Lieferung von Veeam-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: AL 115/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Veeam-Lizenzen
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin vergibt einen Auftrag für die Lieferung / Bereitstellung von Lizenzen und Dienstleistungen des Unternehmens Veeam.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Migration des Veeam-Lizenzbestands von Kauf- zu Miet-Lizenzen inkl. Support
Berlin
Der Vertragsgenstand des Los 1 ist die Migration der bestehenden Veeam-Kauflizenzen zu Veeam-Mietlizenzen mit einer Laufzeit bis zum 31.10.2026 inklusive Wartung und Pflege.
Alle in der Leistungsbeschreibung sowie den Mindestanforerungen genannten Veeam-Lizenzen inkl. Wartung und Support werden gem. Anlage 5 Preisblatt über einen Pauschalpreis einmalig verrechnet. Im Pauschalpreis müssen alle Leistungen enthalten sein, darüber hinaus erfolgt keine gesonderte Vergütung für Los 1. Während der Vertragslaufzeit des Los 1 ist es nicht möglich, diese Kosten zu ändern.
Rahmenvertrag über zusätzliche Veeam-Lizenzen
Berlin
Vertragsgegenstand des Los 2 ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Überlassung von Veeam-Mietlizenzen inkl. Wartung und Pflege mit einem Auftragnehmer, der über den in Los 1 dargestellten kurzfristig benötigten Lizenzbedarf hinausgeht und während der Laufzeit des Rahmenvertrages anfällt. Die Art und die Anzahl dieser Lizenzen ist bedarfsabhängig und lässt sich nicht abschließend bestimmen. Als Kalkulationsbasis für den Rahmenvertrag zu Los 2 liegt ein Budget von [Betrag gelöscht] EUR netto des Geschäftsbereichs IT der Charité – Universitätsmedizin Berlin für den jährlichen künftigen regelhaften Bedarf an Veeam-Lizenzen vor.
Die Summe von [Betrag gelöscht] EUR netto Planbudget stellt für die Gesamtvertragslaufzeit das maximale Leistungsvolumen dar, dass über den Rahmenvertrag zu Los 2 durch die Charité abgerufen werden darf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über zusätzliche Veeam-Lizenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.sva.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]