Holzfassade, Kamminer Straße 4 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 229-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Holzfassade, Kamminer Straße 4
Die Grundschule Kamminer Straße befindet sich im Hamburger Stadtteil Rahlstedt. Die Baumaßnahme umfasst einen dreigeschossigen Ersatzbau mit insgesamt 18 Klassen- und Fachklassenräumen zzgl. Nebenräumen. Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 4.800m². Die Baustelle ist über die Hermann-Balk-Straße unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar. Diese Zufahrt ist jedoch durch eine Tordurchfahrt und einen schützenswerten Baumbestand eingeschränkt nutzbar.
Kamminer Straße 4, 22147 Hamburg
ca. 1.250 m² Holzfassade als Boden-Deckel-Schalung einschl. Unterkonstruktion aus Holz, Dämmung aus Mineralwolle, einschl. Laibungsverkleidung und Anschlüsse; ca. 280 m² Fassadenverkleidung aus Faserzementplatten, einschl. Unterkonstruktion, Dämmung aus Mineralwolle, einschl. Leibungsverkleidung und Anschlüsse; ca. 450 m Fensterbänke aus Aluminium.
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Oktober 2022 bis Januar 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holzfassade, Kamminer Straße 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tessin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]