Vertrag über Postdienstleistungen für die Sozialwahl 2023 (Abholung, Konsolidierung und Zustellung von Post- u. Briefsendungen, Päckchen und Paketen sowie Bearbeitung von Retouren)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/20207-1521
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertrag über Postdienstleistungen für die Sozialwahl 2023 (Abholung, Konsolidierung und Zustellung von Post- u. Briefsendungen, Päckchen und Paketen sowie Bearbeitung von Retouren)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64110000 Postdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der BGW (nachfolgend auch die „AG“) ist es, mehrere Postdienstleistungen, aufgeteilt in insgesamt 2 Losen, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zu vergeben.

Leistungsgegenstände der einzelnen Lose sind dabei sowohl das Abholen, Konsolidieren und Zustellen von Post-und Briefsendungen, Päckchen und Paketen sowie Bearbeitung von Retouren für die AG.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Briefversand

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64112000 Briefpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Umsetzung einer im Falle der aktiven Wahlhandlung am 31.05.2023 stattfindenden Sozialversicherungswahl vergibt die BGW diese Postdienstleistungen, aufgeteilt in insgesamt zwei Lose, im Wege einer europaweiten Ausschreibung. Leistungsgegenstand ist dabei das Abholen, Konsolidieren und Zustellen von Briefsendungen, Päckchen und Paketen für die AG. Dieses Los umfasst die Briefdienstleistungen.

Umfasst werden all die Sendungen, die im Zusammenhang mit der Sozialversicherungswahl (insbesondere der Versand von Wahlanträgen und Wahlunterlagen) von einem dafür beauftragten Druckdienstleister gefertigt werden bzw. solche, die von Wahlantragsstellern oder Wahlberechtigten in Freiumschlägen an die AG (Zustellanschrift Druckdienstleister) übersandt werden.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird ab dem 08.02.2023 bis zum 31.05.2023 stattfinden.

Danach kann es noch bis zum 30.06.2023 vereinzelt zum Versand von Dokumenten kommen. Der Leistungszeitraum bestimmt sich nach dem Wahltermin am 31.05.2023. Der Wahlkalender wird vom Bundeswahlbeauftragten vorgegeben und kann von der Auftraggeberin nicht beeinflusst werden. Die gesamte Sozialwahl unterliegt damit einem strengen und zeitlich genau festgelegten Ablauf, von dem nicht abgewichen werden kann. Die vereinbarten Abholtermine und Zustellzeiten sind zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) muss in der Lage sein, seine Kapazitäten auch kurzfristig zu erhöhen, um dies gewährleisten zu können.

Eine Verschiebung des Leistungszeitraums ist nur denkbar, wenn der Wahltag durch den Bundewahlbeauftragten verschoben werden sollte. Sollte dies der Fall sein, wird sich die AG mit dem AN unmittelbar nach Kenntnisnahme von der Verschiebung in Verbindung setzen.

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um eine Vergabe von Aufträgen, für die eine hochwertige, zügige und zuverlässige Leistungserbringung für die AG von entscheidender Bedeutung ist. Es ist deshalb für die AG unabdingbar, dass der AN die für die Post relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Normen jederzeit einhält und eine einwandfreie Leistungserbringung garantiert.

Durch den Abschluss des Vertrags über Postdienstleistungen soll ein schneller, verlässlicher und wirtschaftlicher Posttransfer durch den AN gewährleistet werden. Nur so kann eine rechtssichere Durchführung der Wahlhandlung sichergestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Paketversnd

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64113000 Paketpostdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Umsetzung einer im Falle der aktiven Wahlhandlung am 31.05.2023 stattfindenden Sozialversicherungswahl vergibt die BGW diese Postdienstleistungen, aufgeteilt in insgesamt zwei Lose, im Wege einer europaweiten Ausschreibung. Leistungsgegenstand ist dabei das Abholen, Konsolidieren und Zustellen von Briefsendungen, Päckchen und Paketen für die AG. Dieses Los umfasst den Versand von Päckchen und Paketen.

Umfasst werden all die Sendungen, die im Zusammenhang mit der Sozialversicherungswahl (insbesondere der Versand von Wahlanträgen und Wahlunterlagen) von einem dafür beauftragten Druckdienstleister gefertigt werden bzw. solche, die von Wahlantragsstellern oder Wahlberechtigten in Freiumschlägen an die AG (Zustellanschrift Druckdienstleister) übersandt werden.

Der Versand der Briefwahlunterlagen in Päckchen und Pakete wird ab dem 08.02.2023 bis zum 31.05.2023 stattfinden. Danach kann es noch bis zum 30.06.2023 vereinzelt zum Versand von Dokumenten kommen. Der Leistungszeitraum bestimmt sich nach dem Wahltermin am 31.05.2023. Der Wahlkalender wird vom Bundeswahlbeauftragten vorgegeben und kann von der Auftraggeberin nicht beeinflusst werden. Die gesamte Sozialwahl unterliegt damit einem strengen und zeitlich genau festgelegten Ablauf, von dem nicht abgewichen werden kann. Die vereinbarten Abholtermine und Zustellzeiten sind zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN) muss in der Lage sein, seine Kapazitäten auch kurzfristig zu erhöhen, um dies gewährleisten zu können.

Eine Verschiebung des Leistungszeitraums ist nur denkbar, wenn der Wahltag durch den Bundewahlbeauftragten verschoben werden sollte. Sollte dies der Fall sein, wird sich die AG mit dem AN unmittelbar nach Kenntnisnahme von der Verschiebung in Verbindung setzen.

Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um eine Vergabe von Aufträgen, für die eine hochwertige, zügige und zuverlässige Leistungserbringung für die AG von entscheidender Bedeutung ist. Es ist deshalb für die AG unabdingbar, dass der AN die für die Post relevanten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Normen jederzeit einhält und eine einwandfreie Leistungserbringung garantiert.

Durch den Abschluss des Vertrags über Postdienstleistungen soll ein schneller, verlässlicher und wirtschaftlicher Posttransfer durch den AN gewährleistet werden. Nur so kann eine rechtssichere Durchführung der Wahlhandlung sichergestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Aufgrund der Vorgaben des Bundeswahlbeauftragten und einem Vorrangegangenen, erfolglosen Offenem Verfahren, ist ein Beschleunugtes Verfahren erforderlich, um die bindenden Vorgaben einhalten zu können.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 218-625744
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-61
Bezeichnung des Auftrags:

Postdienstleistung für die Sozialwahl 2023

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Zu Ziffer IV. 1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt.

2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme.

3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben.

4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in Ziffer I. 3) dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen zu Abschnitt III. dieser Bekanntmachung enthalten. Die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf.

5. Der/die Bietende, im Fall einer Bietergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, erklären oder legen dar, dass die Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen.

6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 Abs. 4 MiLoG anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen.

7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen.

8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen;

- die gemäß Ziffer III.1.2) und/oder Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht;

- Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß Ziffer III.2. 2) Nr. 1 dieser Bekanntmachung vorlegen.

- Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung).

- Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022