Ausführen von Kabelleitungstiefbauarbeiten im Bereich Strom

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stromnetz-hamburg.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausführen von Kabelleitungstiefbauarbeiten im Bereich Strom

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
45314310 Verlegen von Kabeln
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Leistungsort ist das Stromverteilnetz der Stromnetz Hamburg GmbH.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufforderung zur Qualifizierung von Bewerbern für die Ausführung des nachfolgenden Leistungsbereichs (LB) in dem Stromverteilnetz der Stromnetz Hamburg GmbH.

Leistungsbereich Kabelleitungstiefbauarbeiten/Leitungstiefbauarbeiten:

Herstellen von Kabelgräben und Muffen-/Montagegruben, die Verlegung von Kabeln und Kabelschutzrohren einschließlich der Oberflächenwiederherstellung (Privatgrund, Haupt- & Nebenflächen) für die Spannungsebenen 1- bis 110-kV und Fernmeldekabel mit und ohne Störungsbeseitigung (Ruf- und Einsatzbereitschaft).

Der Auftraggeber fragt die Leistungen für den vorgenannten der Leistungsbereich in regelmäßigen Abständen bei den qualifizierten Unternehmen im Wettbewerb für Einzelprojekte und für Rahmenverträge/Jahresrahmenverträge an.

Die Bekanntmachung 2021/S055-139602 wird durch diese Bekanntmachung ersetzt. Die Bekanntmachung dient zur Information über das Bestehen eines Qualifizierungssystems.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/05/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Siehe: Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Es können sich nur Interessenten erfolgreich qualifizieren, deren Fachkunde und Leistungsfähigkeit prüfbar belegt wurde. Aus diesem Grund sind im Rahmen des Qualifizierungssystems von Interessenten u.a. Probearbeiten durchzuführen, ein Fragebogen zu beantworten, die Registrierung im Bereich Lieferantenmanagement und Lieferantenregistrierung der Stromnetz Hamburg GmbH (siehe u.a. Link) vorzunehmen sowie entsprechende und zusätzliche Nachweise zu erbringen. Weiterhin kann eine Inaugenscheinnahme entsprechender Baustellen ggf. des Betriebshofes des Interessenten stattfinden. Einzelheiten ergeben sich aus den Qualifizierungsprozedere der Stromnetz Hamburg GmbH, über die sich die Interessenten bei der Kontaktstelle nach I.1) informieren können.

Stromnetz Hamburg GmbH - Lieferantenmanagement und Lieferantenregistrierung:

https://www.stromnetz-hamburg.de/fuer-partner/dienstleister-und-lieferanten/lieferantenmanagement-und-lieferantenregistrierung

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Siehe: Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Die Übertragung der Gesamtleistung auf Subunternehmer ist ausgeschlossen.

Eine entsprechende Eigenerklärung ist durch den Bieter mit der Bewerbung an die Kontaktstelle nach I.1) einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 055-139602
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es ist vorgesehen, in der Regel alle 3 Jahre eine neue Bewertung auf Basis aktualisierter Qualifizierungsunterlagen durchzuführen. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist, eine – aus dem Qualifizierungsnachweis abzuleitende – termingerechte Vorlage des Antrags auf Verlängerung der Qualifizierung. Erfolgte ein entsprechender Verlängerungsantrag nicht, endet die Qualifizierung gemäß der in dem Qualifizierungsnachweis genannten Gültigkeitsdauer. Erfolgt ein entsprechender Verlängerungsantrag, ist die Qualifizierung gültig bis zum Tag, an dem das Unternehmen über das Ergebnis einer erneuten Prüfung unterrichtet wird. Sämtliche dem Bewerber im Zusammenhang mit dem Qualifizierungssystem sowie einer möglichen späteren Erstellung eines Angebotes entsprechenden Kosten müssen vom Bewerber selbst getragen werden. Kosten werden nicht erstattet und keine Entschädigungen gezahlt.

Seit dem 01.01.2020 entfällt der Qualifikationsstatus in dem Leistungsbereich grundsätzlich nach drei Jahren ohne Tätigkeit für Stromnetz Hamburg GmbH.

Der Auftraggeber behält sich generell Änderungen im Qualifizierungssystem vor. Bereits qualifizierte Unternehmen werden über die Änderungen schriftlich informiert.

Interessenten, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten, müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise gemäß Ziffer III.1.9. der Nachunternehmer mit der Bewerbung einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Interessenten die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2022