Beschaffung einer Software zur Lehrveranstaltungsplanung an der HAW Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-13-EU-ITSC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haw-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Software zur Lehrveranstaltungsplanung an der HAW Hamburg
An der HAW Hamburg kommen zurzeit mehrere (zentral und dezentral betriebene) IT-Systeme/Tools für die Lehrveranstaltungsplanung zum Einsatz. Im Hinblick auf die Notwendigkeit und wachsende Komplexität einer möglichst überschneidungsfreien Lehr- und Veranstaltungsplanung bei begrenzten Ressourcen und steigenden Studierendenzahlen entsprechen die eingesetzten Verfahren nicht mehr den Anforderungen der Hochschule. Der Betrieb mehrerer unterschiedlicher oder getrennter IT-Lösungen in den dezentralen Fachbereichen mit ähnlichen Funktionalitäten sowie die notwendige fachbereichsübergreifende Ressourcenplanung führen zu ineffizienten Prozessen und Mehraufwand im Planungsprozess. Zudem steigt der Bedarf auch Ad-hoc einzelne Räume oder Arbeitsplätze in Räumen flexibel und übersichtlich buchen zu können, damit flexible Arbeitszeitmodelle leichter umgesetzt und Lernplätze angeboten werden können.
Die ausgeschriebene Softwarelösung zur integrierten Lehrveranstaltungs- und Raumplanung und -buchung soll als zentrales Instrument bei der zyklischen Planung anstehender Semester aber auch der tagesaktuellen und Ad-hoc Planung von Veranstaltungen und des Raum- und Arbeitsplatzbedarfes dienen und sich sowohl an Veranstaltungen von Fachbereichen, an Bedarfe der Organisation der Hochschule und letztendlich den einzelnen Bedarfsträger richten.
Die HAW Hamburg geht davon aus, dass die Anforderungen in ihrer Gänze mittels einer geeigneten Softwarelösung umgesetzt werden können.
20099 Hamburg
Die HAW Hamburg (Auftraggeberin, im Folgenden AG abgekürzt) beabsichtigt mit dieser Vergabe die Beschaffung einer Software zur Lehrveranstaltungsplanung (LV-Planung) an der HAW Hamburg nebst Softwarepflege, Support und Dienstleistungen (Schulung, Weiterentwicklung der Software an den Bedürfnissen der AG) im Betriebsmodell On-Premise (on-prem) vom Bieter zu beschaffen.
Die HAW Hamburg nutzt bereits mehrere Fachverfahren für Aufgaben der Verwaltung, Planung und zur Unterstützung bei der Durchführung der Lehre, deren Daten für die Planung von Lehrveranstaltungen und die Raumplanung ggf. benötigt und mittels direkter Schnittstellen auch genutzt werden sollen. Zu diesen Verfahren gehört insbesondere das Campus-Management-System "HISinOne". Bisher wurden an der HAW Hamburg die HISinOne-Module für das Bewerbungs- und Studierendenmanagement sowie die Business Intelligence eingeführt, die Implementierung des Prüfungs- und Veranstaltungsmanagements (EXA) erfolgt aktuell. In einem Department der Hochschule wird dieses Modul bereits produktiv genutzt. Die bestehenden Systeme - QIS und POS - werden somit durch das HISinOne EXA-Modul sukzessive abgelöst.
Die Anforderungen an den AN und die Softwarelösung sind unterteilt nach A-Kriterien (Ausschlusskriterien) sowie B-Kriterien (Bewertungskriterien) und sind als solche explizit kenntlich gemacht.
Bei der AG gibt es seit Januar 2020 ein Einführungsprojekt zur Einführung einer LV-Planungssoftware. Die LV-Planungssoftware muss folgende inhaltliche Aufgabenfelder (Planungsaspekte) abdecken:
Veranstaltungsplanung:
Es müssen mindestens curriculare und auch nicht-curriculare Veranstaltungen, geplant werden können. Bei curricularen Veranstaltungen handelt es sich um Termine, die der Lehre und allem, was damit verbunden ist, dienen. Nicht-curriculare Veranstaltungen sind Termine, die nicht der Lehre zugeordnet sind.
Raumplanung:
Hier soll es ergänzend zur Veranstaltungsplanung möglich sein, Räume mit oder ohne Einschränkungen buchen und damit auch blocken zu können.
Prüfungsplanung:
Unter Berücksichtigung von den Prüfungsordnungen, soll es möglich sein, für Veranstaltungen, in denen eine Prüfung abgelegt werden muss, entsprechende Prüfungen zu planen und Prüfer zuzuordnen.
