Gewobag - Rahmenvereinbarung - „Abschlussprüfer und prüfungsnahe Beratungsleistungen“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewobag - Rahmenvereinbarung - „Abschlussprüfer und prüfungsnahe Beratungsleistungen“
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der in Anlage 1.1 aufgeführten Gesellschaften sowie des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung).
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der in Anlage 1.1 aufgeführten Gesellschaften sowie des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung). Die Gewobag geht davon aus, lediglich zwei Lageberichte erstellen zu müssen (Gewobag AG und Gewobag-Konzern), die von dem Abschlussprüfer zu prüfen sind. Sollte diese Annahme unzutreffend sein, wird sich die Gewobag wegen der Vergütung zusätzlicher Lageberichte mit dem Auftragnehmer ins Benehmen setzen.
Die Leistungen beinhalten weiterhin die Prüfung nach § 53 HGrG sowie die mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat, die Erstellung des Konzernbezügeberichts und die Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Berliner Corporate Goverance Kodex sowie die Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den Vorgaben des Berliner Corporate Governance Kodex. Zudem ist eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erreichung der Zielvorgaben der Geschäftsführung für das jeweilige Geschäftsjahr vorzunehmen.
Gegenstand des Auftrags werden außerdem prüfungsnahe Beratungs- und Dienstleistungen sein. Zu den prüfungsnahen Dienstleistungen sind Bestätigungen zu folgenden Komplexen zu erteilen:
• Bestätigung Mittelverwendung Social Bond
• Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung zu meldenden Kennzahlen mit den entsprechenden Zahlen in dem von der Gewobag erstellten IFRS Konzernabschluss
• Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung zu meldenden Informationen zum 31. Dezember
• Comfort Letter (bei Bedarf)
• Prüfung der Angaben zur EU-Taxonomie-Konformität ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 ff.
• Durchführung einer Limited Assurance der Nachhaltigkeitsinformationen gem. den Anforderun-gen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 ff.
Nach jew. (Einzel-)Auftrag zu prüfende Gesellschaften:
Gewobag Wohnungsbau- AktienG Berlin
Gewobag WB GmbH
Gewobag PB GmbH
Gewobag EB mbH
Gewobag KA GmbH & Co. KG
Gewobag ED GmbH
Gewobag MB GmbH
Gewobag VB GmbH
TREUCONSULT Immobilien GmbH
Gewobag ID GmbH
BERLETAS Beteiligungs- und VerwaltungsG mbH & Co. KG
Gewobag RS GmbH & Co. KG
OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Entwicklungs GmbH & Co. KG
OIB/Gewobag Projekt Gartenfeld Verwaltungs GmbH & Co. KG
Kronberg/Gewobag GrundstücksentwicklungsG mbH
Treucon/Gewobag Projektentwicklung Schönerlinder Straße GmbH & Co. KG
BBH Gewobag Projektentwicklung Westendallee GmbH & Co. KG
Notos/Gewobag Projektentwicklung Allee der Kosmonauten GmbH & Co. KG
Notos/Gewobag Projektentwicklung Landsberger Tor GmbH & Co. KG
Interhomes/Gewobag Projektentwicklung Ludwig-Quidde-Straße GmbH & Co. KG
ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstraße GmbH
ZS Gewobag Projektentwicklung Hohensaatener Straße GmbH
ZS/Gewobag Landsberger Allee Grundstücksentwicklungs-UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
RIAS/Gewobag Projektentwicklung Britzer Damm GmbH
Leistungssoll sind die entsprechenden Aufträge für das Geschäftsjahr 2023 sowie eine Option über die Erbringung entsprechender Leistungen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026.
Die Gewobag behält sich das Recht vor, weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende prüfungspflichtige Gesellschaften in die Rahmenvereinbarung einzubeziehen. Diese Prüfungsleistungen werden gesondert auf der Grundlage der angebotenen Pauschalen vergütet.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen (insb. Rahmenvereinbarung und Leistungsbeschreibung).
Die Gewobag behält sich die Möglichkeit vor, den Abschlussprüfer auch mit den Prüfungsleistungen (und prüfungsnahen Beratungsleistungen) jeweils für die Jahre 2024, 2025 und 2026 zu betrauen.
Die Gewobag wird die Angaben der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften in Ziffer 4 Teilnahmeantrag bewerten und eine Rangfolge erstellen. Die Angaben zu den Unterkriterien Ziffer 4.3 Teilnahmeantrag werden bewertet, wie dort beschrieben. Von den Unternehmen, die einen insb. vollständigen und auch im Übrigen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben, wird die Gewobag die mind. 3 und max. 5 bestplatzierten und geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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4.3.1
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
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4.3.2.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
• Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
• Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
• Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte)
• Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte)
• Konzernabschluss (4 Punkte)
• Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen
> 5 Gesellschaften (4 Punkte)
- Beauftragung mit den gegenständlichen Leistungen auch für die Jahre 2024 bis (max.) 2026
- Hinzunahme weiterer Gesellschaften der Gewobag
Die Vorgaben insb. des AEntG, des MiLoG sowie des AEntG sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
• über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
• er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
• er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
• keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
• er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
• insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
• er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
• er/sie die gemäß Ziffer VI.3) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten,
• er/sie Daten im Zusammenhang mit der für die Gewobag zu erbringenden Leistungen ausschließlich an einem Serverstandort in der EU speichern werden sowie
• er/sie sich bereits jetzt verpflichtet, im Auftragsfall ausschließlich Mitglieder im Prüfungsteam einzusetzen, die neben einer mehrjährigen Erfahrung bei der Prüfung von kommunalen Immobilienunternehmen auch Prüfungserfahrungen bezüglich SAP/R3 und der speziellen wohnungswirtschaftlichen Module haben.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen über-prüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nach-weise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Vorlage einer positiven Bankerklärung auf Anforderung durch die Gewobag.
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 110 Punkte erzielen:
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4.3.1 - Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter Wirtschaftsprüfer innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
4.3.2 - Referenzen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahmeantrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
• Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
• Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungswirtschaft“)
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte erreicht werden:
• 5 Punkte = Wertungsfähige Referenz
• 15 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
• Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
• Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
• Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zusätzliche Spezifika:
• Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte)
• Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte)
• Konzernabschluss (4 Punkte)
• Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen
> 5 Gesellschaften (4 Punkte)
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 50 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
• Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB
• Leistungen der Abschlussprüfung nach IFRS
• Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft
• Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 500 Mio.
• Abschluss der Leistung nicht vor 2018
Zulassung als Wirtschaftsprüfer
Beachtung insb. der Vorgaben des BerlAVG und des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 12.12.2022, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
• er/sie dass er eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt/verfügt und mindestens über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorhält, Deckungssumme mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag.
• dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beach-ten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).