Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-189-16-BL5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung
Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages in 2 Losen
Umweltfreundliche Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung im Paul-Löbe-Haus
Gegenstand der Leistung sind die Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen im Paul-Löbe-Haus (PLH) des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den von der Auftraggeberin (AG) angegebenen Turnussen und Verfahren. Es ist eine Gesamtreinigungsfläche von 113.391,25 m² zu reinigen. Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1 der Preisangaben den dort angegebenen Mengen. Die Höchstmengen der unter Punkt 1.2 und 1.3 der Preisangaben beschriebenen Tagesglasreinigung und Sonderreinigungen betragen für Punkt 1.2.1 18.720 Stunden, für Punkt 1.2.2 480 Stunden, für Punkt 1.3.1 880 Stunden, für Punkt 1.3.2 240 Stunden auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet. Die Abrechnung erfolgt teilweise auf Quadratmeter und teilweise auf Stundenverrechnungssatz. Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden. Näheres ist der Leistungbeschreibung für Los 1 zu entnehmen.
Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages
Gegenstand der Leistung sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen, Sonderreinigungen und die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstgebäude Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages. Jährlich ist eine Gesamtfläche von 11.371.691,16 m² zu reinigen. Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1, 1.3, 1.4.1, 1.4.2, 1.4.3, 1.4.10, 1.4.11 und 1.5 der Preisangaben der dort angegebenen Menge. Die Höchstmenge der unter Punkt 1.2, 1.4 der Preisangaben beschriebenen Sonderdienste beträgt: für Punkt 1.2.1 62.400 Stunden, für Punkt 1.2.2 1.920 Stunden, für Punkt 1.2.3 18.720 Stunden, für Punkt 1.2.4 9.640 Stunden, für Punkt 1.2.5 240 Stunden, für Punkt 1.2.6 240 Stunden, für Punkt 1.2.7 2.880 Stunden, für Punkt 1.2.8 480 Stunden, für Punkt 1.4.4 36.000 m², für Punkt 1.4.5 2.400 m², für Punkt 1.4.6 24.000 m², für Punkt 1.4.7 4.800 m², für Punkt 1.4.8 33.600 m², für Punkt 1.4.9 38.400 m², auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet. Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden. Näheres ist der Leistungbeschreibung für Los 2 zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umweltfreundliche Glas-, Glasfassaden- und Jalousiereinigung im Paul-Löbe-Haus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.