Rahmenvereinbarung zur Anmietung einer Schleppbarkasse für Verholarbeiten im Hamburger Hafen Referenznummer der Bekanntmachung: FLH-0506-22-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Anmietung einer Schleppbarkasse für Verholarbeiten im Hamburger Hafen
Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Anmietung einer Schleppbarkasse für Verholarbeiten im Hamburger Hafen. Der Umfang wird pro Jahr mit etwa 820 Stunden gemessen.
Hamburg
1. Der Umfang wird pro Jahr mit etwa 820 Stunden gemessen. Der Auftraggeber geht weiter davon aus, dass die Höchstmenge bzw. der Höchstwert der einzelnen auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge über die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. möglicher Vertragsverlängerungen) nicht mehr als [Betrag gelöscht] EUR netto betragen wird (Höchstgrenze). Die Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.
2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Einzelaufträge anzunehmen oder ein Angebot für Einzelaufträge abzugeben.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, eine bestimmte Mindestabrufmenge oder eine Mindestauftragssumme.
4. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht
5. Die HPA beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Vertragspartnern zu schließen.
6. Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden entsprechend der nachfolgenden Bedingungen vergeben. Anhand der mit den Zuschlagskriterien ermittelten wirtschaftlichsten Angebote wird eine Rangfolge der Vertragspartner gebildet. Diese Rangfolge ist grundsätzlich maßgeblich für die Wahl des Auftragnehmers bei Einzelaufträgen.
Maßgeblich für die Vergabe von Einzelaufträgen ist der jeweilige Beschaffungsbedarf des abrufberechtigten Auftraggebers und die auf dieser Grundlage erfolgte Leistungsbeschreibung. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, verschiedene Leistungen bei der Vergabe eines Einzelauftrags so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe des betreffenden Einzelauftrags kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche vom Einzelauftrag umfassten Leistungen anbieten können. Positive und negative Erfahrungen bei vorhergehenden Auftragsausführungen werden in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit mit einbezogen. Während der Vertragslaufzeit gesammelte Erfahrungen der HPA in Bezug auf die Qualität der Leistungserbringung werden berücksichtigt.
Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst ein Jahr. Es bestehen sieben Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Bei Vertragsverlängerungen sind begründete Preisanpassungen möglich. Die Preisanpassung ist erst nach Genehmigung des Auftraggebers gültig. Dazu hat der Auftragnehmer die Preise der einzelnen Positionen aufzuschlüsseln und prüffähige Unterlagen enzureichen. Bei den einzelnen Preisbestandteilen ist bei einer Erhöhung auf einen Erzeugerpreisindex, eine Tariflohnentwicklung o.ä. zu referenzieren. Beim Bezug auf Indexwerte oder Lohnentwicklungen ist rückblickend schauend vom neuesten veröffentlichten Indexwert I2 ein der Laufzeit entsprechender Zeitraum bis zum Indexwert I1 zu betrachten. Der neue maximale Einheitspreis bzw. Preisbestandteil wird gem. folgender Formel angepasst: neuer Preis = aktueller Preis + aktueller Preis * (I2/I1*100-100)/100
siehe II.2.7) Laufzeit des Vertrages
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2.) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
3.) Erklärung EU-RUS-Sanktionen
3.) Tariftreueerklärung
1.) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten fünf Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1.) Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
2.) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
3.) Ausgefüllte Geräteliste (zur Beschreibung des Schlepp- und Schubschiffs)
4.) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (inkl. Sprachkenntnissen)
zu 1.) Vergleichbare Referenzen
a.) Der Auftragnehmer müssen über Erfahrungen im Bereich der Verholarbeiten von vollen Schuten mit Baggergut und Schutentausch im Rahmen der Nassbaggerarbeit verfügen. Dazu sind mindestens 3 Referenzen für die vergleichbare Leistung aus den letzten 5 Jahren einzureichen.
b.) Die Besatzung muss über ausreichende Kenntnisse der Verholarbeit in der Nassbaggerung verfügen. Dazu sind mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 Jahren einzureichen.
zu 3.) Technische Ausstattung/Geräteliste
Das angebotene Schlepp- und Schubschiff muss
a.) brückengängig sein,
b.) für den Einsatz von Verhol- und Beförderungszwecken geeignet sein,
c.) Zulassungen für das Hamburger Hafengebiet,
d.) sowie über eine Tankschiffhafenzulassung verfügen,
e.) über UKW-Seefunk verfügen,
f.) für die geforderten Verwendungszwecke, entsprechend den bestehenden und geltenden Vor-schriften, ausgerüstet und eingerichtet sein,
g.) eine minimale Motorleistung von 800 PS (580 kW) vorweisen,
h.) einen maximalen Tiefgang von 2 m und
i.) mit einer maximalen Brückendurchfahrtshöhe von 4 m
ausgestattet sein.
Alle Eigenschaften sind in der Anlage „Geräteverzeichnis“ zu beschreiben
zu 4.) Personalangaben
a.) Die Besatzung muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.
Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Die HPA führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2030
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme Rahmenvereinbarung; Vergabenummer FLH-0506-22--O-EU.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen.
4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform müssen zwingend ausgeschlossen werden.
5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform zu stellen.
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]