Ausführen von Kabelleitungstiefbauarbeiten im Bereich Strom
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführen von Kabelleitungstiefbauarbeiten im Bereich Strom
Leistungsort ist das Stromverteilnetz der Stromnetz Hamburg GmbH.
Aufforderung zur Qualifizierung von Bewerbern für die Ausführung des nachfolgenden Leistungsbereichs (LB) in dem Stromverteilnetz der Stromnetz Hamburg GmbH.
Leistungsbereich Kabelleitungstiefbauarbeiten/Leitungstiefbauarbeiten:
Herstellen von Kabelgräben und Muffen-/Montagegruben, die Verlegung von Kabeln und Kabelschutzrohren einschließlich der Oberflächenwiederherstellung (Privatgrund, Haupt- & Nebenflächen) für die Spannungsebenen 1- bis 110-kV und Fernmeldekabel mit und ohne Störungsbeseitigung (Ruf- und Einsatzbereitschaft).
Der Auftraggeber fragt die Leistungen für den vorgenannten der Leistungsbereich in regelmäßigen Abständen bei den qualifizierten Unternehmen im Wettbewerb für Einzelprojekte und für Rahmenverträge/Jahresrahmenverträge an.
Die Bekanntmachung 2021/S055-139602 wird durch diese Bekanntmachung ersetzt. Die Bekanntmachung dient zur Information über das Bestehen eines Qualifizierungssystems.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe: Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird.
Es können sich nur Interessenten erfolgreich qualifizieren, deren Fachkunde und Leistungsfähigkeit prüfbar belegt wurde. Aus diesem Grund sind im Rahmen des Qualifizierungssystems von Interessenten u.a. Probearbeiten durchzuführen, ein Fragebogen zu beantworten, die Registrierung im Bereich Lieferantenmanagement und Lieferantenregistrierung der Stromnetz Hamburg GmbH (siehe u.a. Link) vorzunehmen sowie entsprechende und zusätzliche Nachweise zu erbringen. Weiterhin kann eine Inaugenscheinnahme entsprechender Baustellen ggf. des Betriebshofes des Interessenten stattfinden. Einzelheiten ergeben sich aus den Qualifizierungsprozedere der Stromnetz Hamburg GmbH, über die sich die Interessenten bei der Kontaktstelle nach I.1) informieren können.
Stromnetz Hamburg GmbH - Lieferantenmanagement und Lieferantenregistrierung:
Siehe: Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird.
Die Übertragung der Gesamtleistung auf Subunternehmer ist ausgeschlossen.
Eine entsprechende Eigenerklärung ist durch den Bieter mit der Bewerbung an die Kontaktstelle nach I.1) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist vorgesehen, in der Regel alle 3 Jahre eine neue Bewertung auf Basis aktualisierter Qualifizierungsunterlagen durchzuführen. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist, eine – aus dem Qualifizierungsnachweis abzuleitende – termingerechte Vorlage des Antrags auf Verlängerung der Qualifizierung. Erfolgte ein entsprechender Verlängerungsantrag nicht, endet die Qualifizierung gemäß der in dem Qualifizierungsnachweis genannten Gültigkeitsdauer. Erfolgt ein entsprechender Verlängerungsantrag, ist die Qualifizierung gültig bis zum Tag, an dem das Unternehmen über das Ergebnis einer erneuten Prüfung unterrichtet wird. Sämtliche dem Bewerber im Zusammenhang mit dem Qualifizierungssystem sowie einer möglichen späteren Erstellung eines Angebotes entsprechenden Kosten müssen vom Bewerber selbst getragen werden. Kosten werden nicht erstattet und keine Entschädigungen gezahlt.
Seit dem 01.01.2020 entfällt der Qualifikationsstatus in dem Leistungsbereich grundsätzlich nach drei Jahren ohne Tätigkeit für Stromnetz Hamburg GmbH.
Der Auftraggeber behält sich generell Änderungen im Qualifizierungssystem vor. Bereits qualifizierte Unternehmen werden über die Änderungen schriftlich informiert.
Interessenten, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise gemäß Ziffer III.1.9. der Nachunternehmer mit der Bewerbung einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Interessenten die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]