Deputatsverwaltung:
Deputate von Lehrenden sollen berechnet werden können und ggfs. alte Berechnungen aus Vorsemestern übernommen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben für Registerabfragen:
Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben des Bieters durch Registerabfragen zu verifizieren,
etwa des Gewerbezentralregisters (§ 150a GewO) und/oder des Wettbewerbsregisters gem. WRegG und/oder im Rahmen der Präqualifizierungsangaben des Bieters nach §122 Abs.3 GWB im Amtlichen Verzeichnis der IHK (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de).
Folgende Angaben sind daher zu machen (Hinweis:
Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.):
- Unternehmen (Firma/Name, Sitz und Rechtsform),
- Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Geburtsname, Geburtsname der Mutter, Staatsangehörigkeit),
- Registergericht oder Genehmigungsbehörde,
- Handelsregisternummer oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde,
- Sofern der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist, hat er zur Bestätigung auf
Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in
Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer,
- Steuernummer: Steuer-IdNr. oder USt-IdNr. oder W-IdNr.
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Eigenerklärung des Bieters, dass er über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorlegt.
Sonstige Angaben nach § 7 HmbVgG:
Die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) wurden ordnungsgemäß erfüllt.
Zur Bestätigung werden auf Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B.
- eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
Ich/wir werde/n Leistungen nur auf Unterauftragnehmer übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und werde/n ihre Einhaltung kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG). Ich/wir werde/n für die Unterauftragnehmer alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf Verlangen vorlegen.
Mir/Uns sind die Sanktionsmöglichkeiten des § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Pflichten aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG bekannt (Vertragsstrafe, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag).
Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung oder Angabe zum Ausschluss vom Wettbewerb, zu Vergabesperre und Eintragung in das Wettbewerbsregister führen kann.
Mir/Uns ist bekannt, dass alle in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen vollständig und fristgerecht (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen) vorzulegen sind. Andernfalls kann die Vergabestelle berechtigt sein, das Angebot vom Wettbewerb auszuschließen (§ 7 Abs. 1 HmbVgG i.V.m. § 41 UVgO bzw. § 56 VgV).
Ich/Wir geben den Gesamtumsatz der Jahre 2020,2021,2022 im Eignungsvordruck an.
Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO bzw. § 47 VgV zulässig. Sollte der Bieter Unteraufträge an Eignungsleiher vergeben, gilt:
- Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO bzw. § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt.
- Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks Eignung werden auf Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt (§ 34 Abs. 2 UVgO bzw. § 47 Abs. 2 VgV).
- Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO bzw. § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB sind folgende Angaben des Bieters zu machen:
- Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor oder sofern ein Ausschlussgrund vorliegt ist dieser anzugeben und die Maßnahmen zur Selbstreinigung, die nach § 125 GWB ergriffen wurden, anzugeben.
- Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vor.
-Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.
-Die Finanzbehörde Hamburg hat mich/uns nicht von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
-Es liegt keine Verfehlung nach § 2 Abs. 2 GRfW vor, die einen Ausschluss vom Wettbewerb und/oder Registereintrag (auch in vergleichbaren Registern) rechtfertigen könnte.
Lagen in den letzten drei Jahren Verfehlungen im Sinne von § 2 Abs. 2 des GRfW vor; sind diese zu benennen. Allerdings wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung und Prävention ergriffen, (Aufzählung durch den Bieter). Der Bieter fügt zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei.
Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.
Etwaige weitere Nachweise zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen geforderten umweltbezogenen Anforderungen werde/n Ich/Wir auf Verlangen vorlegen.
Bitte geben Sie den NUTS-Code für den Sitz Ihres Unternehmens an. (Suchmaschine: https://www.nutscode.de/#).
Der Bieter verfügt über eine bestimmte Mindest-Anzahl festangestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: Mindestens 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Vollzeit)
Und (kumulativ) von der vorstehend genannten Anzahl (10) mindestens 3 Mitarbeiter*innen für den Support (inkl. Hotline). Diese Mitarbeiter*innen können auch noch andere Aufgaben wahrnehmen; sie müssen keine exklusiven Supportaufgaben haben
Geben Sie ein mindestens ein Referenzprojekt aus den deutschen Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen) mit einem angebundenen HISinOne-System an, mit folgenden weiteren Daten und Informationen dazu:
-Auftraggeber und Kontaktperson des Auftraggebers des
- Referenzprojektes (Adresse, Telefon, Mailadresse)
-Referenzkunde seit wann (Jahresangabe)
-Anzahl der Nutzer (Planer/Administratoren und Studierenden)
Der Bieter liefert als Nachweis für eine mögliche Kontaktaufnahme die Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme von den Kontaktpersonen der angegebenen Referenzpartner und fügt diese den Angebotsunterlagen bei.
