Rahmenvertrag über Druck- und Versandleistungen der Versicherteninformationen gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinien Referenznummer der Bekanntmachung: 17/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.g-ba.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Druck- und Versandleistungen der Versicherteninformationen gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinien
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über Druck- und Versandleistungen zur Erfüllung der Informationsverpflichtung. Die vorgesehene Rahmenvereinbarung betrifft ein Paket von mehreren Druckerzeugnissen - verschiedene Versicherteninformationen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 19 Monaten, kann aber vom Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Im Zusammenhang mit den ihm zugewiesenen Aufgaben ergeben sich verschiedene Informationsverpflichtungen gegenüber den Versicherten. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über Druck- und Versandleistungen zur Erfüllung dieser Informationsverpflichtung. Die vorgesehene Rahmenvereinbarung betrifft die Einlagerung und Versand der vorhandenen Bestände, sowie den Druck und Versand von mehreren Versicherteninformationen gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinien. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst 19 Monaten, kann aber vom Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
siehe Ziff. II.1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot vorzulegen:
- Firmenprofil/Unternehmensdarstellung;
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (gemäß Vordruck G-BA);
- Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 MiLoG (gemäß Vordruck G-BA);
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der
Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorzulegen:
- Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Der Bieter/ zumindest ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit als Druckdienstleister vorweisen können.
- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art, möglichst mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Mindestens zwei Referenzen müssen einen Druck von einem mind. 20-seitigen Flyer mit einer
Jahresauflage von 5 Mio. Stück aufweisen, darüber hinaus muss mindestens eine Referenz den Versand nach Einzelabrufen von ca. 300 Versendungen pro Jahr vorsehen;
- Nachweis Zertifizierung für klimaneutrales Drucken;
- Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
Sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig vorlegen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die im elektronischen Projektraum bereitgestellten Vergabeunterlagen enthalten neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält sie für den Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft den Vordruck einer
Bietergemeinschaftserklärung und den Vordruck einer Eigenerklärung
zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über
das o. g. Vergabeportal eingereicht werden. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Das Angebot mit den vorstehend sowie unter Ziff. 2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem in dieser Bekannmachung genannten Termin einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch statt elektronisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRP66TZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52312
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).