Bekenntniskirche Berlin-Treptow, Denkmalgerechte Sanierung von Gebäudeteilen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bekenntniskirche.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekenntniskirche Berlin-Treptow, Denkmalgerechte Sanierung von Gebäudeteilen
Der Auftraggeber beabsichtigt, Planungsleistungen (HOAI Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-36, Objektplanung Gebäude) für die Teilsanierung der denkmalgeschützten Bekenntniskirche zu vergeben.
12435 Berlin
Der Auftraggeber, die evangelische Kirchengemeinde Berlin-Treptow, beabsichtigt, Planungsleistungen stufenweise für die denkmalgerechte Sanierung von Gebäudeteilen der Bekenntniskirche zu vergeben. U.a. ist die barrierefreie Erschließung der öffentlichen Bereiche geplant. Die Bekenntniskirche ist ein gelistetes Baudenkmal. Weitere Information sind der Projektbeschreibung und dem Verfahrensleitfaden in den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe der Planungsleistungen HOAI Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-36 Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Darin heißt es:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § GWB § 135 Absatz
GWB § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]