61_Wärmeerzeugungsanlagen GT3 Referenznummer der Bekanntmachung: B17057-80050000-001-420-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
61_Wärmeerzeugungsanlagen GT3
Herrichtung und Errichtung einer Heizungsanlage mit verschiedenen Heizkreisen, wie RLT und statische Heizung im Rahmen der Gesamtsanierung eines denkmalgeschützten Institutgebäudes. Die Wärmeerzeugung erfolgt über die bereits anliegende Fernwärmetrasse der Vattenfall Berlin.
Dorotheenstr. 96, 10117 Berlin
(Robert-Koch-Forum)
Der Auftraggeber führt die Grundsanierung eines denkmalgeschützten Instituts in der Liegenschaft Dorotheenstr. 94/96 und Bunsenstr. 1 in 10117 Berlin durch. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Errichtung und Herrichtung einer neuen Heizungsanlage, welche an die bereits vorhandene Wärmeerzeugungsanlage (Fernwärme) angebunden wird. Bestandsinstallationen werden als Winterbaubeheizung genutzt, die Errichtung der ausgeschriebenen Anlagenteile erfolgt somit in Teilabschnitten und nach vorherigem Rückbau / Umbau des Bestandes.
Übersicht der Hauptleistungen:
- Entleeren der Bestandsinstallation GT3 in Teilabschnitten
- Rückbau in Teilbereichen GT3
- Montage von Heizkörpern nach Bemusterung
- Installation der Verrohrung
- Anschluss an Bestand
- Füllen und Entlüften der Anlage GT3
- Hydraulischer Abgleich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Paulinenaue
NUTS-Code: DE408 Havelland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Pkt I): Wir weisen darauf hin, dass die BIM - Berliner Immobilienmanagement GmbH auch geschäftsbesorgend für andere Auftraggeber des Landes Berlin tätig wird.
Zu Pkt I.3): Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login erfolgen. Die Registrierung sowie die Vergabe-/Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: URL siehe I.3). Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich über der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform des Landes Berlin hochgeladen wurden. Bei der elektronischen Abgabe in Textform ist die zu erklärende Person zu benennen. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 13.10.2022 um 12:00 Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin einzusehen ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland