BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation SonthofenLPH 1-4, opt. LPH 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48373
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation SonthofenLPH 1-4, opt. LPH 5-7
Sonthofen
Die VA befindet sich auf der Strecke 5402 Immenstadt - Oberstdorf.
Benötigt wird eine BIM-Planung eines Haus - und Mittelbahnsteig mit Personenunterführung:
- Objektplanung Verkehrsanlage
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Fachplanung 50 Hz
- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik
- Fachplanung Telekommunikationstechnik
- Vermessung
- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation SonthofenLPH 1-4, opt. LPH 5-7
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sonthofen
Die VA befindet sich auf der Strecke 5402 Immenstadt - Oberstdorf.
Benötigt wird eine BIM-Planung eines Haus - und Mittelbahnsteig mit Personenunterführung:
- Objektplanung Verkehrsanlage
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Fachplanung 50 Hz
- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik
- Fachplanung Telekommunikationstechnik
- Vermessung
- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Vermessungsumfang (Gleisaufnahme) ist auf Grund planerisch notwendiger Vorgaben entsprechend dem zusätzlichen
Umring zu ergänzen. Diese ergänzenden Vermessungsarbeiten sind daher eine notwendige Leistung für das Erreichen der
Genehmigungsfähigkeit der Planung. Da der Mehraufwand anhand der vom AN bereits erstellten und durchgeführten
Vermessungsarbeiten erfolgen kann, sind diese nicht an einen anderen AN zu vergeben.
LÄ01
Da der Mehraufwand anhand der vom AN bereits erstellten und durchgeführten Vermessungsarbeiten erfolgen kann, sind
diese nicht an einen anderen AN zu vergeben. Die Ergebnisse sind ein integraler Bestandteil der gesamten Planung und nicht als
separate zu sehen. Da die Ergänzung des Vermessungsmodells anhand der vorliegenden Vermessungsergebnisse des aktuellen
AN durchgeführt werden, müssten bei AN-Wechsel erneut Analysestunden umgesetzt werden, was zu erheblichen Zusatzkoszen
führen würde. Zudem müssten dafür erneut Örtliche Arbeiten im Gleisbereich durchgeführt werden, ein Sicherungsunternehmen
müsste beauftragt werden, Kabeleinweisungen durchgeführt sowie Sicherungspläne erstellt werden. Daraus entstünden
erhebliche Zusatzkosten neben der großen zeitlichen Verzögerung, mit der der Projektterminplan nicht mehr haltbar wäre.