RV über den Bezug von Dienstleistungen gemäß der VgV (1431) Referenznummer der Bekanntmachung: 1431-CS-DL Pool VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV über den Bezug von Dienstleistungen gemäß der VgV (1431)
Die BWI erwägt je Los einen Rahmenvertrag mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Dienstleistungen im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Die Dienstleistungen im Bereich der Verordnung "VgV" sind folgenden Losen zugeordnet:
Los 1: IT-technisches Architektur-, Lösungsdesign und Prozessgestaltung
Los 2: Erstellung und Fortschreiben von Konzepten
Los 3: Analyse, Anforderungsmanagement und Befähigung
Los 4: Proof of concept, proof of technology
Los 5: Pflege, Wartung und Betrieb von IT-Verfahren
Los 6: Projekt Management Office (PMO) Leistungen
Los 7: Architekturmanagement Dimension Land
Los 8: Fachspezifisches Projekt Management Office (PMO) Leistungen und Leistungen Dimension Land
In den Losen 7 und 8 handelt es sich um spezialisierte Leistungen, die dem Projekt "Digitalisierung landbasierte Operationen" zuzuordnen sind.
Los 1 - IT-technisches Architektur-, Lösungsdesign und Prozessgestaltung
Rahmenvertrag mit mehreren Partnern über die Erbringung von IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zuzuordnen sind:
IT-technisches Architektur-, Lösungsdesign und Prozessgestaltung
Geschätzter Auftragswert und Obergrenze: Siehe hierzu die Angabe in dem jeweiligen Rahmenvertrag des Loses unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
2x 12 Monate Verlängerungsoption
2x 12 Monate Verlängerungsoption
Es besteht keine Limitierung bzgl. der Anzahl der Rahmenvertragspartner, d.h. keine maximale Anzahl (Höchstgrenze) an Teilnehmern.
Der Abruf im Rahmen der Einzelaufträge erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen den Rahmenvertragspartnern.
Los 2 - Erstellung und Fortschreiben von Konzepten
Rahmenvertrag mit mehreren Partnern über die Erbringung von IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zuzuordnen sind:
Erstellung und Fortschreiben von Konzepten
Geschätzter Auftragswert und Obergrenze: Siehe hierzu die Angabe in dem jeweiligen Rahmenvertrag des Loses unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x 12 Monate Verlängerungsoption
Es besteht keine Limitierung bzgl. der Anzahl der Rahmenvertragspartner, d.h. keine maximale Anzahl (Höchstgrenze) an Teilnehmern.
Der Abruf im Rahmen der Einzelaufträge erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen den Rahmenvertragspartnern.
Los 3 - Analyse, Anforderungsmanagement und Befähigung
Rahmenvertrag mit mehreren Partnern über die Erbringung von IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zuzuordnen sind:
Analyse, Anforderungsmanagement und Befähigung
Geschätzter Auftragswert und Obergrenze: Siehe hierzu die Angabe in dem jeweiligen Rahmenvertrag des Loses unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x 12 Monate Verlängerungsoption
Es besteht keine Limitierung bzgl. der Anzahl der Rahmenvertragspartner, d.h. keine maximale Anzahl (Höchstgrenze) an Teilnehmern.
Der Abruf im Rahmen der Einzelaufträge erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen den Rahmenvertragspartnern.
Los 4 - Proof of concept, Proof of technology
Rahmenvertrag mit mehreren Partnern über die Erbringung von IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zuzuordnen sind:
Durchführung von Proof of concept und proof of technology
Geschätzter Auftragswert und Obergrenze: Siehe hierzu die Angabe in dem jeweiligen Rahmenvertrag des Loses unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x 12 Monate Verlängerungsoption
Es besteht keine Limitierung bzgl. der Anzahl der Rahmenvertragspartner, d.h. keine maximale Anzahl (Höchstgrenze) an Teilnehmern.
Der Abruf im Rahmen der Einzelaufträge erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen den Rahmenvertragspartnern.
Los 5 - Pflege, Wartung und Betrieb von IT-Verfahren
Rahmenvertrag mit mehreren Partnern über die Erbringung von IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zuzuordnen sind:
Pflege, Wartung und Betrieb von IT-Verfahren
Geschätzter Auftragswert und Obergrenze: Siehe hierzu die Angabe in dem jeweiligen Rahmenvertrag des Loses unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x 12 Monate Verlängerungsoption
Es besteht keine Limitierung bzgl. der Anzahl der Rahmenvertragspartner, d.h. keine maximale Anzahl (Höchstgrenze) an Teilnehmern.
Der Abruf im Rahmen der Einzelaufträge erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen den Rahmenvertragspartnern.
