Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-199-16-BL5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung
Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen in verschiedenen Dienstgebäudes des DBT
Berlin-Mitte
Gegenstand der Leistung sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen. Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an verschiedenen Dienstgebäuden des Deutschen Bundestages Vertragsbestandteil. Folgende Liegenschaften sind zu reinigen: - Unter den Linden 50 in 10117 Berlin (UL50) - Unter den Linden 71 in 10117 Berlin (UL71) - Unter den Linden 74 in 10117 Berlin (UL74) - Wilhelmstr. 60 in 10117 Berlin (WI60) - Dorotheenstraße 90 (DS90) - Deutscher Dom, Gendarmenmarkt 1 in 10117 Berlin (DD) Die Dienstgebäude UL50, UL71 und WI60 werden ausschließlich als Abgeordnetenliegenschaften genutzt. Die Liegenschaften UL74 und DS90 werden durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages genutzt. Der Deutsche Dom (DD) (Gendarmenmarkt 1, 10117 Berlin Mitte) ist ein historisches Bauwerk, dass in den Jahren 1993 bis 1996 endgültig zu einem modernen Ausstellungsgebäude für den Deutschen Bundestag ausgebaut wurde. Entsprechend groß ist das Interesse der Öffentlichkeit, den Deutschen Dom zu besichtigen. Die Leistungsbeschreibung soll dazu dienen, dem hohen Anspruch an Sauberkeit und Werterhaltung gerecht zu werden. Jährlich ist eine Gesamtfläche von geschätzt 8.410.408,70 m² zu reinigen. Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1, 1.3 und 1.5 der Preisangaben der dort angegebenen Menge. Die Höchstmenge der unter Punkt 1.2, 1.4 der Preisangaben beschriebenen Sonderdienste beträgt: für Punkt 1.2.1 13.200 Stunden, für Punkt 1.2.2 11.220 Stunden, für Punkt 1.2.3 880 Stunden, für Punkt 1.2.4 660 Stunden, für Punkt 1.2.5 8.850 Stunden, für Punkt 1.2.6 4.400 Stunden, für Punkt 1.2.7 220 Stunden, für Punkt 1.2.8 220 Stunden, für Punkt 1.2.9 2.420 Stunden, für Punkt 1.2.10 880 Stunden für Punkt 1.4.1 660 m², für Punkt 1.4.2 660 m², für Punkt 1.4.3 660 m², für Punkt 1.4.4 8.880 m², für Punkt 1.4.5 17.600 m², für Punkt 1.4.6 8.800 m², für Punkt 1.4.7 17.600 m², auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden. Näheres ist der Leistungbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.