Baumpflegemaßnahmen in der Direktion München der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 084-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 084-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumpflegemaßnahmen in der Direktion München der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 084-22)
Es sind in 313 Wirtschaftseinheiten der Direktion München an ca. 19.000 Einzelbäumen und 130 ha waldähnliche Bestände Baumpflegemaßnahmen durchzuführen. Die Beauftragung erfolgt nach Durchführung von Miniwettbewerben und Erteilung von Einzelaufträgen (Anlage C-01, Poolvertrag).
Die Hauptorte der Leistungserbringung befinden sich in der Anlage C-04 (Wirtschaftseinheiten) mit der Dateibezeichnung:15_VOEK 084-22_Anl._C-04_WE-Liste der Ausschreibungsunterlagen.
Es sind in 313 Wirtschaftseinheiten der Direktion München an ca. 19.000 Einzelbäumen und 130 ha waldähnliche Bestände Baumpflegemaßnahmen durchzuführen. Die Beauftragung erfolgt nach Durchführung von Miniwettbewerben und Erteilung von Einzelaufträgen (Anlage C-01, Poolvertrag).
Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal dreimal um jeweils ein Jahr verlängern. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag ist für die Vertragspartner nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündbar. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform (gem. § 126b BGB); sie kann fristlos oder unter Bestimmung einer Frist von bis zu 3 Monaten erklärt werden. Die Kündigung kann auf bestimmte Teilleistungen beschränkt werden (Pkt. 15.4. der Zusätzlichen Rahmenvertragsbedingungen, Anlage C-01).
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV), für die zu erbringenden Dienstleistungen zur Baumpflege. Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (Poolverfahren).
Ausschlussgrund u.a.:
Ein nicht eingereichtes und/oder unvollständig ausgefülltes Angebotsschreiben (Ausschreibungsunterlagen: 05_VOEK 084-22_Anl._B-01_Angebots.) und Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Ausschreibungsunterlagen: 07a_VOEK 084-22_Anl._B-03_Bieterausk.) sowie die Nichtvorlage der geforderten Ausbildungs- bzw. Qualifikationsnachweise gem. der Bieterauskunft mit Eigenerklärungen Pkt. 12 (Übersicht der geforderten Ausbildung bzw. Qualifikation des einzusetzenden Personals für Baumpflegemaßnahmen, ein Nachweis der Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate), Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (im Vordruck der Vergabeunterlagen Bieterauskunftsbogen enthalten oder durch EEE). Ein Nachweis aus dem Berufs oder Handelsregister (gem. § 44 VgV, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung). Für Bieter aus der Bundesrepublik Deutschland ist ein Nachweis aus der Handwerksrolle oder aus dem Handelsregister, bei Einzelunternehmen ein Nachweis der Gewerbeanmeldung oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und einzureichen.
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 07a_VOEK 084-22_Anl._B-03_Bieterausk. oder durch EEE).
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 3,0 Mio. €,
Sachschäden 3,0 Mio. €
Vermögensschäden 0,3 Mio. €
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen. Gemäß § 45 Abs. 4 VgV ist ein Nachweis der bestehenden Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung den Angebotsunterlagen beizufügen.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 07a_VOEK 084-22_Anl._B-03_Bieterausk. oder durch EEE).
3. Eigenerklärung zum Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (Anlage der Ausschreibungsunterlagen: 07a_VOEK 084-22_Anl._B-03_Bieterausk.oder durch EEE).
s.o.
1. Referenzangaben: Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Benennung von 3 Referenzen für durchgeführte Baumpflegemaßnahmen (z. B. Einkürzungen, Totholzentfernung, Fällung, Kopfbaumschnitt) gem. der Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung (Anlage C-02b), der Leistungsbeschreibung (Anlage C-03) und Ergänzenden Vertragsbedingungen (Anlage C-02) aus dem Zeitraum der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Anlagen und Verweise auf Zertifizierungen (PQ, AVPQ) zu jeweils 3 Referenzen für durchgeführte Baumpflegemaßnahmen sind zulässig, müssen aber alle Angaben aus den Tabellen zu Referenzangaben erfüllen. (Anlage: 07a_VOEK 084-22_Anl._B-03_Bieterausk.) zu Referenzangaben erfüllen.
2. Eigenerklärung über die Leistungserbringung gem. Bieterauskunft mit Eigenerklärung Pkt. 12 (Anlage 07a_VOEK 084-22_Anl._B-03_Bieterausk.)
2.1. Erklärung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
2.2. Ein Nachweis der Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise des beabsichtigt einzusetzenden Personals, ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Mangelnder Nachweis der geforderten Zertifizierungen bzw. Ausbildungsnachweise führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
2.3. Eigenerklärung, dass mindestens eine Mannschaft, bestehend aus einer Person mit SKT-B-Ausbildung und einer Person mit mindestens SKT-A-Ausbildung oder höherwertig, zur Erfüllung der Leistung eingesetzt wird, oder Forstwirt/in oder vergleichbar mit abgeschlossener Ausbildung zur Arbeit mit der Motorsäge in Hubarbeitskörben (vgl. DGUV Information 214-059 Modul C, ASBaum II) oder vergleichbar.
s.o.
1. Poolteilnehmer dürfen sich nicht an Miniwettbewerben beteiligen, wenn ihr Unternehmen auf den betroffenen Flächen für die Baumkontrolle zuständig sind.
2. Auf Liegenschaften mit Zugangsbeschränkungen ist eine Sicherheitsüberprüfung des Personals notwendig. Die Art der Überprüfung, die dazugehörigen Dokumente und alle notwendigen Informationen werden mit dem jeweiligen Miniwettbewerb / Einzelabruf bekannt gegeben. Durch Abgabe eines Angebots auf einen Miniwettbewerb zur Ausführung von Baumpflegemaßnahmen auf Liegenschaften mit Zutrittsbeschränkung stimmen Sie einer Sicherheitsüberprüfung zu.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärungen ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind.
Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage: 07a_VOEK 084-22_Anl._B-03_Bieterausk.) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v.m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 und 2 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e- Vergabe Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der eVergabe Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 16.01.2023.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de