Rohbau und Dachaufstockung Referenznummer der Bekanntmachung: 203-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbau und Dachaufstockung
Zur Vergabeeinheit gehören die Gewerke Rohbau und Dachabdichtung, für die Aufstockung der Holzbau und Trockenbau
Folgende Arbeiten werden an der Aufstockung durchgeführt:
- Neubau einer Aufstockungsebene bei 5 von 8 Bestandsgebäuden
- Die Aufstockungsebenen erhalten kleinere Wohnungen
- Erreichung KfW Effizienzhausstandard 55
- Nachrüstung von 5 Aufzugsanlagen bei den 5 Aufstockungshäusern (für die Haustypen 1 und 2), Umbau bzw. Erneuerung der bestehenden Aufzugsanlage im Haus Ringslebenstr. 66
- Ausstattung der Bäder mit Duschen
- Schaffung von 13 barrierefreien Wohnungen
- Fußbodenheizung
- Kunststofffenster einschl. Nachströmöffnungen nach Lüftungskonzept gem. DIN 1946-6
- Leichtbauweise (Holztafelbauweise)
- Ausstattung nach Bemusterungsliste
Am Eichenquast 50,52,54,56,58 und Ringslebenstr. 66 in 12353 Berlin.
Die Wohnanlage des 1. BA befindet sich in 12353 Berlin-Buckow, Am Eichenquast
50,52,54,56,58 und Ringslebenstr.66.
Die Gebäude wurden um das Jahr 1974 errichtet.
Die Bestandsgebäude gliedern sich in 2 Haustypen und ein Einzelhaus (RLB 66).
Die Bestandsgebäude werden einer umfassenden energetischen Modernisierung mit
begleitender Strangsanierung unterzogen. 5 von 8 Häusern erhalten eine zusätzliche
Wohnebene (Aufstockungsebene).
9 von 16 Häusern erhalten eine eingeschossige Aufstockung.
Während der Baumaßnahme sind die Gebäude unbewohnt.
Gleichzeitig findet innerhalb der Wohnanlage eine parallele Baumaßnahme statt. 2 Neubauten
werden errichtet. Das Parkhaus wird zeitversetzt saniert.
Rohbau: 1 Stck Baukran
Rohbau: 2180 m2 Abbruch Stahlbetondecke
Rohbau: 1St Demontage Aufzugsschachtgerüst-verglast
Erdarbeiten: 5 St Aufzugsunterfahrten
Stahlbeton: 5 St Aufzugsunterfahrten
Stahlbeton: 2 St Treppen-Stahlbeton
Putzarbeiten: 3200 m2 Wandputz nach Schadstoffsanierung
Putzarbeiten: 3100 m Beiputz Leibungen/Stürze
Estricharbeiten: 500 m2 Estrichreparaturen
Dacharbeiten: 1260 m2 Bitumendächer Bestand
Dacharbeiten: 1960 m2 Bitumendächer Aufstockung
Holzbau: 1035 m2 Holzbalkendecke über Bestand 12/24
Holzbau: 1950 m KVH/BSH abbinden
Holzbau: 1650 m2 Holztafelwände 150mm
Holzbau: 265 m2 Holztafelwände 180mm
Holzbau: 1960 m2 Dachdecke
Trockenbau: 1080 m2 Trennwände 125mm
Trockenbau: 1420 m2 Abhangdecken F30
Trockenbau: 1400 m2 Trockenstrich
Rohbau: 7 St Balkone-Aufstockung mit Holzunterkonstruktion und aufgeständerten Plattenbelägen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft erklärt, dass:
- er/sie alle gewerbe- und insb. handwerksrechtlichen Voraussetzungen gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung anwendbar sind,
- bei ihm/ihnen keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU Abs. 4 und 6 VOB/A vorliegen,
- keine dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft zurechenbare Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung im Sinne des § 6e EU Abs. 1 VOB/A begangen hat,
- er seine/sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt hat und erfüllt/erfüllt haben und erfüllen,
- er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten, die Regelungen des BerlAVG einzuhalten,
- er/sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher odergleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt/zahlen,
- er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz- MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden
Über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sind die Netto-Gesamtjahresumsätze und die Netto-Jahresumsätze vergleichbarer Leistungen zu benennen. Den Vergleichsmaßstab bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis, wobei der Hauptleistungsgegenstand den Leistungen dieses Vergabeverfahrens entsprechen muss.
Zu Anlage 14 – Ziff. 3.2.2
Referenzen: mit dem Angebot Angabe von mindestens einer, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren, wertungsfähigen Referenzen. Maßstab für die Vergleichbarkeit bildet die Beschreibung der Leistung in Ziff.II.2.4) Bekanntmachung. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu tätigen: Beschreibung Referenz / Namen des ausführenden Unternehmens / Name u. Sitz des Kunden, Ansprechpartner (Abt.) mit Tel-Nr. / Projektbeginn u. -ende (Mindestvoraussetzung: Projektende nicht vor 2017) / Baukosten in EUR (brutto)
(Mindestvoraussetzung: mind. EUR 7 Mio.) / Größenordnung: (Mindestens 100 Wohneinheiten)
Das Einreichen einer allg. Referenzliste ersetzt die Eintragung in Anlage 14 nicht.
Mitarbeiter: Angaben zur Anzahl MA (Vollzeitäquivalent) der letzten 3 Jahre.
Zertifizierung: Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot einen gültigen Sachkundenachweis des verantwortlichen Bauleiters oder Aufsichtsführenden gemäß TRGS 519 zu erbringen. Sollten diese zum Angebot nicht vorliegen, ist vom Bieter eine formlose Eigenerklärung einzureichen, die entsprechenden Nachweise sind spätestens zum Leistungsbeginn vorzulegen.
Die Referenz ist nur dann wertungsfähig, wenn jede die vorgegebenen Mindestvoraussetzungen einhält: Baukosten (brutto): mind. EUR 7 Mio. / Projektende nicht vor 2017 / Größenordnung: mind. 100 WE.
Sofern die benannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt werden, ist das Angebot vom weiteren
Vergabeverfahren auszuschließen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung, den Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifach maximiert): für Personen- und Sachschäden: 2.5 Mio. Euro, für Vermögensschäden: 0.5 Mio. Euro zu erbringen und diese Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg aufrecht zu halten.
Im Auftragsfall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Anforderung des AG Bürgschaftserklärungen eines den Anforderungen des § 17 Abs. 2 VOB/B entsprechenden Kreditinstituts oder Kreditversicherers auf den Formblättern (Anlagen 4-6) beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisches Vergabeverfahren, Einreichung der Angebote und Submission über das Portal der Vergabeplattform des Landes Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden nach Bewerbung ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zum Download bereitgestellt. Die Angebote sind elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur bzw. elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform zum Submissionstermin einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nah Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]