Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: BF_TP3_Außenhülle
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftrag
BF_TP3_Außenhülle
Die STADT UND LAND errichtet auf den Buckower Feldern ein neuen Wohnquartier. Das Teilprojekt drei umfasst fünf Mehrfamilienhäuser. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Schließung der Außenhülle. Dazu soll die Ausführung von Fenstern und Balkonen sowie Putzarbeiten der Fassade erfolgen.
entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
2. Referenzleistungen
zu 1. mindestens 20 Mitarbeiter
zu 2. Es sind mindestens folgende Referenzleistungen nachzuweisen:
- 2.1 Kunststofffenster:
3 Referenzprojekte für mehrgeschossige Objekte, Abnahme in den letzten drei Jahren, davon mindestens ein Referenzobjekt mit Aluminiumrahmensystem
Es sind folgende Angaben zu den Projekten zu machen:
• Projektname und Ort
• Gebäudetyp
• Verwendetes System
• Kurzbeschreibung des Projekts und der erbrachten Leistung
• Datum der Abnahme der erbrachten Leistung durch den AG
• Kontaktdaten des Auftraggebers (Ansprechpartner, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse)
- 2.2 Mineralischer Außenputz:
Ein Referenzprojekt für ein mehrgeschossiges Objekt bei dem mineralischer Außenputz auf monolithischem Ziegelmauerwerk ausgeführt wurde, Abnahme in den letzten drei Jahren
Es sind folgende Angaben zu den Projekten zu machen:
• Projektname und Ort
• Gebäudetyp
• Bauweise des Objekts
• Verwendeter Putz
• Kurzbeschreibung des Projekts und der erbrachten Leistung
• Datum der Abnahme der erbrachten Leistung durch den AG
• Kontaktdaten des Auftraggebers (Ansprechpartner, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse)
- 2.3 Schlosserarbeiten:
Je eine Referenz aus einem Mehrgeschosswohnungsbau für die Ausführung von Balkongeländern aus Flachstahl, Geländer vor Fenstern und Treppengeländer, Abnahme in den letzten drei Jahren, die Referenzen können im gleichen Referenzobjekt erbracht worden sein
Es sind folgende Angaben zu den Referenzen zu machen:
• Projektname und Ort
• Gebäudetyp
• Geländerart
• Kurzbeschreibung des Projekts und der erbrachten Leistung
• Datum der Abnahme der erbrachten Leistung durch den AG
• Kontaktdaten des Auftraggebers (Ansprechpartner, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse)
3. Erklärung der Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB 4. Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn 5. Eigenerklärung zur Frauenförderung 6. Datenschutzerklärung
7. Eigenerklärung nach Art. 5k Abs. 1 EU-SanktionsVO n.F.
8. ggf. Nachunternehmererklärung
9. ggf. Erklärung Bietergemeinschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Teilnahme von Bietern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]