technische Anlagen in Außenanlagen, Eißendorfer Straße 26 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 054-22 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
technische Anlagen in Außenanlagen, Eißendorfer Straße 26
Die Stadtteilschule Goethe-Schule-Harburg GSH befindet sich im Hamburger Stadtteil Hamburg- Harburg. Die Baumaßnahme umfasst die Sanierung des dreigeschossigen Bestandsbau GSH 7 mit Klassen-, Fach- und Nebenräumen sowie der Cafeteria im UG. Im Gebäudeteil 7B wird im Rahmen des Umbaus der Schule zu einer Schwerpunktschule ein Aufzug über 5 Ebenen eingebaut. Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 6.000m². Die Baustelle ist über die Benningsenstraße unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar. Die Zufahrt Schulhofseite ist durch eine Feuerwehrdurchfahrt nur eingeschränkt, möglichst außerhalb des Schulbetriebs, nutzbar.
Eißendorfer Str. 26, 21073 Hamburg
170 m Erdarbeiten in Handschachtung (bis 1 m), 100 m² Rechteckpflaster aufnehmen und wieder einbauen
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung bis August 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
technische Anlagen in Außenanlagen, Eißendorfer Straße 26
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]