Alle zur Leistungserfüllung dieser Vergabeleistung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift. Aufgrund der Komplexität möglicher Fragestellungen, insbesondere im Zuge der zu erbringenden Dienstleistungen muss die Person Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mind. auf C1-Niveau vorweisen können.
(Anmerkung: Das Sprachniveau gliedert sich entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in sechs Stufen von A1 (Anfänger) bis C2 (Experten).
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen deren Leistungen und der Auftragsumfang detailliert angegeben werden.
Bitte geben Sie die Umsatzzahlen (in EUR) Ihres Unternehmens, bezogen auf den hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand "Lehrveranstaltungsplanungssoftware" an, die Ihr Unternehmen an deutschen Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten) in den Jahren 2020 2021, 2022 erwirtschaftet hat.
Bitte geben Sie an, ob es sich bei Ihrem Unternehmen um ein KMU gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG handelt.
(KMU = Klein und mittelständisches Unternehmen)
aus Artikel 2 2003/361/EG:
Die Größenklasse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen
ODER
- deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.)
Einverständniserklärung zum HmbSÜGG
Der Bieter/Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das bei der Auftraggeberin eingesetzte Personal - je nach Art, Durchführung und
Auftrag des Personals - auf Verlangen des Auftraggebers vor dem Personal-Einsatz einer Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem HmbSÜGG unterzogen wird, gemäß (§7 Abs (1) Nr.2 in Verbindung mit §9 Abs (1) Nr. 3a) HmbSÜGG). Die Sicherheitsüberprüfung darf vor dem ersten Einsatz beim Auftraggeber nicht älter als 3 Monate sein. Anfallende Kosten für die Überprüfungsmaßnahme werden von der Auftraggeberin nicht erstattet.
Sollte über den Vertragszeitraum dasselbe Personal mehrfach eingesetzt werden, kann die Auftraggeberin nach HmbSÜGG eine Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung verlangen.
(Hinweis: Die Auftraggeberin wird vor einer Auftragserteilung dem Bieter/Auftragnehmer mitteilen, ob die Sicherheits-Überprüfung für die Auftragsdurchführung notwendig ist).
Wir erklären uns damit einverstanden, dass das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfungen für das bei der Auftraggeberin eingesetzte Personal vor dem Einsatz der Auftraggeberin schriftlich mitgeteilt wird.
(Hinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in Akten oder Dateien gespeichert.)
Die Eigenerklärung / das Dokument
Eigenerklärung_5. RUS-EU-Sanktionspaket_2022-13-EU-ITSC.pdf ist ratifiziert den Angebotsunterlagen beigefügt.
Mit der Angebotsabgabe verpflichtet sich der Bieter, die in der Erklärung genannten Bedingungen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung / des Vertrages / der Einzelaufträge einzuhalten. Die Erklärung wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
Wir erklären, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden:
-des Bundes, des Landes Hamburg, sowie der EU DSGVO, in der jeweils gültigen Fassung.
Wir erklären, dass der seitens der Auftraggeberin übermittelte Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag), Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung DSGVO, zur Kenntnis genommen worden ist.
(Hinweis: Er ist ein Muster und insofern nicht abschließend. Details müssen im Falle des Zuschlages mit dem Bieter nachgelagert angepasst/finalisiert werden)
Wir erklären uns damit einverstanden, dass mit Zuschlag die den Vergabeunterlagen beigefügten EVB-IT-Verträge geschlossen werden.
Wir erklären uns damit einverstanden, mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß EU DSGVO, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus, der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen.
Wir erklären, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten bei uns durchführen kann.
Wir erklären die Zustimmung, dass wir als Bieter und ggf. späterer Auftragnehmer darüber informiert wurden,
dass ein zu Stande kommender Vertrag dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) unterliegt und dieser nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht wird. Zudem kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Mindestanforderungen
- Die Anzahl der zu planenden Lehrveranstaltungen soll nicht begrenzt sein.
- Unterstützung für die Implementierung einer Schnittstelle an das
Campusmanagementsystem HISinOne bis zum produktiven Einsatz und Pflege während der gesamten Vertragslaufzeit ist verpflichtend.
