Umzugs- und Transportdienstleistungen von Archivgut, einer Registratur, dem gesamten Kartei- und Bürobestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie Entsorgungsleistungen in den Quellliegenschaften des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 05502#0001#0005-113-0186
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesarchiv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugs- und Transportdienstleistungen von Archivgut, einer Registratur, dem gesamten Kartei- und Bürobestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie Entsorgungsleistungen in den Quellliegenschaften des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz
Gegenstand der Vergabe sind Umzugs- und Transportleistungen von Archivgut und dem Karteibestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie dem gesamten Bürobestand und der Registratur des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz aus den Quellliegenschaften in Chemnitz Siegmar zur Zielliegenschaft im Stadtteil Altchemnitz, nachfolgend zusammenfassend „Transportleistungen“. Weiterhin sind Entsorgungsleitungen von altem und nicht mehr verwendetem Mobiliar und Ausstattungsgegenständen Teil der Leitung.
Gegenstand der Vergabe sind Umzugs- und Transportleistungen von Archivgut und dem Karteibestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie dem gesamten Bürobestand und der Registratur des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz aus den Quellliegenschaften in Chemnitz Siegmar zur Zielliegenschaft im Stadtteil Altchemnitz, nachfolgend zusammenfassend „Transportleistungen“. Weiterhin sind Entsorgungsleitungen von altem und nicht mehr verwendetem Mobiliar und Ausstattungsgegenständen Teil der Leistung.
Der Leistungsumfang ist den Anlagen 1.3 Leistungsbeschreibung, 1.4 Transportliste Zielliegenschaft und 1.5 Entsorgungsliste Quellliegenschaften zu entnehmen.
Die Transportleistungen sollen, nach aktuellem Stand, am 01.09.2022 starten und müssen zum 30.11.2022 abgeschlossen sein. Ein Plan mit festgelegten Umzugsphasen ist in der Anlage 1.6 Projekttermine enthalten.
Auf Grund der Beendigung von Mietverhältnissen, ist ein Verzug der Leistungszeiträume nicht zulässig. Die Phasen und Daten der Anlage 1.6 Projekttermine sind als verbindlich zu betrachten.
Zum Leistungsumfang gehört zudem ein Kick-Off Termin, der planmäßig in der 30. KW, voraussichtlich am 27.07.2022 stattfinden soll. Spätestens vier Wochen danach, planmäßig in der 34. KW, voraussichtlich am 24.08.2022 soll zudem eine Präsentation der Auftragnehmerin über die geplanten Projekttermine und Abläufe des gesamten Umzugs in den Räumen der Quellliegenschaften stattfinden. Die Präsentation soll als Informationsveranstaltung für alle MitarbeiterInnen des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz durchgeführt werden.
Eine Besichtigung der Liegenschaften während der Ausschreibungsfrist ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Nachforderungen der Auftragnehmerin aufgrund unzureichender Kenntnisse der örtlichen Bedingungen werden nicht akzeptiert. Interessenten am Auftrag, welche die Liegenschaften besichtigen möchten, können zwecks Terminvereinbarung Kontakt über die vergabeplattform aufnehmen. Während der Ortsbesichtigung sind die Ansprechpersonen des Auftraggebers nicht befugt, weitere Auskunft zu geben. Es handelt sich um eine reine Begehung der Räumlichkeiten. Fragen sind vom Bieter ausschließlich über das Vergabeportal einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Vorlauf dieses Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb fand ein offenes Verfahren oberhalb der EU Schwellnwerte statt. Bei dieser Ausschreibung beteiligten sich insgesamt drei Bieter. Leider war jedoch kein abgegebenes Angebot gültig nach Vorgaben der Bewerbungsbedingungen. Bieter 1 hatte in seinem Angebot einen Formfehler, was dazu führte, dass das Angebot zwiongend vom Verfahren auszuschließen war. Bieter 2 und 3 hatten die geforderten Mindestkriterien (technische und berufliche Eignung) nicht bestanden. Folglich konnte kein Zuschlag erteilt werden und das Verfahren wurde aufgehoben. Im Nachgang wird nun dieses Verhandlungsverfahren gemäß §14 Absatz 3 Ziffer 5 VgV durchgeführt, um ein erolgreiches Angebot zu erhalten, was im Anschluss bezuschlagt werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umzugs- und Transportdienstleistungen von Archivgut, einer Registratur, dem gesamten Kartei- und Bürobestand des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz sowie Entsorgungsleistungen in den Quellliegenschaften des Bundesarchivs, Stasi-Unterlagen-Archiv Chemnitz
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html