x 28 m, Kellerhöhe: ca. 4,50 m, Höhe über GOK: ca. 20 m
Schule Reinbeker Redder 274, 21031 Hamburg
- Trockenbauwände, Metallständerwände
- Trockenbau abgehängte Rasterdecken
- Deckenrandfriese
- Schallschutzwandabsorber für Sporthalle
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Juni 2023 bis Januar 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbau, Reinbeker Redder 274
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]