- Die AN muss ein detailliertes Berechtigungs- und Sicherheitskonzept zum Schutz der personenbezogenen Daten den Angebotsunterlagen beifügen. Die Mindestanforderungen dazu werden in Anforderung A-19 benannt.
- Die Anzahl der zu planenden Lehrveranstaltungen darf nicht begrenzt sein.
- Benutzerlizenzen sind nur als Named-User, nicht als Concurrent-Userlizenzen erlaubt.
- Die angebotene Lizenzierung muss den Betrieb einer eigenständigen Testumgebung ohne zusätzliches Entgelt umfassen, auf der neue Softwarefunktionen und Schnittstellen entwickelt, getestet und abgenommen werden können, bevor deren Implementierung dann in der lizenzkostenpflichtigen Produktionsumgebung erfolgt.
Die weiteren A-Kriterien sind in der Excel-Datei (Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Leistungsbeschreibung_Anlage-1_Kriterienkatalog_2022-13-EU-ITSC.xlsx aufgeführt.
Der Bieter hat diese Tabelle (blaue Eingabefelder) entsprechend auszufüllen.
Für einige A-Kriterien ist davon in der dritten Spalte "Videolink" markiert.
Die Einhaltung bzw. Ausführbarkeit der Anforderungen muss in einem oder mehreren Videos gezeigt werden. Hierzu muss die Anforderung vor Ausführung bzw. Einhaltung entweder visuell gezeigt oder verbal genannt werden.
Jedes Video darf maximal 5 Minuten lang sein, in Summe dürfen alle Videos eine Gesamtdauer von 60 Minuten nicht überschreiten. Die Auflösung muss mindestens 1024 * 768 Pixel betragen und maximal 4096 * 3072 Pixel. Als Format wird MP4 festgelegt. Als Codec wird H.264 festgelegt.
Der Bieter liefert in seinen Angebotsunterlagen einen Server-Link mit, hinter dem die Videos für die AG anklickbar, ausführbar und downloadbar sind. Die Videos müssen bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens vom AN bereitgehalten werden. Der Abschluss des Vergabeverfahrens ist entweder für den Bestbieter, die Mitteilung über den Zuschlag, für alle anderen, unterlegenen Bieter die Absage-Mitteilung der AG. Als jeweiliges Datum gilt die Absendung der Mitteilung durch die AG über die E-Vergabeplattform.
Die Videos müssen eineindeutig identifizierbar sein über die sog. Anforderungs-Nr. (Kurzbezeichnung) aus dem Kriterienkatalog.
Zum Nachweis der Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) muss der Bieter folgende Angaben (sofern zutreffend) im Dokument Eignung_2022-13-EU-ITSC machen:
- Einhaltung der Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (Nur bei Dienstleistungen auszufüllen.)
- Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG).
- Ich/Wir entlohnen unsere Beschäftigten nach einem anzugebenden allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag, an den ich/wir nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden sind; oder
- einem anzugebenden Tarifvertrag; oder
- zahlt (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland einen Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da ich/wir keinem Tarifvertrag unterliegen (§ 3 Abs. 2 HmbVgG); oder
- Ich/Wir beschäftigen keine Mitarbeiter und sind daher nicht an das Mindestlohngesetz gebunden.
- Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter sorge/n ich/wir dafür, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
- Ich/Wir werde/n vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereithalten. Auf Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG).
- Ich/wir werde/n bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einsetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
Ich/Wir werden die Leistung ausschließlich mit Waren ausführen, die
nachweislich unter Beachtung oder nach meiner/unserer Zusicherung unter der bestmöglichen Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn) gewonnen oder hergestellt worden sind (§ 3a Abs. 2 HmbVgG). Als Nachweis ist die Eigenerklärung "Soziale Nachhaltigkeit IT" beigefügt und unterzeichnet abzugeben.
Ich/Wir verpflichten uns bei Angebotsabgabe die Eigenerklärung "5.Russland-EU-Sanktionspaket" unterzeichnet abzugeben.
Die Eigenerklärungen "Soziale Nachhaltigkeit IT und 5.Russland-EU-Sanktionspaket" werden als vertragliche Nebenleistung vereinbart.
Ich/Wir verpflichten uns bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft, die "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" ausgefüllt abzugeben.
Ich/Wir verpflichten uns bei Angebotsabgabe die "Eignungsanforderungen Anlage 1" ausgefüllt abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7J645R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Fristen des §160 GWB und die dortigen Rechtsfolgen verwiesen.