Los 6 - Projekt Management Office (PMO) Leistungen
Rahmenvertrag mit mehreren Partnern über die Erbringung von IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zuzuordnen sind:
Projekt Management Office (PMO) Leistungen
Geschätzter Auftragswert und Obergrenze: Siehe hierzu die Angabe in dem jeweiligen Rahmenvertrag des Loses unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x 12 Monate Verlängerungsoption
Es besteht keine Limitierung bzgl. der Anzahl der Rahmenvertragspartner, d.h. keine maximale Anzahl (Höchstgrenze) an Teilnehmern.
Der Abruf im Rahmen der Einzelaufträge erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen den Rahmenvertragspartnern.
Los 7 - Architekturmanagement Dimension Land
Rahmenvertrag mit mehreren Partnern über die Erbringung von IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zuzuordnen sind:
Architekturmanagement Dimension Land
Es handelt es sich um spezialisierte Leistungen, die dem Projekt "Digitalisierung landbasierte Operationen" zuzuordnen sind.
Geschätzter Auftragswert und Obergrenze: Siehe hierzu die Angabe in dem jeweiligen Rahmenvertrag des Loses unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x 12 Monate Verlängerungsoption
Es besteht keine Limitierung bzgl. der Anzahl der Rahmenvertragspartner, d.h. keine maximale Anzahl (Höchstgrenze) an Teilnehmern.
Der Abruf im Rahmen der Einzelaufträge erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen den Rahmenvertragspartnern.
Los 8 - Fachspezifisches PMO und Leistungen Dimension Land
Rahmenvertrag mit mehreren Partnern über die Erbringung von IT-Dienstleistungen in folgenden Bereichen, die dem Anwendungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zuzuordnen sind:
Fachspezifische Projekt Management Office (PMO) Leistungen und Leistungen Dimension Land
Es handelt es sich um spezialisierte Leistungen, die dem Projekt "Digitalisierung landbasierte Operationen" zuzuordnen sind.
Geschätzter Auftragswert und Obergrenze: Siehe hierzu die Angabe in dem jeweiligen Rahmenvertrag des Loses unter "Voraussichtliches Abrufvolumen und Volumenobergrenze"
2x12 Monate Verlängerungsoption
2x 12 Monate Verlängerungsoption
Es besteht in Los 8 eine Limitierung bzgl. der Anzahl der Rahmenvertragspartner, d.h. die maximale Anzahl (Höchstgrenze) an Teilnehmern beträgt 5.
Der Abruf im Rahmen der Einzelaufträge erfolgt nach dem Kaskadenprinzip.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181dcb5eaec-14138889c7bb75e9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181dcb5eaec-14138889c7bb75e9
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-181dcb5eaec-14138889c7bb75e9
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor, was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unter-auftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Der Nachweis der Bereit-schaft der Mitarbeiter erfolgt durch Eigenerklärung. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zum Ausschluss des Angebotes bzw. zur Kündigung des Vertrages führen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
In Los 1 bis 7 besteht keine Höchstanzahl an Rahmenvertragspartnern.
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung der zu bezuschlagenden Angebote findet losweise statt.
Den Zuschlag je Los (1 bis 7) erhalten alle Angebote, die die formalen, in § 57 Abs. 1 und 3 VgV aufgeführten Kriterien erfüllen. Zudem muss festgestellt worden sein, dass der jeweilige Bieter die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung hat.
Je Los werden daher mehrere Rahmenverträge mit Wirtschaftsteilnehmern geschlossen (sog. "Poolbildung"). Hierfür besteht keine festgelegte Maximalanzahl. Über die Vertragslaufzeit besteht eine Begrenzung jedoch dahingehend, dass nach Abschluss der Vergabe die Gruppe der Rahmenvertragspartner je Los geschlossen ist und keine nachträgliche Aufnahme weiterer Rahmenvertragspartner erfolgt.
Der Angebotspreis je Los (in Lose 1 bis 7) bildet die Preisdeckelung in den jeweiligen späteren Miniwettbewerben (siehe Anlage 15 zum Rahmenvertrag - Beschreibung Miniwettbewerb Lose 1-7, dort die Ziffer 1.6). Das heißt, dass die Bieter vorliegend im Preisblatt die jeweiligen Höchststundensätze des entsprechenden Skillprofiles einzutragen haben. Die Eintragung erfolgt im elektronischen Leistungsverzeichnis über das Bietercockpit. Dieser Höchststundensatz ist dann der Wert des Preisdeckels je Skillprofil und darf in den Miniwettbewerben im Angebot nicht überschritten werden. Liegen die Preise des Angebotes eines Rahmenvertragspartners über den Preisangaben des Rahmenvertragspartners aus dem hiesigen Vergabeverfahren, muss das Angebot von der Bewertung im Miniwettbewerb ausgeschlossen werden.
In Los 8 besteht eine Höchstanzahl an Rahmenvertragspartnern. Diese beträgt fünf (5).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.