Funknetzplanung Fördergebiete Referenznummer der Bekanntmachung: 23-VST-E-2021 (#MIG27)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Toll Collect GmbH ist eine privat-rechtlich organisierte Gesellschaft des BMDV.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Toll Collect ist für den Betrieb des Mauterhebungssystems zuständig. MIG übernimmt Aufgaben gem. Mobilfunkförderrichtlinie und schafft ein Informationsportal für den Breitband- und Mobilfunkausbau.

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Funknetzplanung Fördergebiete

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-VST-E-2021 (#MIG27)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71335000 Technische Studien
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Prozess des vorbereitenden Verfahrens der Mobilfunkförderung des Bundes ist durch die MIG

die Funknetzplanung für potentiell förderwürdige Standorte in "weißen Flecken" durchzuführen. Die

Funknetzplanung ermöglicht die Identifikation von Bereichen (Suchkreisen) in denen eine erforderliche

Liegenschaft identifiziert werden muss. In einem zweiten Schritt müssen durch die Funknetzplanung die

genauen Standortkonfigurationen abgeleitet werden. Die Überprüfung von technischen Vorgaben für die

Übergabe von Funknetzdaten durch das Betreiben sowie die Bewertung von Ergebnissen der Markterkundung

sind weitere Leistungskomponenten.

Die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen beinhalten alle Leistungen, die vom AN erbracht werden. Da auch

die MIG in einer zusätzlichen Auftraggebereigenschaft ist, tritt bei Beschaffungen der MIG diese an die Stelle

von TC. Dabei kann es sein, dass TC dann in solchen Fällen ausdrücklich stellvertretend für die MIG tätig wird.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
71314100 Dienstleistungen im Elektrobereich
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
71319000 Gutachterische Tätigkeit
45232340 Bau von Basisstationen für den Mobilfunk
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu erbringenden Dienstleistungen beinhalten Funknetzplanungsleistungen, insbesondere:

- Überprüfung der Erreichung von Versorgungszielen anhand von Versorgungskarten in 4G und Identifikation

von Fördergebieten

- Bewertung der Standorteignung von Standortkandidaten für den 4G-Ausbau

- Durchführung/Vergleich der Planung der Versorgungsabdeckungen, die durch potenzielle Standorte erreicht

werden kann

- Durchführung von Funknetzplanungen anhand von Suchkreisen und vorhandenen Liegenschaften

der öffentlichen Hand zur Ermittlung von potenziellen Mobilfunkstandorten, die eine bestmögliche

Mobilfunkversorgung durch möglichst viele Mobilfunknetzanbieter ermöglichen.

- Pflege von Standortdaten und Sicherstellung der Datenqualität

- Ableitung von technischen Spezifikationen für den Austausch von Funknetzdaten

- Bestimmung der Standortcharakteristika für die Standortplanung

- Aufbereitung von Analyse-Ergebnissen für die Stakeholder

Der Dienstleister wird auf Seiten des Fördermittelgebers tätig werden, insoweit dürfen keine Konfliktsituationen

mit potenziellen Fördermittelempfängern bestehen. Unternehmen, die sich so einschätzen, dass sie gemäß

der Förderrichtlinie "Mobilfunkförderung" vom 08.08.2021, veröffentlicht am 21.06.2021 im Bundesanzeiger,

selbst Fördermittel beantragen werden, kommen daher für diese Dienstleistung nicht in Betracht. Hinsichtlich

Unternehmen, die mit solchen Unternehmen konzernrechtlich auf sonstige Weise verbunden sind, besteht auch

eine Vermutung einer Konfliktsituation, insoweit wird der Maßstab des § 6 VgV entsprechend angewendet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 70
Kostenkriterium - Name: Tagessatz des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Ein dynamisches Beschaffungssystem wurde eingerichtet
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 175-495959
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10437
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:

134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“

§ 160 GWB:

(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2)Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.

Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022