Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-199-16-BL5

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigung

Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-199-16-BL5
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäudes des DBT

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 Gebäudereinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin-Mitte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Leistung sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen. Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages Vertragsbestandteil. Folgende Liegenschaften sind zu reinigen: - Unter den Linden 50 in 10117 Berlin (UL50) - Unter den Linden 71 in 10117 Berlin (UL71) - Unter den Linden 74 in 10117 Berlin (UL74) - Wilhelmstr. 60 in 10117 Berlin (WI60) - Dorotheenstraße 90 (DS90) - Deutscher Dom, Gendarmenmarkt 1 in 10117 Berlin (DD) Die Dienstgebäude UL50, UL71 und WI60 werden ausschließlich als Abgeordnetenliegenschaften genutzt. Die Liegenschaften UL74 und DS90 werden durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages genutzt. Der Deutsche Dom (DD) (Gendarmenmarkt 1, 10117 Berlin Mitte) ist ein historisches Bauwerk, dass in den Jahren 1993 bis 1996 endgültig zu einem modernen Ausstellungsgebäude für den Deutschen Bundestag ausgebaut wurde. Entsprechend groß ist das Interesse der Öffentlichkeit, den Deutschen Dom zu besichtigen. Die Leistungsbeschreibung soll dazu dienen, dem hohen Anspruch an Sauberkeit und Werterhaltung gerecht zu werden. Jährlich ist eine Gesamtfläche von geschätzt 8.410.408,70 m² zu reinigen. Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1, 1.3 und 1.5 der Preisangaben der dort angegebenen Menge. Die Höchstmenge der unter Punkt 1.2, 1.4 der Preisangaben beschriebenen Sonderdienste beträgt: für Punkt 1.2.1 13.200 Stunden, für Punkt 1.2.2 11.220 Stunden, für Punkt 1.2.3 880 Stunden, für Punkt 1.2.4 660 Stunden, für Punkt 1.2.5 8.850 Stunden, für Punkt 1.2.6 4.400 Stunden, für Punkt 1.2.7 220 Stunden, für Punkt 1.2.8 220 Stunden, für Punkt 1.2.9 2.420 Stunden, für Punkt 1.2.10 880 Stunden für Punkt 1.4.1 660 m², für Punkt 1.4.2 660 m², für Punkt 1.4.3 660 m², für Punkt 1.4.4 8.880 m², für Punkt 1.4.5 17.600 m², für Punkt 1.4.6 8.800 m², für Punkt 1.4.7 17.600 m², auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden. Näheres ist der Leistungbeschreibung zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 159-453825
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudereinigung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022