Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BSW OV-ABH4-869/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsw/
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten
Auf dem Grundstück Habichtstr. 14, 22305 Hamburg werden zwei vorhandene Gebäude, die als Vereinsheim und Umkleideräume des SC Urania genutzt werden, abgebrochen und durch zwei Neubauten ersetzt.
Übersicht der wesentlichen Leistungen:
Stahlbetonarbeiten für ein Sportzentrum mit separatem Umkleidehaus
‐ ca. 70m² WU‐Kellersohle + 80m² WU‐Kellerwände
‐ ca. 185m Streifenfundamente
‐ ca. 910m2 Bodenplatte mit unterseitiger Dämmung im Hauptgebäude
‐ ca. 310m² Bodenplatte mit unterseitiger Dämmung im Nebengebäude
‐ ca. 150m² Stb‐Treppenhauswände + Fertigteiltreppenläufe im Hauptgebäude
Stahlbetonarbeiten für ein Sportzentrum mit separatem Umkleidehaus
‐ ca. 70m² WU‐Kellersohle + 80m² WU‐Kellerwände
‐ ca. 185m Streifenfundamente
‐ ca. 910m2 Bodenplatte mit unterseitiger Dämmung im Hauptgebäude
‐ ca. 310m² Bodenplatte mit unterseitiger Dämmung im Nebengebäude
‐ ca. 150m² Stb‐Treppenhauswände + Fertigteiltreppenläufe im Hauptgebäude
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbauarbeiten
Ort: Quedlingburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die Fragen und Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg unter: http://www.hamburg.de/bauleistungen/.
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus dem Bieterportal, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote im Bieterassistenten zum Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“.
Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ im Bieterassistenten keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A (EU) erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage im Bieterassistenten abgegeben wird, wird dieses zur Angebotsprüfung herangezogen. Nach rechnerischer Prüfung der Angebote wird über den Bieterassistenten ein "nachgerechnetes Öffnungsprotokoll" bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]