Funknetzplanung Fördergebiete Referenznummer der Bekanntmachung: 23-VST-E-2021 (#MIG27)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Funknetzplanung Fördergebiete
Im Prozess des vorbereitenden Verfahrens der Mobilfunkförderung des Bundes ist durch die MIG
die Funknetzplanung für potentiell förderwürdige Standorte in "weißen Flecken" durchzuführen. Die
Funknetzplanung ermöglicht die Identifikation von Bereichen (Suchkreisen) in denen eine erforderliche
Liegenschaft identifiziert werden muss. In einem zweiten Schritt müssen durch die Funknetzplanung die
genauen Standortkonfigurationen abgeleitet werden. Die Überprüfung von technischen Vorgaben für die
Übergabe von Funknetzdaten durch das Betreiben sowie die Bewertung von Ergebnissen der Markterkundung
sind weitere Leistungskomponenten.
Die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen beinhalten alle Leistungen, die vom AN erbracht werden. Da auch
die MIG in einer zusätzlichen Auftraggebereigenschaft ist, tritt bei Beschaffungen der MIG diese an die Stelle
von TC. Dabei kann es sein, dass TC dann in solchen Fällen ausdrücklich stellvertretend für die MIG tätig wird.
Die zu erbringenden Dienstleistungen beinhalten Funknetzplanungsleistungen, insbesondere:
- Überprüfung der Erreichung von Versorgungszielen anhand von Versorgungskarten in 4G und Identifikation
von Fördergebieten
- Bewertung der Standorteignung von Standortkandidaten für den 4G-Ausbau
- Durchführung/Vergleich der Planung der Versorgungsabdeckungen, die durch potenzielle Standorte erreicht
werden kann
- Durchführung von Funknetzplanungen anhand von Suchkreisen und vorhandenen Liegenschaften
der öffentlichen Hand zur Ermittlung von potenziellen Mobilfunkstandorten, die eine bestmögliche
Mobilfunkversorgung durch möglichst viele Mobilfunknetzanbieter ermöglichen.
- Pflege von Standortdaten und Sicherstellung der Datenqualität
- Ableitung von technischen Spezifikationen für den Austausch von Funknetzdaten
- Bestimmung der Standortcharakteristika für die Standortplanung
- Aufbereitung von Analyse-Ergebnissen für die Stakeholder
Der Dienstleister wird auf Seiten des Fördermittelgebers tätig werden, insoweit dürfen keine Konfliktsituationen
mit potenziellen Fördermittelempfängern bestehen. Unternehmen, die sich so einschätzen, dass sie gemäß
der Förderrichtlinie "Mobilfunkförderung" vom 08.08.2021, veröffentlicht am 21.06.2021 im Bundesanzeiger,
selbst Fördermittel beantragen werden, kommen daher für diese Dienstleistung nicht in Betracht. Hinsichtlich
Unternehmen, die mit solchen Unternehmen konzernrechtlich auf sonstige Weise verbunden sind, besteht auch
eine Vermutung einer Konfliktsituation, insoweit wird der Maßstab des § 6 VgV entsprechend angewendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der In-formation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaup-tete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von verga-berechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de