Beräumung Märkisches Museum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtmuseum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beräumung Märkisches Museum
Im Märkischen Museum präsentiert das Stadtmuseum Berlin Ausstellungen und Objekte zur Geschichte, zur Kultur und zum Alltag der Stadt. Das weithin sichtbare Bauwerk im Köllnischen Park entstand zwischen 1899 und 1908 als nach damaligem Verständnis hochmodernes Museum. Seine historisierende Architektur veranschaulicht auf einzigartige Weise regionale Baustile aus verschiedenen Epochen. Zugleich war es das erste speziell als Stadtmuseum konzipierte Gebäude der Welt und eines der ersten nach dem Zweiten Weltkrieg wiedereröffneten Berliner Museen. Ab April 2023 wird das Märkische Museum für das 21. Jahrhundert fit gemacht und saniert.
Um Baufreiheit für die Sanierung des Museums zu erhalten, muss das Gebäude beräumt wer-den. Es handelt sich dabei um Ausstellungsobjekte mit historischem Wert und Ausstellungsmöbel, die während der Bauzeit eingelagert werden sollen. Die Ausstattung der Verwaltungsräume wird beräumt und entsorgt. Im Keller und im Dach befinden sich zudem Baumaterialien, die ebenfalls größtenteils entsorgt werden.
Leistungsumfang - Vorbereitung und Durchführung von Schwer- und Kunsttransporten musealer Objekte zu verschiedenen Lagerorten in der Poelzig-Halle, in der Passerelle und mit teilweisem Rücktransport ins Märkische Museum
- Vorbereitung und Durchführung von Schwer- und Kunsttransporten musealer Objekte sowie normaler Transporte in ein externes Lager, Einlagerung mind. während der Bauzeit und teil-weiser Rücktransport ins Märkische Museum
- Einhausung und Schutz von musealen Objekten, die während der Baumaßnahmen im Gebäude verbleiben
- Entrümpelung und Entsorgung von Sperrmüll, Metallschrott, Bauschutt (mineralisch), Siedlungsabfällen und Elektroschrott
Beauftragt wird mit Vertragsschluss die Leistungsstufe 1 „Feinplanung der Beräumung“ (Los 0 im Leistungsverzeichnis) mit folgenden Optionen:
-Leistungsstufe 2 „Durchführung der Beräumung“ (Lose 1-3 im Leistungsverzeichnis)
Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 kann erst nach Vorliegen der Mittelzusage für das Gesamtvorhaben erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Leistungsstufe 2 sollte keine Mittelzusage erfolgen.
Das Angebot kann nur für alle Lose abgegeben werden. Der Zuschlag erfolgt auf die Gesamtleistung.
Für die Abgabe eines Angebots ist eine Besichtigung des Märkischen Museums verpflichtend. Weitere Standorte können auf Wunsch besichtigt werden.
Feinplanung für Transporte, Lagerung, Schutzmaßnahmen und Entsorgung
Das Los 0 Betrifft die Feinplanung für die Beräumung des Märkischen Museums. Hierbei handelt es sich zum einen um Konzepte zu verschiedenen Themen, die allgemeine Beräumung betreffend und zum anderen um die Feinplanung für einige Positionen der Lose 1 und 2, für die eine Vorabplanung inkl. Genehmigung der AG notwendig ist. Die entsprechenden Positionen sind in Los 0 benannt. Ebenfalls befinden sich bei den Positionen der Lose 1 und 2 Querverweise zum Los 0. Die Kalkulation der Feinplanung erfolgt ausschließlich über Los 0.
Beräumung museale Objekte
Das Los 1 Beräumung museale Objekte beinhaltet die Vorbereitung und Durchführung von Schwer- und Kunsttransporten musealer Objekte, die während der Baumaßnahmen ausgelagert werden müssen.
Die Beauftragung von Los 1 kann erst nach Vorliegen der Mittelzusage für das Gesamtvorhaben erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Los 1 sollte keine Mittelzusage erfolgen
Schutzmaßnahmen
Das Los 2 Schutzmaßnahmen beinhaltet Objekte, die während der Baumaßnahmen im Gebäude verbleiben und geschützt werden müssen. Die von der*dem AN zu planenden und herzustellenden Einhausungen müssen die Objekte vor Schmutz, Staub, Flüssigkeit und jedweder Art von Beschädigung schützen. Die Objekte sind so zu verpacken und einzuhausen, dass kein Mikroklima und Schimmelbildung in der Einhausung entstehen kann. Für die entsprechende Belüftung der Objekte in der Einhausung und der Verpackung ist Sorge zu leisten.
Die Beauftragung von Los 2 kann erst nach Vorliegen der Mittelzusage für das Gesamtvorhaben erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Los 2 sollte keine Mittelzusage erfolgen
Entsorgung
Das Los 3 Entsorgung beinhaltet Müll, Schrott, Schutt und Abfälle, die im gesamten Museumsgebäude verteilt lagern. Diese sind vom AN aus dem Gebäude heraus zu bringen sowie fach- und umweltgerecht zu entsorgen.
- Sperrmüll, Holz,
- Metallschrott,
- Bauschutt, mineralisch,
- Siedlungsabfälle und
- Elektroschrott
Die Beauftragung von Los 3 kann erst nach Vorliegen der Mittelzusage für das Ge-samtvorhaben erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Los 3 sollte keine Mittelzusage erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es sind zwingend die Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, die über die in I.3) genannte URL abzurufen sind. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://subreport-elvis.de/login.html notwendig, wenn der Bieter nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
3. Die vorstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie die Eigenerklärung zur Eignung und alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen;
4. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
5. Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,
6. Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen,
7. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen,
8. Bieter/Bietergemeinschaften ggf. inkl. Nachunternehmer bestätigen mit der Angebotsabgabe, dass die aus dem Vergabeverfahren resultierenden personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich damit verbundener Dokumentationspflichten ggf. vonseiten Dritter erforderlich ist.
9. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung; Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
10. Alle Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Subreport zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]